Moin,
mal angenommen folgender Fall:
Vor einer Weile hat ein Firmen-Eintrag bei Google Maps eine anonyme 1-Sterne-Bewertung bekommen, von jemandem, den der Inhaber nicht kannte. Nach etwas Überlegen und Recherche kam er dann auf den mutmaßlichen Verursacher.
Und zwar hatten sie kurz vorher auf LinkedIn eine Diskussion zu einem tagesaktuellen Thema (kein Arbeitsbezug), in der die andere Person schnell auch zu persönlichen Angriffen überging. Wenn man sich deren Profil anschaut, ist der Betroffene da kein Einzelfall. Und irgendwie als „Rache" / um ihm noch einen mitzugeben, kam die Bewertung hinterher.
Die Bewertung hat er direkt Google gemeldet mit dem Hinweis, dass es kein Kunde von ihm ist. Sie verstößt also nicht nur gegen Googles eigene Richtlinien, sondern nach seinem Verständnis auch gegen § 186 StGB (üble Nachrede) bzw. § 187 StGB (Verleumdung), da eine Geschäftsbeziehung vorgetäuscht wird und letztlich der Ruf seiner Arbeit geschädigt werden sollte.
Google hat das Löschanliegen erst abgelehnt. Er hat Einspruch eingereicht, Google hat es angeblich geprüft, aber wieder abgelehnt. Also musste er einen Anwalt-Service für die Löschung beauftragen – und dann ging es auf einmal.
Jetzt sind ihm dadurch allerdings Kosten von ~200 € entstanden, die er gerne zurück hätte.
Das Problem ist:
Dadurch, dass der Bewertungs-Account unter einem Pseudonym lief, kann er natürlich nicht 1:1 belegen, dass es diese Person war.
Er hatte es auch bei der Polizei angezeigt und ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen, dass sie den Fall einstellen, da sie die Relevanz nicht sehen – aber er könne ja eigenständig klagen. Da hatte er noch nachgefragt, ob in irgendeiner Form ein IP-Check stattgefunden hat. Die Antwort war in etwa: „Nein, und wir können Ihnen auch nicht sagen, wie Sie da dran kommen könnten."
Er hat halt nur einen Haufen sehr starker Indizien. Beispielsweise hat der mutmaßliche Bewerter auch einen Account unter Klarnamen bei Trustpilot. Dort ist sein Bewertungsverhalten ähnlich. Er hat sogar Google schlecht bewertet, weil sie ein paar seiner Bewertungen gelöscht haben und das ja „Zensur" sei.
Bei Google Maps kann man im Profil sehen, wen er noch alles bewertet hat. Auch da sind zig Firmen dabei, bei denen ihm der Fahrstil des Firmenwagens nicht gefallen hat – und noch viel mehr Einträge, wo auf der Homepage gegendert wird, wo eine „woke" Meinung vertreten wird, oder ihm sonst irgendetwas politisch nicht passt.
Die Bewertungen spielen sich zum Großteil auch alle im Umkreis des Wohnorts der Person ab, die er vermutet.
Der Grund, warum er dem gerne weiter nachgehen möchte, ist, dass er es nicht einsieht bzw. für brandgefährlich hält, dass Leute im Schutz der Anonymität digitalen Vandalismus betreiben und dadurch bei Firmen finanzielle Schäden verursachen, auf denen sie dann sitzen bleiben.
Ein gewisser Nebenschauplatz ist dabei Google selbst. Es ist ihm rätselhaft, warum seine Löschanfrage zweimal geprüft und trotzdem abgelehnt wurde. Er kennt es selbst, dass er von Google wegen einer Bewertung angefragt wurde, die er verfasst hat, zu der er Belege nachreichen sollte – und das teilweise bei harmlosen 3-Sterne-Bewertungen. Das Vorgehen ist also nicht realitätsfern und es wären vermeidbare Kosten gewesen. Es sei denn, Google hat tatsächlich einen Beleg angefragt. Dann würde ihn interessieren, welcher das gewesen sein soll. Aber am Ende wurde es ja doch gelöscht …
Also seine Frage:
Gibt es einen konkreten Weg, die IP-Adresse anzufragen, um dem mit einem handfesten Beleg nachgehen zu können?
