Rundmail an "versehentlich" öffentlichen Verteiler

5. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
tortenhebor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rundmail an "versehentlich" öffentlichen Verteiler

Liebe Datenschutzbescheidwisser,

"dem Freund eines Freundes" ist kürzlich folgendes passiert:
Er hat an einem Wettbewerb teilgenommen und erhielt per eMail eine Absage. Die Liste aller ausgelosten Bewerber war öffentlich sichtbar. Ihm kam der Gedanke, dass eine Vernetzung mit den anderen Mitbewerbern einige Vorteile bieten könnte. Also schrieb er eine Mail an alle mit der Bitte, bei bestehendem Interesse sich bei ihm zu melden. Viele der Angeschriebenen fanden die Idee gut, andere haben sich beschwert. Der Organisation war es natürlich peinlich und sie sind nun böse darüber, dass der Fehler so "schamlos ausgenutzt" wurde.

Der Datenschutz-"Fehler" ist offensichtlich der Organisation unterlaufen. Die Frage ist nun aber: Hat der Freund private Daten Dritter rechtswidrig ausgenutzt und kann er dafür strafrechtlich verfolgt werden?

Vielen Dank,

Dieter

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
kann er dafür strafrechtlich verfolgt werden?


nein
Das Fehlverhalten trifft ausschließlich die "Organisation".

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nein, eine e-Mailadresse ist nicht datenschutzrechtlich geschützt. <hr size=1 noshade>

Das ist falsch.

quote:<hr size=1 noshade>§ 3 BDSG - Weitere Begriffsbestimmungen
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
<hr size=1 noshade>

Die Person muss also gar nicht namentlich benannt werden, es reicht ihre Bestimmbarkeit.
Und diese kann auch bei Mausi0815@Oma.de gegeben sein.



quote:<hr size=1 noshade>wenn nicht konkret der Weitergabe der e-Mailadresse ausdrücklich widersprochen wurde. <hr size=1 noshade>

Auch das ist falsch, im Gegenteil muss die weitergabe genauso wie die Verwenduing explizit erlaubt werden.



Der verärgerte Empfänger könnte daher jeden unautorisierten Verwender der personenbezogenen Daten abmahnen und/oder auf Unterlassung in Anspruch nehmen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tortenhebor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Harry, danke Cool.

Wenn eine Abmahnung das Schlimmste ist, was passieren kann und eine solche nach einer einzelnen, sehr freundlichen Mail eher unwahrscheinlich erscheint, hat der Freund wohl nichts zu befürchten.

Für mich ist das Thema geschlossen.

1x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.731 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen