Hallo
Es geht um einen durch eine Behörde (Arbeitsagentur) begangenen Datenschutzverstoß mit ehrverletzenden Charakter. Kann mir da jemand Anhaltspunkte für die Bemessung eines Schmerzensgeldes geben. In den einschlägigen Tabellen habe ich „nur“ die Beträge für Körperverletzungen bzw. -beeinträchtigungen gefunden.
Ferry
Schadensersatz / Schmerzensgeld aus Datenschutzverstoß
30. April 2008
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Frage vom 30. April 2008 | 14:30
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz / Schmerzensgeld aus Datenschutzverstoß
#1
Antwort vom 30. April 2008 | 18:00
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1719x hilfreich)
Das kann man auch wesentlich weniger pauschal regeln.
Ein gebrochenes Bein ist ein gebrochenen Bein, aber welche Information welchen 'ehrverletzenden Charakters' gegenüber wem wie weitergegeben wurde, wäre erst mal zu prüfen.
Und jetzt?
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