-- Editiert von User am 23. Februar 2026 12:23
Rufschädigung durch schlechte Bewertung > Wer zahlt? IP-Adresse Anfragen?
Zitat :Gibt es einen konkreten Weg, die IP-Adresse anzufragen, um dem mit einem handfesten Beleg nachgehen zu können?
Bei einer Google-Bewertung wird keine Staatsanwaltschaft eine IP von Google abfragen um diese dann an den Provider, der die IP vergeben hat, weiterzuleiten. Zumal IP Adressen nicht ewig gespeichert werden.
Man hätte die Bewertung auch stehen lassen können und in einem Kommentar dazu klarstellen können, dass es sich um eine Fakebewertung handelt. Ich sehe also keinen Ansatz dafür, die Kosten irgendwo bei jemanden einzuklagen.
Zitat :Gibt es einen konkreten Weg, die IP-Adresse anzufragen, um dem mit einem handfesten Beleg nachgehen zu können?
Solche Anfragen werden von den Unternehmen regelmäßig abgelehnt, wegen Datenschutz. Sofern diese IPs überhaupt gespeichert wurden.
Man müsste also erst mal vor Gericht auf Herausgabe klagen - das Problem ist dann, wenn halt nichts zum herausgeben da ist, hat man noch mehr Kosten auf denen man sitzen bleibt.
Wenn man dann doch endlich mal eine IP hat, kann man Pech haben und sie gehört zu einem Anonymisierungsdienst.
Gehört sie nicht zu einem Anonymisierungsdienst, kann man beim Provider vorstellig werden. Der wird dann aller Wahrscheinlichkeit nach schon lange keine Daten mehr vorliegen haben. Falls doch, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das es auch da wieder mit Ablehnung wegen Datenschutz und Gerichtsverfahren endet.
Dann hat man endlich eine Anschrift - unglücklicherweise nicht vom Täter, sondern nur vom Anschlussinhaber. Die Beweislast dafür, dass Anschlussinhaber und Täter identisch sind, trägt man selber vollständig.
Hat man auch diese Hürde geschafft, wird man beweisen müssen, das ein Anwalt unabdingbar notwendig war und der Anwalt auch nicht teurer war als die Gesetzlichen Gebühren. Verstößt man gegen die Schadenminderungspflicht, kann der ersatzfähige Schaden auf 0 EUR schrumpfen.
Dann hat man endlich einen Titel über die Summe in der Hand - und muss hoffen, das beim Verurteilten auch was zu holen ist. Zwar hält so ein Titel mindestens 30 Jahre, aber auch das kann eine Insolvenz deutlich verkürzen.
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Zitat :Gibt es einen konkreten Weg, die IP-Adresse anzufragen, um dem mit einem handfesten Beleg nachgehen zu können?
Und was genau fangen Sie mit der Information an, dass die Bewertung von der IP-Adresse 2001:0db8:85a3:0000:0000:8a2e:0370:7334 kam?
Man hat keinen Anspruch auf mehr als 1-Stern-Bewertung. Auch nicht auf erkennbare Bewerter.Zitat :Vor einer Weile hat ein Firmen-Eintrag bei Google Maps eine anonyme 1-Sterne-Bewertung bekommen, von jemandem, den der Inhaber nicht kannte.
Meinst du, der Ruf der Firma wäre dadurch geschädigt worden?Zitat :Rufschädigung
Das war unnütz. Offenbar sind Bewertungen auch Nichtkunden erlaubt.Zitat :Die Bewertung hat er direkt Google gemeldet mit dem Hinweis, dass es kein Kunde von ihm ist.
Egal. Ist ein Haufen leeres Stroh.Zitat :Er hat halt nur einen Haufen sehr starker Indizien.
Nur DAS wäre zu beweisen.Zitat :und dadurch bei Firmen finanzielle Schäden verursachen, auf denen sie dann sitzen bleiben.
Ich sehe nichts erfolgversprechendes bzgl. IP-Adresse, noch nicht mal Erfolg wegen der *Meckerei* im Netz.Zitat :Also seine Frage:
Digitaler Vandalismus ---> passt nicht zu 1-Sterne-Bewertung für eine Firma. Passt auch nicht zu privatem Disput ohne Arbeits-/Firmenbezug. Andere Adressaten könnten sich selbst mit eigenen Mitteln wehren.
Mh ok, mir ist bewusst, dass es "nur" ein Forum ist und kein direktes Beratungs-Gespräch mit einem Anwalt, aber…das Debatten-Niveau erscheint mir nicht sonderlich stark zu sein. Bisher nur 1 Antwort, die auf mich gehaltvoll wirkt - vielen Dank dafür! - ansonsten wirkt es auf mich vieles sehr laienhaft.
Zitat:"Man hätte die Bewertung auch stehen lassen können und in einem Kommentar dazu klarstellen können, dass es sich um eine Fakebewertung handelt. Ich sehe also keinen Ansatz dafür, die Kosten irgendwo bei jemanden einzuklagen."
Eine Bewertung zu kommentieren, ist der größte Fehler, den man bei Google machen kann. Sie schließen dann eine Löschung grundsätzlich aus.
Somal offen ist, ob sich Leute die Texte überhaupt durchlesen, oder nur auf die Zahlen schauen. Und frei nach Brandolinis Gesetz bleibt der Makel trotz Gegendarstellung bestehen. Von daher ist eine Löschung schon der einzig sinnvolle Schritt.
Zitat:"Und was genau fangen Sie mit der Information an, dass die Bewertung von der IP-Adresse 2001:0db8:85a3:0000:0000:8a2e:0370:7334 kam?"
Müssen wir jetzt ernsthaft erstmal diskutieren, was man mit IP-Adressen anfängt...?
Zitat:...Harry van Sell...
Die Punkte kann ich weitestgehend nachvollziehen. Ich schätze den Bewertungs-Verfasser allerdings nicht umsichtig genug ein, als dass er seine Spuren sonderlich verschleiern würde. Wie gesagt, unter Klarnamen hat er auch ein Bewertungs-Profil und bewertet dort öffentlich Sex-Platformen, auf denen er Mitglied ist, weil er was gegen Trans-Personen hat.
Da die Profile weiterhin aktiv genutzt werden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei aktuellen Zugriffen IP-Daten anfallen, die ggf. im Rahmen rechtlicher Verfahren zugeordnet werden könnten.
Zitat:"Man hat keinen Anspruch auf mehr als 1-Stern-Bewertung. Auch nicht auf erkennbare Bewerter."
Strohmann-Argumente. Das stand nie zur Debatte.
Zitat:"Meinst du, der Ruf der Firma wäre dadurch geschädigt worden?"
Ja.
Zitat:"Das war unnütz. Offenbar sind Bewertungen auch Nichtkunden erlaubt."
Das ist faktisch falsch.
Einerseits widerspricht es Googles eigenen Richtlinien.
https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114#zippy=%2Cgef%C3%A4lschte-und-irref%C3%BChrende-inhalte-und-rezensionen
Andererseits haben Gerichte bereits entschieden:
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/fake-bewertungen-strafbarkeit-und-rechtliche-folgen
https://www.otto-schmidt.de/news/wirtschaftsrecht/negative-google-bewertung-durch-nicht-kunden-2024-09-20.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/negative-google-bewertungen-mit-1-stern-ohne-kommentar-im-februar-2026-loeschen-so-geht-s-mit-urteil-des-olg-koeln-209686.html
Zitat:"Egal. Ist ein Haufen leeres Stroh."
Widerspricht der gängigen Ermittlungsarbeit in so ziemlich jedem Kriminalfall, aber egal…
Zitat:"Nur DAS wäre zu beweisen."
Ok, das ist leicht.
Zitat:"Digitaler Vandalismus ---> passt nicht zu 1-Sterne-Bewertung für eine Firma."
Digitaler Vandalismus ist natürlich nur ein Neologismus und kein offizieller Tatbestand. Von daher ist es müßig, das zu Diskutieren. Aber wenn jemand über Jahre hinweg dutzende negative Bewertungen verfasst, von Firmen, mit denen er nichts zu tun hat, nur weil ihm deren Nase nicht passt, dann würde ich das schlicht und ergreifend schon anders werten, als einmalige Affekt-Handlungen.
Zitat :Ich schätze den Bewertungs-Verfasser allerdings nicht umsichtig genug ein, als dass er seine Spuren sonderlich verschleiern würde.
Es bleiben leider noch genügend Schlaglöcher und Gruben übrig.
Zitat :Da die Profile weiterhin aktiv genutzt werden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass bei aktuellen Zugriffen IP-Daten anfallen
Das ist vollkommen korrekt.
Zitat :die ggf. im Rahmen rechtlicher Verfahren zugeordnet werden könnten.
Die IP-Daten der aktuellen Zugriffe wird man gar nicht erlangen können, mangels berechtigtem Interesse.
Man könnte ihm natürlich eine Falle stellen - ob das den Aufwand wert ist?
Zitat :Müssen wir jetzt ernsthaft erstmal diskutieren, was man mit IP-Adressen anfängt...?
Offensichtlich schon.
Denn die Information, zur welchem Internetanschluss die IP zum fraglichen Zeitpunkt gehört hat, haben Sie dann ja noch nicht. ("Die IP xyz gehörte am 23.02.26 um 22:31 zum Internetanschluss von Waldemar Pupshuber in der Badstraße 3, Hintertupfingen"). Und an diese Information werden Sie nicht herankommen. Zum einen, weil Internetprovider die Information nicht herausgeben dürfen. Zum anderen weil diese Information - je nach Provider - nur wenige Stunden bis wenige Tage gespeichert wird und deshalb gar nicht heruasgegeben werden kann.
Will sagen: Wenn Sie die IP-Adresse haben, haben Sie so gut wie keine Chance, herauszufinden, welche Person sich hinter der IP-Adresse verbirgt.
Dazu kommt noch, dass sich die IP-Adresse bei den meisten Providern die IP-Adresse alle 12 Stunden ändert (bei DSL und WLAN zu Hause) bzw. bei Mobilgeräten (Smartphones) noch häufiger.
Zitat :Widerspricht der gängigen Ermittlungsarbeit in so ziemlich jedem Kriminalfall, aber egal…
Abgesehen davon, dass hier kein Kriminalfall vorliegt: Nennen Sie mir einen Kriminalfall in Deutschland aus den letzten paar Jahren, der rückwirkend über IP-Adressen aufgeklärt werden konnte. Ich bin gespannt ...
Zitat :Offensichtlich schon.
Denn die Information, zur welchem Internetanschluss die IP zum fraglichen Zeitpunkt gehört hat, haben Sie dann ja noch nicht. ("Die IP xyz gehörte am 23.02.26 um 22:31 zum Internetanschluss von Waldemar Pupshuber in der Badstraße 3, Hintertupfingen"). Und an diese Information werden Sie nicht herankommen. Zum einen, weil Internetprovider die Information nicht herausgeben dürfen. Zum anderen weil diese Information - je nach Provider - nur wenige Stunden bis wenige Tage gespeichert wird und deshalb gar nicht heruasgegeben werden kann.
Will sagen: Wenn Sie die IP-Adresse haben, haben Sie so gut wie keine Chance, herauszufinden, welche Person sich hinter der IP-Adresse verbirgt.
Dazu kommt noch, dass sich die IP-Adresse bei den meisten Providern die IP-Adresse alle 12 Stunden ändert (bei DSL und WLAN zu Hause) bzw. bei Mobilgeräten (Smartphones) noch häufiger.
