Schließung eines privat betriebenen Internet-Forums

25. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.04.2021 13:22:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schließung eines privat betriebenen Internet-Forums

Ich erwäge die Schließung eines rein privat betriebenen Internet-Forums. Geplant wäre nach einer entsprechenden öffentlichen Ankündigung im Forum die komplette Löschung der Inhalte des Forums (Beiträge, Bilder, ev. persönliche Kommunikation zwischen Mitgliedern (PN)) sowie der persönlichen Daten der Mitglieder (E-Mail, Benutzername).

Ist das einfach so möglich oder gibt es dabei datenschutzrechtliche bzw. andere rechtliche Dinge zu beachten?

Vielen Dank im Voraus.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ist möglich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fragedochmal):
Ist das einfach so möglich oder gibt es dabei datenschutzrechtliche bzw. andere rechtliche Dinge zu beachten?

Kommt darauf an, ist das Forum öffentlich abrufbar, kann da jeder lesen was dort steht? Konnte sich da jeder registieren oder nur bestimmte Leute nach Einladung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12307.04.2021 13:22:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt darauf an, ist das Forum öffentlich abrufbar, kann da jeder lesen was dort steht? Konnte sich da jeder registieren oder nur bestimmte Leute nach Einladung?

Es ist öffentlich abrufbar, man kann Beiträge auch ohne Registrierung lesen (aber nicht schreiben) und jeder kann sich ohne Angabe eines Realnamens registrieren.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Dann sollte man das Unternehmen beenden wie der Gesetzgeber es vorsieht.
Also erst mal den Kunden entsprechen kündigen, dann Betrieb einstellen und alles speichern und die nächsten 10 Jahre aufbewahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Boba12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich würde auch auf Nummer sicher gehen und es wie ein Unternehmen kündigen. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass das wirklich nötig ist, aber so bist du auf der sicheren Seite.

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#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Eine "Kündigungspflicht" sehe ich nicht. Was für einen "Schaden" wollte ein Nutzer denn einklagen, wenn der Dienst nicht mehr zur Verfügung steht?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Eine "Kündigungspflicht" sehe ich nicht.

Verträge können beendet werden durch
- Gerichtsurteil
- Zeitablauf
- Eintritt eines Ereignis
- Kündigung

Da die erste 3 ausscheiden, bleibt nur Nr 4 ...



Zitat (von JenAn):
Was für einen "Schaden" wollte ein Nutzer denn einklagen, wenn der Dienst nicht mehr zur Verfügung steht?

Als erstes könnte er mal die Erbringung der vertraglich vereinbarte Leistung einklagen - ganz ohne das er einen Schaden erlitten hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12307.04.2021 13:22:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Unternehmen wäre mir in diesem Zusammenhang nicht in den Sinn gekommen.

Stellt sich dann nur die Frage, wie man Benutzern kündigt, von denen man nur einen frei wählbaren Benutzernamen (kein Realname) und eine ggf. seit Jahrzehnten nicht mehr in Nutzung befindliche E-Mail-Adresse hat. Wir reden hier im Übrigen von einer 5-stelligen Anzahl von Benutzern, von denen ein erheblicher Teil seit Jahren nicht mehr im Forum aktiv war.

Hmm, angesichts des Stichworts Unternehmen könnte ich ggf. alternativ das Unternehmen auch weitergeben/verkaufen und damit das ursprüngliche Problem weiterreichen. Bedarf / Interesse besteht...

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 562x hilfreich)

Ich hatte vor Jahren ein privates Forum aufgelöst.

Es kommt doch auch drauf an, was in den Nutzungsbestimmungen steht. die User konnten nicht verlangen, dass ihre Beiträge bei einem Ausscheiden gelöscht werden. Sie blieben also bis zur Löschung vorhanden.
Sie gingen in Forumeigentum über.

Ich kündigte die Schließung kurz vorher an, kündigte beim Provider und dieser löschte dann das Forum.

Ein Forum welches mir privat gehört, ohne jegliche Werbung, für das ich monatlich bezahlte, da muss nicht an ein Unternehmen denken und handelt.
Ich kenne etliche private Foren welche so handelten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Es kommt doch auch drauf an, was in den Nutzungsbestimmungen steht.

Das sehen Gesetz und Gerichte regelmäßig ganz anders.



Zitat (von Loni12):
die User konnten nicht verlangen, dass ihre Beiträge bei einem Ausscheiden gelöscht werden.

Doch, das können sie. Es gibt nichts was ihnen das verbietet.



Zitat (von Loni12):
Sie gingen in Forumeigentum über.

Unfug. Daran kann gar kein Eigentum erworben werden.



Zitat (von Loni12):
Ein Forum welches mir privat gehört, ohne jegliche Werbung, für das ich monatlich bezahlte, da muss nicht an ein Unternehmen denken und handelt.

Stimmt, muss man nicht.
Das "müssen" tritt dann nur ein wenn man durch nicht beachten von Gesetz und Rechtsprechung rechtliche Konsequenzen zu tragen hat.



Zitat (von Loni12):
Ich kenne etliche private Foren welche so handelten.

Ich kenne viele die falsch parken, zu schnell fahren, bei Rot über die Ampel fahren. Das darf ich dann jetzt auch? Prima ... :augenroll:

Natürlich ist die Ignoranz von vielen kein Argument das die Geltung von Gesetze und Rechtsprechung aufhebt ...



Zitat (von fragedochmal):
Stellt sich dann nur die Frage, wie man Benutzern kündigt, von denen man nur einen frei wählbaren Benutzernamen (kein Realname) und eine ggf. seit Jahrzehnten nicht mehr in Nutzung befindliche E-Mail-Adresse hat.

Da man nur E-Mail hat, kündigt man per E-Mail.
Die Bounce-Mails archiviert man entsprechend. Wenn die ihre Kontaktdaten nicht aktuell halten, ist das deren Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes könnte er mal die Erbringung der vertraglich vereinbarte Leistung einklagen - ganz ohne das er einen Schaden erlitten hat.


Und dann sagt der Betreiber "kann ich nicht, alles gelöscht", damit Unmöglichkeit, damit bleibt dann nur Schadensersatz - in Höhe Null.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes könnte er mal die Erbringung der vertraglich vereinbarte Leistung einklagen - ganz ohne das er einen Schaden erlitten hat.


Der User musste den Nutzungsbestimmungen zustimmen. Sobald er zustimmt, muss er sich an die Vorgaben halten. Ich stellte auf eigene Kosten die Plattform zur Verfügung, es gab keinerlei Angaben für wie lange.
Wüsste auch nicht, was die User einklagen sollten, die waren eigentlich froh, dass sie dort schreiben konnten.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich kenne viele die falsch parken, zu schnell fahren, bei Rot über die Ampel fahren. Das darf ich dann jetzt auch?


Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Aus meiner Sicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
damit bleibt dann nur Schadensersatz - in Höhe Null.

Keine Ahnung, hellseherische Fähigkeiten habe ich nicht.



Zitat (von Loni12):
Wüsste auch nicht, was die User einklagen sollten,

Das ist dann eine Einzelfallentscheidung ...


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