SCHUFA Daten löschen, Recht auf Löschung

4. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
37_und_dumm
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
SCHUFA Daten löschen, Recht auf Löschung

Hi, gemäß DSGVO sollte die SCHUFA meine Daten zur negativen Bonität löschen, sofern ich das fordere, insbesondere dann wenn ich kein Rechtsverhältnis mehr eingehe.

Wenn ich jetzt meine Bankkonten, Handyvertrag etc kündige dann gibt es kein Rechtsverhältnis mehr.

Dann muss die SCHUFA meine Daten löschen?

Ich habe gelesen, dass Gerichte entschieden haben, dass SCHUFA nicht die Daten zur negativen Bonität löschen muss. Ich verstehe nicht, wieso Gerichte bei der SCHUFA eine Ausnahme machen, weil jedes andere Unternehmen muss sich an die DSGVO halten. Wieso muss sich die SCHUFA nicht an die DSGVO halten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von 37_und_dumm):
gemäß DSGVO sollte die SCHUFA meine Daten zur negativen Bonität löschen, sofern ich das fordere, insbesondere dann wenn ich kein Rechtsverhältnis mehr eingehe.

Wie kommen Sie auf diese Idee?

Zitat:
Wenn ich jetzt meine Bankkonten, Handyvertrag etc kündige dann gibt es kein Rechtsverhältnis mehr.

Dann muss die SCHUFA meine Daten löschen?

Nein, das muss sie nicht.

Zitat:
Ich habe gelesen, dass Gerichte entschieden haben, dass SCHUFA nicht die Daten zur negativen Bonität löschen muss.

Das ist richtig.
Zitat:
Ich verstehe nicht, wieso Gerichte bei der SCHUFA eine Ausnahme machen, weil jedes andere Unternehmen muss sich an die DSGVO halten. Wieso muss sich die SCHUFA nicht an die DSGVO halten?

Die Gerichte machen keine Ausnahme, die DSGVO erlaubt die Speicherung von Personendaten aus einer vielzahl von Gründen. Einer davon nennt sich "berechtigtes Interesse".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
37_und_dumm
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Gerichte machen keine Ausnahme, die DSGVO erlaubt die Speicherung von Personendaten aus einer vielzahl von Gründen. Einer davon nennt sich "berechtigtes Interesse".


Ich habe auch ein berechtigtes Interesse, dass meine Daten gelöscht werden bei der SCHUFA.
Das berechtigte Interesse der SCHUFA Daten zu sammeln sollte mein Interesse nach einer Löschung nicht behindern.

Andere Unternehmen müssen sich auch an die DSGVO halten. Wieso machen Gerichte bei der SCHUFA eine Ausnahme?

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von 37_und_dumm):
Andere Unternehmen müssen sich auch an die DSGVO halten.

Die Schufa auch, die sogar ganz besonders.



Zitat (von 37_und_dumm):
Wieso machen Gerichte bei der SCHUFA eine Ausnahme?

Machen sie überhaupt nicht.

Die Schufa macht einfach nur ihren Job, sie schützt andere vor dem Risiko des Zahlungsausfalls



Zitat (von 37_und_dumm):
Wenn ich jetzt meine Bankkonten, Handyvertrag etc kündige dann gibt es kein Rechtsverhältnis mehr.

Doch, die haben nämlich noch entsprechende Nachwirkungen.

Dazu darf die Schufa auch Daten aus anderen ihr zugänglichen Quellen nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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