Vorsicht bei IPv6-Adressen. Die können auch länger vergeben werden (es besteht keine Notwendigkeit mehr, die zu wechseln, oder gar mehrmals zu vergeben). Deshalb würde ich auch keine echte derartige Adresse hier posten wollen
Das ändert natürlich nicht zwingend etwas an der Beweisbarkeit...
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Zitat :Vor einer Weile hat ein Firmen-Eintrag bei Google Maps eine anonyme 1-Sterne-Bewertung bekommen, von jemandem, den der Inhaber nicht kannte.
Zitat :Ich schätze den Bewertungs-Verfasser allerdings nicht umsichtig genug ein, als dass er seine Spuren sonderlich verschleiern würde. Wie gesagt, unter Klarnamen hat er auch ein Bewertungs-Profil und bewertet dort öffentlich Sex-Platformen, auf denen er Mitglied ist, weil er was gegen Trans-Personen hat.
Diese beiden Aussagen im Zusammenhang können doch darauf schließen lassen, dass entweder nicht der vermutete Verursacher der Verursacher ist, oder er eben doch seine Spuren verschleiert. Warum sollte er sich die Arbeit machen, eine Bewertung unter vielen zu verschleiern...
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Nur weil Google nicht kostenlos gelöscht hat (was es eigentlich müsste), ist das nicht die Verantwortung des Bewerters. Man hätte ihn ja auffordern können, wenn man schon meint zu wissen, wer das war. Die Aufforderung an den Bewerter hätte er ggf. zahlen müssen. Aber hier eine GOA zu konstruieren... Verträge zu Lasten Dritter sind nämlich nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zulässig. Ob man unter Gesichtspunkten wie §§ 823 oder 1004 BGB etwas fordern könnte... Fraglich. Vor allem nicht doppelt. Dafür, dass Google nicht gelöscht hat, kann der Verfasser nichts.
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OT:
Zitat :Mh ok, mir ist bewusst, dass es "nur" ein Forum ist und kein direktes Beratungs-Gespräch mit einem Anwalt, aber…das Debatten-Niveau erscheint mir nicht sonderlich stark zu sein. Bisher nur 1 Antwort, die auf mich gehaltvoll wirkt - vielen Dank dafür! - ansonsten wirkt es auf mich vieles sehr laienhaft.
"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."
Hier scheint mir ein ähnlicher Querkopf wie der Bewerter am Werke zu sein... Wenn auch aus der diametralen politischen Richtung. Aber am Ende schließt sich der (eindimensionale) Kreis immer wieder.
Zitat:ansonsten wirkt es auf mich vieles sehr laienhaft.
Stimmt! Rechtsberatung dürfen eben nur Profis. Das ist ein Laienforum zu Rechtsfragen. Und hier gibt es eben nicht immer Wunschantworten
Zitat :Abgesehen davon, dass hier kein Kriminalfall vorliegt: Nennen Sie mir einen Kriminalfall in Deutschland aus den letzten paar Jahren, der rückwirkend über IP-Adressen aufgeklärt werden konnte. Ich bin gespannt ...
So, wie ich die ursprüngliche Aussage verstanden habe, wurde es so dargestellt, als hätten selbst starke Indizien ganz grundsätzlich keinen Wert. Darauf bin ich eingegangen.
Fälle aus den letzten Jahren:
Z.B. Gängige Praxis bei Raubkopien & Kinderpornografie...
Zitat :Diese beiden Aussagen im Zusammenhang können doch darauf schließen lassen, dass entweder nicht der vermutete Verursacher der Verursacher ist, oder er eben doch seine Spuren verschleiert. Warum sollte er sich die Arbeit machen, eine Bewertung unter vielen zu verschleiern...
Naja, "anonym" meint in diesem Fall nicht, dass gar nichts zu erkennen war, sondern nur, dass es kein Klarname war. Das würde ich nicht als Spuren verschleiern ansehen, sondern als gängige Internetkultur.
