Reha und Filmaufnahmen?

26. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)
Reha und Filmaufnahmen?

Frage wenn man eine Reha antritt, dann soll man ja was da unterschreiben. Vielleicht auch das was man nicht möchte z.B. in einer Gruppe sich von einer Camera aufnehmen lasse, ist das gestattet, was ist wenn man
das nicht möchte?.

Weiß ja jemand was.

P.S. ich weiß nicht ob das hier in der Rubrik richtig ist, wenn nicht bitte in der
richtige rein legen, danke.


Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
was ist wenn man
das nicht möchte?


Dann sollte man nicht unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Dann sollte man nicht unterschreiben.

Oder man nimmt Lineal und Kuli und streicht die Sätze durch die man man nicht vereinbaren möchte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hiphappy):
Dann sollte man nicht unterschreiben.

Oder man nimmt Lineal und Kuli und streicht die Sätze durch die man man nicht vereinbaren möchte.


Ja das wäre ne Maßnahme, aber das wird denen bei der Reha dann nicht gefallen am Anfang.
Darf man nicht eigentlich, auch wenn die das nicht wollen, den Vertrag mit nach Hause nehmen?.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von Bärchen07):
aber das wird denen bei der Reha dann nicht gefallen am Anfang.

Na und?


Wenn die Möglichkeit die vertraglichen Vereinbarungen in Ruhe zu lesen und durch eine Fachmann prüfen zu lassen nicht gewährt wird, sollte man nicht unterschreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bärchen07):
aber das wird denen bei der Reha dann nicht gefallen am Anfang.

Na und?


Wenn die Möglichkeit die vertraglichen Vereinbarungen in Ruhe zu lesen und durch eine Fachmann prüfen zu lassen nicht gewährt wird, sollte man nicht unterschreiben.


Stimmt das, man sagte mir mal 48 Stunden hätte man ein Schreiben oder Vertrag mit zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ob Reha oder nicht - bevor ich einen Vertrag unterschreibe, lese ich ihn durch, bis ich glaube, ihn verstanden zu haben. Gibt es Unklarheiten, hole ich mir Unterstützung.

Manche Verträge kann ich in 5min lesen und verstehen, für andere brauche ich Wochen. Wenn der Vertragspartner möchte, dass ich unterschreibe, tut er gut daran, mit die Zeit zur Prüfung gewähren, die ich dafür brauche.

Wenn Du in dem 374-seitigen Vertrag der Rehaklinik allerdings auf Seite 39 ein Wort streichst, solltest Du den Vertragspartner explizit darauf aufmerksam machen (und ihn am besten paraphieren lassen).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bärchen07
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
paraphieren lassen
Zitat (von little-beagle):
Ob Reha oder nicht - bevor ich einen Vertrag unterschreibe, lese ich ihn durch, bis ich glaube, ihn verstanden zu haben. Gibt es Unklarheiten, hole ich mir Unterstützung.

Manche Verträge kann ich in 5min lesen und verstehen, für andere brauche ich Wochen. Wenn der Vertragspartner möchte, dass ich unterschreibe, tut er gut daran, mit die Zeit zur Prüfung gewähren, die ich dafür brauche.

Wenn Du in dem 374-seitigen Vertrag der Rehaklinik allerdings auf Seite 39 ein Wort streichst, solltest Du den Vertragspartner explizit darauf aufmerksam machen (und ihn am besten paraphieren lassen).


Ok soweit verstanden, danke ja.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.634 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen