Restschuldbefreiung inkasso?

28. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
apollonios13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldbefreiung inkasso?

Hallo die Restschuldbefreiung wurde mir erteilt .Ein paar Tage danach hat sich ein Inkassounternehmen bei mir gemeldet, für eine Forderung vor meiner Insolvenz.Dieses hatte ich auch in der Insolvenzmasse mit angegeben, jedoch hatten die keine Forderungen gestellt.Natürlich habe ich das Schreiben vom Inkassounternehmen mit dem BEschluss vom Gericht widerrufen und dazu meine personenbezogenen Daten zu löschen,Die Bearbeitung wurde eingestellt, jedoch weigern die sich meine personenbezogenen Daten zu löschen, mit der Begründung personenbezogene Daten sind im Zusammenhang mit Erbringung von Inkassodienstleistungen §2ABS. 2 RDG.
Meiner Meinung nach ist dies Rechtswidrig <a href="http://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")">Art. 17 DSGVO</a> d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. da der Gläubiger bzw das Inkassounternehmen wusste das ich Insolvent bin und ich bin nicht zuständig für Ihre Dienstleistungen.
Was muss ich jetzt tun?

mfg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von apollonios13):
Was muss ich jetzt tun?

Nichts. Es gibt nämlich keine Handlungspflicht.

Sollte man die Löschung erzwingen wollen, dürften da die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.



Zitat (von apollonios13):
Meiner Meinung nach ist dies Rechtswidrig <a href="http://dejure.org/gesetze/DSGVO/17.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")">Art. 17 DSGVO</a> d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. da der Gläubiger bzw das Inkassounternehmen wusste das ich Insolvent bin

Irrelevant, denn die Forderung besteht ja noch. Sie kann nur nicht mehr per Pfändung eingetrieben werden.

Man könnte natürlich versuchen, auf Löschung zu klagen. Wie dann ein Gericht entscheiden würde kann man derzeit nicht vorhersehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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