Zitat :Nur weil Google nicht kostenlos gelöscht hat (was es eigentlich müsste), ist das nicht die Verantwortung des Bewerters. Man hätte ihn ja auffordern können, wenn man schon meint zu wissen, wer das war. Die Aufforderung an den Bewerter hätte er ggf. zahlen müssen. Aber hier eine GOA zu konstruieren... Verträge zu Lasten Dritter sind nämlich nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zulässig. Ob man unter Gesichtspunkten wie §§ 823 oder 1004 BGB etwas fordern könnte... Fraglich. Vor allem nicht doppelt. Dafür, dass Google nicht gelöscht hat, kann der Verfasser nichts.
Da können wir gerne drüber diskutieren - ist ja auch Teil des Post-Titels und deswegen hatte ich Googles Rolle auch explizit genannt.
Wenn das Ergebnis ist "Das mit dem Verfasser ist Quatsch, Google trägt die Verantwortung", dann ist das doch ein konstruktives Ergebnis.
Zitat :"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."
Hier scheint mir ein ähnlicher Querkopf wie der Bewerter am Werke zu sein... Wenn auch aus der diametralen politischen Richtung. Aber am Ende schließt sich der (eindimensionale) Kreis immer wieder.
Ad hominem auf eine sachliche Kritik zu reagieren, spricht eher gegen den Absender und weniger gegen den Empfänger.
Zitat :Ad hominem auf eine sachliche Kritik zu reagieren, spricht eher gegen den Absender und weniger gegen den Empfänger.
Sehe ich anders. Das Leben läuft nunmal nicht danach, was gewisse Personen, oder Gruppen sich wünschen. Auch wenn sie es noch so sehr wollen und alle anderen, die das realistischer sehen, irgendwie doof oder inkompetent sind.
Hier gibt es extrem oft Fragesteller, die sich in dämliche Situationen manövriert haben und immer noch nicht wahrhaben wollen, wer das Problem ist... Auch wenn das noch so sehr mit der Realität kollidiert, sind die anderen schuld. Auch wenn hier die doofe Situation (noch) fern liegt, so ist es doch das gleiche Muster. Wie gesagt, auch wenn man das noch so sehr will, gibt es keine Wunschantworten. Das ist auch nicht der Sinn eines Diskussionsforums. Wünsch-dir-was.de (wem auch immer die Domain gerade gehört und wer auch immer was auch immer damit macht/machen will, es handelt sich nur um ein Beispiel) wäre da besser geeignet...
In ebensolcher Weise gibt es auch politische Gruppen/Ansichten. Irgendwann bekommt man ein Gespür dafür, wer nur stänkern will...
Ich sehe durchaus, dass es gute Gründe gibt, warum der Bewerter ein "Depp vor dem Herrn" sein könnte, das hilft aber nichts, wenn man sich auf dessen Niveau begibt, denn dort hat er Erfahrung...
Und obwohl die politische Gegenseite für sich meist sehr laut in Anspruch nimmt, sakrosankt zu sein, sieht es da üblicherweise auch nicht besser aus...
Extremisten jeder Couleur schenken sich im Grenzwert gar nichts, für wie (moralisch, genetisch, weltanschaulich, etc.) noch so überlegen man sich auch halten mag.
-- Editiert von User am 24. Februar 2026 09:32
Zitat :Fälle aus den letzten Jahren:
Z.B. Gängige Praxis bei Raubkopien & Kinderpornografie...
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 2017 ausgesetzt. Seitdem ist das nicht mehr gängige Praxis, weshalb ich ausdrücklich "nach den letzten Jahren" fragte.
Bei KiPo hat man in Deutschland noch das Glück, dass in den USA Sachen erlaubt sind, die in Deutschland nicht erlaubt sind und es in den USA Organisationen gibt, die die amerikanischen Ermittlungsergebnisse mit deutschen Behörden teilen ...
Gut erkannt. War die Antwort der StA nicht nachvollziehbar?Zitat :Digitaler Vandalismus ist natürlich nur ein Neologismus und kein offizieller Tatbestand.
Man könnte selbst klagen, wenn man gegen die den Archaismus *
Dein Posttitel fragt: Wer zahlt?
Ich meine: Keiner, und wahrscheinlich bleibt der Bewertete auf den bisherigen 200,- Kosten für den RA sitzen.
Zitat :Sehe ich anders. Das Leben läuft nunmal nicht danach, was gewisse Personen, oder Gruppen sich wünschen. Auch wenn sie es noch so sehr wollen und alle anderen, die das realistischer sehen, irgendwie doof oder inkompetent sind.
Was genau läuft nicht so, wie ich es mir wünsche?
Dass die Bewertung unzulässig war, habe ich ja mit Hinweis auf Googles Richtlinien + Gerichtsurteile objektiv belegen können.
Wenn jetzt Leute überhaupt erst einmal diskutieren wollen, ob IP-Adressen irgendwas können, oder entgegen der nachgewiesenen Rechtsprechung meinen, das sei schon alles ok, dann finde ich, das darf man - ebenfalls objektiv - als laienhaftes Diskussionsniveau werten. Ich habe zumindest nicht den Eindruck, dass solche Aussagen von Leuten kommen, die tiefer in der ganzen Bewertungs-Thematik drinstecken. Du etwa?
Zitat :Hier gibt es extrem oft Fragesteller, die sich in dämliche Situationen manövriert haben und immer noch nicht wahrhaben wollen, wer das Problem ist... Auch wenn das noch so sehr mit der Realität kollidiert, sind die anderen schuld. Auch wenn hier die doofe Situation (noch) fern liegt, so ist es doch das gleiche Muster. Wie gesagt, auch wenn man das noch so sehr will, gibt es keine Wunschantworten. Das ist auch nicht der Sinn eines Diskussionsforums. Wünsch-dir-was.de (wem auch immer die Domain gerade gehört und wer auch immer was auch immer damit macht/machen will, es handelt sich nur um ein Beispiel) wäre da besser geeignet...
Inwiefern trifft das auf diesen Fall zu?
Die Evidenz (Google-Richtlinien + Rechtsprechung) = Realität wurde ja gebracht.
Und inwiefern siehst du, dass es mir um Wunsch-Antworten geht?
Den einen Kommentar, der Hürden aufgezeigt hat, habe ich doch auch explizit gelobt...?
Aber meine Kritik am Diskussions-Niveau war ja, dass die Antworten diesen Mehrwert nicht hatten, siehe Absatz oben.
Zitat :Ich sehe durchaus, dass es gute Gründe gibt, warum der Bewerter ein "Depp vor dem Herrn" sein könnte, das hilft aber nichts, wenn man sich auf dessen Niveau begibt, denn dort hat er Erfahrung...
Worin genau siehst du ein "Begeben auf dessen Niveau"?
Zitat :Und obwohl die politische Gegenseite für sich meist sehr laut in Anspruch nimmt, sakrosankt zu sein, sieht es da üblicherweise auch nicht besser aus...
Extremisten jeder Couleur schenken sich im Grenzwert gar nichts, für wie (moralisch, genetisch, weltanschaulich, etc.) noch so überlegen man sich auch halten mag.
Moment, du sagst jetzt basically, ich wäre ein Linksextremist...?
Gegenvorschlag:
Können wir nicht einfach irgendwie bei der Sache bleiben? Einfach so? Ginge das vielleicht?
Die Fakten bleiben doch bestehen:
Die Bewertung war nicht zulässig. Das haben Gerichte anderswo bestätigt.
Darauf muss man sich doch irgendwie erstmal einigen können, so als Gesprächsgrundlage.
Ich finds völlig ok, wenn man da sagt "Auch wenns nicht erlaubt war - kann man leider nichts machen".
Aber alles andere, wie die Versuche, die Bewertung doch irgendwie zu legitimieren, sind doch unnötig. Dann lieber gar nichts sagen. Zwingt einen ja niemand dazu, unter jeden Beitrag sein Bauchgefühl kundzutun.
Zitat :Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland seit 2017 ausgesetzt. Seitdem ist das nicht mehr gängige Praxis, weshalb ich ausdrücklich "nach den letzten Jahren" fragte.
