Schadensersatzansprüche bei Verletzung DSGVO?

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)
Schadensersatzansprüche bei Verletzung DSGVO?

Hallo zusammen,
ein Mobilfunkanbieter schickte mir Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung. Jedes Mal angerufen und gesagt, es muss ein Irrtum vorliegen, da ich keinen Vertrag angeschlossen habe. Geburtstag im System stimmte schon nicht. Jedes Mal Löschung gefordert. Übersicht nach Art.15 DSGVO angefordert. Siehe da: haben meine Daten seit über 3 Monaten gespeichert und auch weitere Daten ohne mein Wissen bei der Schufa abgefragt. Drohen mir mit Eintrag bei der Schufa und Inkassobüro. Meine Frage: welcher Schadenersatz / Schmerzensgeld würde mir zustehen und gab es schon solche Fälle? (Mein Schaden: Kreditunwürdigkeit, Kontrollverlust über meine Daten, KfW-Studienkredit zur Zeit in Beantragung, dadurch Existenzbedrohend) Vielen Dank für eure Tipps
Sebastian

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7134 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wenn man einen Schaden in Euro und Cent beziffern kann, dann kann man versuchen, ihn mit Hilfe eines Anwaltes einzuklagen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):
Jedes Mal angerufen und gesagt,
Vielleicht lags daran? Man kann Mobilfunkanbietern durchaus auch deutliche Briefe schreiben.
Zitat (von Bass-T):
Siehe da:
Was kann man wo sehen? Hat der Anbieter dir jetzt jetzt geschrieben?

-3 Monate Datenspeicherung---- welcher Schaden mit Schmerzen ist entstanden? Wie viel Euro sind das?
- weitere Daten bei der Schufa abgefragt?----welcher Schaden mit Schmerzen ist entstanden? in Euro
-Drohung mit Schufaeintrag? --- welcher ...usw
-Drohung mit Inkasso?---- welcher---

Manchmal tut es weh--- mehr ist mir nicht bekannt. :crazy:

Zitat (von Bass-T):
KfW-Studienkredit zur Zeit in Beantragung, dadurch Existenzbedrohend
Dagegen kann man selbst vorgehen. zB. diesen Antrag zurückziehen. Man muss sich schliesßlich nicht durch eine simple Kredit-Antragstellung in Existenznöte bringen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Bei inkorrekten Daten besteht nach DSGVO ein Anspruch auf Korrektur. Anspruch auf Löschung bestünde nur, wenn keine Vertragsbeziehung vorliegt, was die Gegenseite aber gerade behauptet. D.h. das müßte man zuerst mal klären, notfalls gerichtlich über neg. Feststellungsklage.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

„Siehe da" sollte implizieren, dass ich eine Antwort darauf als Brief erhalten habe.
Die Bezifferung des immateriellen Schadens kann ich nicht beantworten, deswegen frage ich ja danach. Der materielle Schaden sind Fahrtkosten, Telefonkosten und Rechtsberatungskosten telefonisch. Hintergrund: habe eine Anzeige aufgeben müssen wegen Ausspähen von Daten(?), wozu mir der Anwalt meiner Versicherung riet.
Hauptsächlich geht es mir darum, dass die Firma auch nicht unbefugt meine Daten inkl. Bankverbindung (diese war korrekt hinterlegt) speichert und dafür und für das Nichtinformieren bestraft wird. Ich war ja lange Zeit in Unkenntnis, dass dort überhaupt meine Daten verarbeitet werden.
Den KfW-Studienkredit deswegen zurückzuziehen... Warum?
Jedenfalls habe ich heute einen Brief vom Mobilfunkanbieter erhalten, dem zu entnehmen ist, dass meine Daten gesperrt, aber noch weiterhin gem. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert werden. Das ist nicht das was ich bezüglich MEINER Daten will, da ich auch noch nie eine vertragliche Beziehung zu dieser Firma hatte. Ich möchte auch nicht rumheulen wegen meiner Einschlafprobleme, weil ich Abends jetzt immer daran denken muss, wie die Firma an meine Daten überhaupt gekommen ist und wo sie noch gespeichert sein könnten, aber ein sehr ungutes Gefühl habe ich schon, da ich bis jetzt noch nie in der Schufa stand.

