Schufa, DSGVO, Eintragung zulässig?

2. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
EVOTEC
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa, DSGVO, Eintragung zulässig?

Liebe Forengemeinde,

ich benötige eure Hilfe bzw. euren Rat.
Dazu muss ich allerdings ein wenig ausholen.

Es gab Zeiten in meinem Leben, in denen ich finanzielle Verpflichtungen nicht besonders ernst genommen habe. Die Konsequenz dessen waren Mahnungen, Mahnbescheide, Besuche von Gerichtsvollziehern und natürlich die Schufa. Das einzige, was mir bisher erspart blieb, war die Privatinsolvenz.

Eines Tages habe ich das gemacht, was ich mich ein Jahrzehnt lang nicht getraut habe: alles tabellarisch aufgelistet und jeden Gläubiger kontaktiert, Situation erklärt, entschuldigt, Stundungen vereinbart, Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, Vergleiche geschlossen. Ein Schufa Eintrag nach dem anderen verschwand, bzw. wurde korrekterweise auf "erledigt" gesetzt. Nach 3 Jahren waren diese dann verschwunden.

Seit einigen Jahren zahle ich also alles ab, was geht und was nicht geht, ist gestundet.

Doch ein Gläubiger bereitet mir Kopfzerbrechen.
In der Zeit, als ich finanzielle Verpflichtungen nicht ernst genommen habe, sind Mietschulden entstanden.
Der Vermieter war klug und hat sich dagegen versichert. Natürlich kam die Versicherung irgendwann auf mich zu. Zu dem Zeitpunkt konnte ich jedoch noch nicht zahlen.

Dazu die erste wirklich wichtige Informationen

1.) es handelte sich um 3 Forderungen (warum 3 weiß ich nicht, ich vermute, 1 Hauptforderung zzgl. mehrere Nebenforderungen wegen Räumung, Verfahrenskosten etc.)
2.) die Versicherung hat die Forderungen an einen Inkassodienst abgegeben
3.) die Verbindlichkeiten waren, obwohl schon alt, NIE in der Schufa eingetragen
4.) mein Mietvertrag beinhaltete keine Schufa Klausel

Irgendwann habe ich mir dann diesen Gläubiger vorgenommen und um Ratenzahlung gebeten. Diese wurde bewilligt und ich begann mit der Zahlung - über Jahre hinweg. Und dann passierte es: auf einmal standen alle 3 Forderungen in der Schufa, obwohl vorher eben nicht. In Zahlen: Forderung entstanden: 2008, Forderung in Schufa eingetragen: 2015 (!)

Zum Ende habe ich dann alle Titulierungen erledigen können. Eine wurde bereits aus der Schufa gelöscht (Erledigung > 3 Jahre), die 2 anderen stehen jedoch noch auf erldigt und nach Anwendung der Regelverjährung auch noch bis Ende 2022 in der Schufa.

Da meine Partnerin und ich bald in ihre Heimat ziehen möchten, habe ich eine "Vermieterauskunft" bei der Schufa angefordert und festgestellt, dass dort auf dem Blatt zur Weitergabe an den Vermieter die Formulierung "es liegen Zahlungsstörungen vor" zu finden ist.

Zunächst bin ich der Meinung, dass es "lagen Zahlungsstörungen vor" und nicht "es liegen Zahlungsstörungen vor" heißen sollte, aber das nur am Rande. Dass sich auch alte Einträge auf meinen aktuellen Score auswirken ist mir klar. Aber dennoch wäre mir daran gelegen, diese Formulierung weg zubekommen, was m. E. nur mit einer vorzeitigen Löschung der erledigten Einträge möglich wäre.


Meine Frage(n) an das Forum:

a.) Hätte der Inkassodienst überhaupt eine Eintragung in die Schufa vornehmen dürfen, wenn keine Schufa Einwilligung vorlag / vorliegt?
b.) kann ich gemäß DSGVO meine Einwilligung zur Verarbeitung und Weitergabe von Daten widerrufen, auch wenn die Eintragung vor Inkrafttreten der DSGVO stattgefunden hat?
c.) Gibt es Erfahrungen oder sogar Urteile, die meinem Fall ähneln und euch zufällig bekannt sind?
d.) ist es üblich / rechtmäßig, mit der Eintragung von Forderungen ganze 7 Jahre zu warten, obwohl die Forderung schon lange, eben 7 Jahre, bekannt war?

Über eine Einschätzung oder Verweis auf weitere Quellen zur Recherche würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank für's Lesen
Boris

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