Bei KiPo hat man in Deutschland noch das Glück, dass in den USA Sachen erlaubt sind, die in Deutschland nicht erlaubt sind und es in den USA Organisationen gibt, die die amerikanischen Ermittlungsergebnisse mit deutschen Behörden teilen ...
Naja, dann musst du deine Frage irgendwo besser präzisieren.
Deine ursprüngliche Frage war:
Was soll man schon mit IP-Adressen anfangen können?
Die Antwort darauf:
Sehr viel.
Darum holen sich viele Leute einen VPN, darum geben die Firmen sie nicht einfach so raus...
Das BKA schreibt dazu beispielsweise:
Zitat:Bei Straftaten im Internet kommt der IP-Adresse eine zentrale Rolle zur Identifizierung von Tatverdächtigen zu. In einer Vielzahl der Fälle ist sie der einzige Ermittlungsansatz.
Ob und wie lange eine IP-Adresse gespeichert wird, ist jetzt eine ganz andere Frage, die mit der Ursprungsfrage aber nichts zu tun hat.
Das eine fragt quasi nach der Qualität, und das andere nach der Quantität.
Man kann ja gerne die Info in den Raum geben, dass die IP vermutlich gar nicht (mehr) gespeichert wurde.
Was mich nur irritiert, und was mir laienhaft vorkam, ist es, den Nutzen - so wie in der ursprünglichen Frage - ganz generell in Frage zu stellen.
Zitat :Die Bewertung war nicht zulässig.
Das steht noch gar nicht fest.
Zitat :Das haben Gerichte anderswo bestätigt.
Was andere Gerichte in anderen Fällen bestätigt haben, ist so relevant wie der berühmte Sack Reis.
Ein Gericht würde also erst mal feststellen müssen, das diese Bewertung nicht zulässig war. Denn ohne unzulässige Bewertung gibt es gar keinen Schaden, somit erst recht keinen Schadenersatz
Wenn Google die Bewertung nicht entfernt, obwohl sie hätte entfernt werden müssen, dann muss Google auch die Kosten der notwendigen Rechtsvertretung bezahlen.
Von daher weiß ich gar nicht, was du mit IP-Adressen willst.
Zitat :Wenn Google die Bewertung nicht entfernt, obwohl sie hätte entfernt werden müssen, dann muss Google auch die Kosten der notwendigen Rechtsvertretung bezahlen.
Und genau das ist das Problem, das "müssen" fehlt. Eine gerichtliche Anerkennung des "müssen" fehlt und Google wird irgendwie mit "Kulanz" argumentieren.
Wenn es so einfach wäre, hätte der Anwalt das sicherlich schon bei denen eingetrieben, ist ja schließlich auch sein Job. Oder war das beitreiben gar nicht vom Mandat umfasst?
Rein theoretisch könnte man das "müssen" auch im Verfahren gegen den Digitalen Vandalen versuchen nach zu holen. Erfolgsaussichten nicht vorhersehbar.
Wenn man Google Gerichtsurteile vorlegt oder andere Unterlagen, die die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit einer Bewertung klarstellen, handelt google auch. Das sind zumindest meine Erfahrungen.
Hier noch eine Anwaltsmeinung zu einem ähnlichen Kontext:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/google-bewertung-verfasser-herausfinden-ip-adresse-159140.html
Tenor: Wenn man die Löschung erreicht hat, muss man zufrieden sein. Alles weitere ist brotlose Kunst.
Der Vollständigkeit halber ergänze ich noch:
Zitat :Sie verstößt also nicht nur gegen Googles eigene Richtlinien, sondern nach seinem Verständnis auch gegen § 186 StGB (üble Nachrede) bzw. § 187 StGB (Verleumdung),
Nach deutschem Recht sind nur natürliche Personen "geeignete Tatobjekte" beim §186 und §187 StGB.
D.h. Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede, die sich gegen juristische Personen (Firmen, Behörden, Vereine usw.) richten, sind straflos. Das dürfte (auch) ein Grund sein, weshalb die Staatsanwaltschaft nichts unternommen hat.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
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