Lieben Dank schonmal für eure Ideen, Hinweise, Tipps

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):
Die Bezifferung des immateriellen Schadens kann ich nicht beantworten,
Das kann hier auch keiner.
Zitat (von Bass-T):
Der materielle Schaden sind Fahrtkosten, Telefonkosten und Rechtsberatungskosten telefonisch. Hintergrund: habe eine Anzeige aufgeben müssen wegen Ausspähen von Daten(?), wozu mir der Anwalt meiner Versicherung riet.
Das war alles gar nicht notwendig. Wenn man Ratschlägen folgt, geht das Befolgen auf eigene Verantwortung. Du hast deine Versicherung bemüht? Ernsthaft?
Zitat (von Bass-T):
Den KfW-Studienkredit deswegen zurückzuziehen... Warum?
Weil du schreibst:
Zitat (von Bass-T):
(Mein Schaden: Kreditunwürdigkeit, Kontrollverlust über meine Daten, KfW-Studienkredit zur Zeit in Beantragung, dadurch Existenzbedrohend

Wenn du als Geschädigter nachts nicht schlafen kannst wegen eines möglichen Schufaeintrags und möglicher Kreditunwürdigkeit und möglicher Existenzbedrohung durch mögliche Nichtvergabe des beantragten KfW-Studienkredits--- dann zieh den Antrag zurück.

Wer solche Ängste und Einschlafprobleme hat, sollte sich das mit dem Studium und vor allem auf Kredit nochmal ganz genau überlegen.
Vor allem sollte er möglichst zeitnah mal einen guten Facharzt aufsuchen. Denn sowas geht schließlich an die Substanz.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja das ist jetzt leider kontraproduktiv und nicht mehr zielführend. Muss nur noch das letzte Semester durch diesen Kredit überbrücken, da meine Reserven in den letzten 3 Jahren aufgebraucht wurden. Schlechter Ratschlag das Studium nun zu schmeißen, oder? Für Bafög bin ich zu alt und dem Staat habe ich noch nie auf der Tasche gelegen.

Hätte ich keine Anzeige aufgeben sollen? Keinen Anwalt fragen sollen? Die Sache einfach aussitzen, weil ich eh im Recht bin? Glaube Jura und Medizin sind nicht ganz deine Fachgebiete, Anami, oder? ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):
Glaube Jura und Medizin sind nicht ganz deine Fachgebiete, Anami, oder? ;-)
Hast du bemerkt, dass du hier in einem Forum bist? :augenroll:
Zitat (von Bass-T):
ein Mobilfunkanbieter schickte mir Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung.
Wenn du daraus einen derartigen, hier geschilderten Problemberg zusammenträgst, dann liegen deine Defizite woanders. Das zu erkennnen, muss man kein Mediziner sein. ;)
Zitat (von Bass-T):
Hätte ich keine Anzeige aufgeben sollen? Keinen Anwalt fragen sollen? Die Sache einfach aussitzen, weil ich eh im Recht bin?
Natürlich keine Anzeige. Wozu? Natürlich keine Versicherung heranziehen. Welche denn überhaupt? Du hast den Anbieter angerufen.
Zitat (von Anami):
Man kann Mobilfunkanbietern durchaus auch deutliche Briefe schreiben. Schon wegen des Nachweises.
Der Schaden wäre zu verschmerzen gewesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):
Meine Frage: welcher Schadenersatz / Schmerzensgeld würde mir zustehen

Schadenersatz ist der Ersatz des entstandenen Schadens. Derzeit also 0
Schmerzensgeld gibt es für "Schmerz". Den glaubwürdig darzulegen dürfte eine nicht unerhebliche Herausforderung sein



Zitat (von Bass-T):
Das ist nicht das was ich bezüglich MEINER Daten will,

Mag sein, ist aber relativ egal, wenn das Gesetz gegenteiliges bestimmt.
Diese Daten sind nun Gegenstand der geschäftlichen Korrespondenz, müssen mithin dort über die gesetzlichen Fristen archiviert bleiben.



Zitat (von Bass-T):
Der materielle Schaden sind Fahrtkosten, Telefonkosten und Rechtsberatungskosten telefonisch.

Darüber hat man ja sicherlich entsprechende Belege?



Zitat (von Bass-T):
Hintergrund: habe eine Anzeige aufgeben müssen wegen Ausspähen von Daten(?),

Derartige Anzeigen sind stets kostenfrei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Die Anzeige wg Ausspähen von Daten ist vom Begriff schon richtig. Jemand hat deine Daten ausgespäht und damit betrügerisch einen Vertrag abgeschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke Heike. Jetzt verstehe ich auch wieso die Anzeige gegen „Unbekannt" war. Das würde bedeuten, der Schaden wurde eigentlich nicht vom Mobilfunkanbieter sondern einer anderen Person verursacht und der Mobilfunkanbieter ist somit selbst Geschädigter und vermutlich nicht nach Art.82 greifbar...

Harry, wie kommst du kostenlos zur 10km entfernten Polizeiwache, wenn dein Studentenausweis mit dem Semesterticket noch nicht validiert wurde? 20km-Märsche finde ich unzumutbar.
Immaterieller Schaden = 0,- Euro? Also wenn Diez 50,- Euro für unerwünschte Werbemails für angemessen empfindet, finde ich 0,- Euro in meinem Fall, bei dem ja Informationen über meine Bonität eingeholt wurden ein klein bisschen zu gering.

Ja, Belege habe ich, bzw. kann die Kosten glaubhaft nachweisen.

Aber meine Bankverbindung hat doch nichts mit geschäftlicher Korrespondenz zu tun. Zumal ich ja nicht geschäftlich korrespondiert habe. Das wäre ja wie wenn ich deine Adresse, Bankverbindung, etc. bei mir speichere, mich erkundige wieviel du auf dem Konto hast, du bekommst es raus und schreibst mir, dass ich deine Daten löschen soll und ich sage dann „Tja, jetzt bin ich gesetzlich dazu gehalten deine Daten zu speichern." Das würde ja Art.5 b) und c) vollkommen widersprechen und bevor ich wieder getrollt werde: mir ist bewusst, dass wir in meiner Analogie zwei natürliche Privatpersonen sind

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):
Harry, wie kommst du kostenlos zur 10km entfernten Polizeiwache,

Online-Wache, E-Mail, Brief, Telefon ... alles kostengüstiger.
Auch als Geschädigter hat man eine Schadenminderungspflicht.



Zitat (von Bass-T):
Aber meine Bankverbindung hat doch nichts mit geschäftlicher Korrespondenz zu tun.

Jetzt schon, denn jetzt ist sie Teil der Verfahren, denn sie fand sich ja in der Kommunikation wieder.



Zitat (von Bass-T):
Das würde ja Art.5 b) und c) vollkommen widersprechen

Nein, jetzt nicht mehr, man hat eine Anfrage nach DSGVO gestellt die beantwortet wurde, ein strafrechtliches und ein zivielrechtliches Verfahren gestartet.
Damit ist die Speicherung und Nutzung der Daten berechtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Ok, aber was ist mit der Zeit bis zu dieser Anfrage über die gespeicherten Daten? Eine vorherige Einwilligung gab es ja nie und eine Belehrung, wie es beispielsweise beim Arzt neuerdings üblich ist, habe ich auch nie erhalten und nie unterschrieben und das sogar bis jetzt nicht. Die Rechtmäßigkeit der Erhebung war ja von Anfang an nicht gegeben.
Ich sehe schon, dass es ganz schön kompliziert ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):
Ok, aber was ist mit der Zeit bis zu dieser Anfrage über die gespeicherten Daten?

Das ist nicht ganz klar, mangels passender Rechtsprechung.

Die Frage ist halt, darf der Anbieter den Daten glauben die der Kunde angibt oder muss er da noch spezielle Verifikationen vornehmen? Und wenn ja, welche.


Derzeit ist es so, dass der Anbieter da ja im guten Glauben war, das die Daten korrekt sind. Also berechtigte Verarbeitung.
Und der Verwender, also der "Identitätsdieb", der unterliegt ja nicht der DSGVO.

Hätte der Anbieter gemerkt, das die Daten geklaut sind, hätte er sie auch weiter verarbeiten dürfen (aber sperren müssen), denn er hat dann ja das Recht die Beweise zu sichern um strafrechtliche und zivielrechtliche Verfahren darauf aufzubauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Eine vollständige Löschung kann aus gesetlichen Gründen schon nicht vorgenommen werden. Es wurde eine Forderung in die Buchhaltung eingestellt. Damit sind die Daten 10 Jahre aufbewahrungspflichtig.
Und solange der Geschädigte versucht, an sein Geld zu kommen, besteht auch ein berechtigtes Intetesse, alle in dem Zusammenhang stehende Daten noch nicht zu löschen. Die Daten wurden gesperrt, d.h. die Nutzung wurde eingeschränkt. Nur noch bestimmte Personen können sie abrufen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Da nun evtl. ein anderer Datenklau auszumachen ist:

Zitat (von Bass-T):
ein Mobilfunkanbieter schickte mir Zahlungserinnerung, Mahnung und letzte Mahnung.

Welchen Betrag hat der Anbieter von dir per Erinnerung und zweimaliger Mahnung gefordert? Um welche Summe gehts?

Zitat (von Bass-T):
Aber meine Bankverbindung hat doch nichts mit geschäftlicher Korrespondenz zu tun.
Was hat deine Bankverbindung überhaupt mit der Zahlungsaufforderung zu tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke schonmal. Durch euch bekomme ich auch mal eine andere Sicht auf die Dinge.
Es werden ca. 60,- EUR von mir gefordert.
Die Bankverbindung steht auf der Übersicht der Daten, welche ich vom Mobilfunkanbieter gefordert hatte. Dort steht auch, dass eine Schufaabfrage zu meiner Bonität zu Beginn des Vertrages stattfand.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):
Die Bankverbindung steht auf der Übersicht der Daten, welche ich vom Mobilfunkanbieter gefordert hatte.
Dann hast DU deine Bankverbindung angegeben? Das macht man mW nur, wenn man das SEPA-Verfahren möchte. Also dem Anbieter erlauben will, die Kosten vom Konto per Lastschrift einzuziehen.
Ich kann keinen Grund erkennen, wieso DU deine Bankdaten weitergeben solltest, wenn du gar keinen Vertrag hast.
Die 60,- sollen die Kosten für wie viele Monate sein?

Die Schufa-ABFRAGE macht der Anbieter, damit er selbst sicher sein kann, dass sein neuer Kunde zahlungsfähig ist.
Das ist kein Schufa-Eintrag, also ist deswegen auch keine Kreditwürdigkeit bei der KfW in Frage gestellt.

Hast du denn derzeit einen (anderen) Mobilfunkanbieter, mit dem du einen ordentlichen Vertrag hast und der dir regelmäßig Rechnungen schickt? Oder wie bist du mobil unterwegs mit Handy? Und wie zahlst du? Evtl. Prepaid?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Die Bankverbindung wird auch der Betrüger angegeben haben. Nur wenn der Vertrag Lastschrift beinhaltet, warum wurde nicht abgebucht? Fehlte vielleicht die Bestätigung des SEPA-Mandats? Gab es da zu Anfang einen Brief, der nicht beachtet wurde?

-- Editiert von Heike J am 18.09.2019 20:42

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann hast DU deine Bankverbindung angegeben?

Zitat (von Anami):
Die 60,- sollen die Kosten für wie viele Monate sein?

Eventuell solltest Du das ganze noch mal von Anfang an lesen? Ganz in Ruhe und nicht nur überfliegen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Den Vertrag selbst habe ich bis jetzt noch nicht gelesen. Hätte der Mobilfunkanbieter den ersten fälligen Betrag vom Konto abgebucht, wäre mir das viel früher aufgefallen. Online geht das mit dem Lastschriftverfahren wahrscheinlich mit einem einzigen Haken und ohne Unterschrift.

Da der Polizist meinte, er habe genauso einen Fall erst eine Woche zuvor gehabt, frage ich mal:
Gibt es eine Möglichkeit die Firma anderweitig abzustrafen, sodass künftig keine Verträge mehr ohne dem Wissen der Personen geschlossen werden können?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):
Gibt es eine Möglichkeit die Firma anderweitig abzustrafen, sodass künftig keine Verträge mehr ohne dem Wissen der Personen geschlossen werden können?

Du hat das Prinzip des Identitätsdiebstahls nicht ganz verstanden ...



Man könnt jetzt überlegen, das man die biometrischen Daten eines jeden Bürgers zentral speichern könnte um dann bei jedem Vertrag einen Abgleich durchzuführen - da laufen aber die Datenschützer und Datenschutzaktivisten Sturm gegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Zitat (von Bass-T):

Gibt es eine Möglichkeit die Firma anderweitig abzustrafen, sodass künftig keine Verträge mehr ohne dem Wissen der Personen geschlossen werden können?


Es ist zwar immer mal wieder im Gespräch, online-Verträge über ein Identverfahren zu verfizieren. Aber solange dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird niemand im Handel vorpreschen und seinen Kunden grundsätzlich eine größere Kaufbarriere vorsetzen als die Konkurrenz. Und da es nicht vorgeschrieben ist, wird das Abstrafen eher nicht möglich sein.

Der Handel, da selbst geschädigt, versucht dem Betrug durch diverse Prüfungen beizukommen. Viel wird aufgehalten, aber eben nicht alles.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Den Schaden hat ja letztendlich der Handel (und damit über die Preise wieder alle Verbraucher).

Wenn der TE bestreitet, den Vertrag geschlossen zu haben, wird die Gegenseite das Gegenteil beweisen müssen. Ob dazu "irgendwer hat die Adreß- und Bankdaten des TE online irgendwo eingegeben" ausreicht, ist doch recht zweifelhaft.
Vor allem, wenn die Gegenseite keinerlei konkrete Leistungserbringung an den TE (etwa Zusendung der SIM-Karte per Einschreiben/Rückschein) beweisen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

„Identitätsdiebstahl" finde ich in meinem Fall etwas unpassend, da ja mein Name an der Haustür steht und somit auch meine Adresse jedem klar ist. Das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse stimmten nicht. Somit wurde der Vertrag ja bis auf die korrekte Bankverbindung mittels allgemein zugänglicher Daten von mir abgeschlossen.
Als ich vor gut 15 Jahren meinen Handyvertrag online abgeschlossen habe, musste ich zur Post und da meinen Ausweis vorlegen um mich zu identifizieren.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Wenn jemand deinen Namen und deine Adresse nutzt, um betrügerisch einen Vertrag abzuschließen, dann wird das aber genau so genannt. Ansonsten wärst du es ja selbst, der den Betrug begangen hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Immer wieder erstaunlich, dass viel um Nebenkriegsschauplätze wie DSGVO diskutiert wird und nicht um das eigentliche Vertragsproblem. Das wird nicht nur ein Vertrag sein, sondern üblicherweise wird da auch ein Smartphone abgegriffen. Primär würde ich mich um die Klärung des 1000€-Vertrages kümmern. Dann regelt sich die DSGVO-Seite fast von alleine. Selbst wenn eine Anzeige gestellt wurde, dann beseitigt das noch lange nicht die Forderung des Mobilfunkunternehmens. Daher würde ich mich auf die Abwehr dieser Forderung, notfalls mit neg. Feststellungsklage konzentrieren.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Bass-T
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

So mal ein kurzer Zwischenstand:
Es handelte sich scheinbar um eine Ebook-Flatrate. Als Dateneinlieferer nannte mir der Modilfunkanbieter zunächst eine Firma in Berlin. Bei dieser habe ich nach meinen Daten gefragt und es stellte sich heraus, dass diese Firma seit 10 Jahren nicht mehr mit dem Mobilfunkanbieter zusammenarbeitet. Meinem Anwalt wurde daraufhin seitens des Mobilfunkanbieters eine ganz andere Firma als Dateneinlieferer genannt. Auch diese verneint meine Frage, ob Daten über mich gespeichert oder weitergegeben wurden. Der Mobilfunkanbieter kann auch nicht schlüssig auf die Fragen antworten, warum meine Daten auch nach Argentinien von ihm übermittelt wurden. Außerdem stellte sich heraus, dass der Mobilfunkanbieter vergangenen Mai versuchte 2,- EUR von meinem Konto abzubuchen. Aufgrund anderer Urteile, z.B. bei denen eine Mitarbeiterin gefilmt wurde (und ihr auch kein finanzieller Schaden dadurch entstanden ist, sie aber trotzdem entschädigt wurde), werde ich jetzt mal klagen und euch weiterhin auf dem Laufenden halten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen