Seid gegrüßt!
Es geht um einen meiner besten Freunde, aus der Parallelklasse, der die Aufgaben der Klassenarbeit, die direkt achtlos auf dem Lehrertisch lag, fotografiert hat.
Er hat dieses Wissen mit anderen geteilt, damit die ganze Klasse einen Vorteil draus ziehen kann.
Nun ist der Neffe einer Lehrerin in dieser Klasse und ist zum Direktor gegangen,
Dieser hat meinem Freund nun gedroht, dass er das strafrechtlich verfolgen lässt, wenn mein Freund nochmal seine Meinung zum strikten Handyverbot während der Unterrichts - und Pausenzeit niederschriebt und als Flugblatt verteilt, wobei sein Schwerpunkt auf letzterem lag.
Wie sieht es rechtlich aus? Kann er dafür belangt werden ein Blatt zu fotografieren?
MFG
nachdenklich (19J, 12.Klasse)
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Schule - KA fotografiert
25. Februar 2010
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Frage vom 25. Februar 2010 | 17:43
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 15x hilfreich)
Schule - KA fotografiert
#1
Antwort vom 25. Februar 2010 | 18:04
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
Kann er dafür belangt werden ein Blatt zu fotografieren?
Strafrechtlich vermutlich unproblematisch.
Wenn jede Schummelei an der Schule als Betrug verfolgt würde, hätte die StA ja viel zu tun.
Die schuldisziplinarischen Folgen einer solch massiven Täuschungsaktion dürften allerdings nicht unerheblich sein. Immerhin war das "Blatt" ja nicht die Einkaufsliste des Hausmeisters.
Das Junktim des Direktors (Strafanzeige, wenn ein unliebsames - aber zulässiges? - Verhalten nicht unterlassen wird) ist aber auch nicht wirklich hasenrein.
Wobei das Verteilen von Flugblättern an der Schule durchaus auch von der Hausordnung untersagt sein und ebenfalls schuldisziplinarische Folgen haben kann.
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#2
Antwort vom 26. Februar 2010 | 09:36
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2473x hilfreich)
Er kann die Flugblätter vor der Schule verteilen.
Nur mal im Ernst in der zweiten Klasse kann das doch nicht so wichtig sein. Oder glaubt der wirklich "Flugblätter" die Handy erlauben sollen bringen irgendwas.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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#3
Antwort vom 26. Februar 2010 | 10:39
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
in der zweiten Klasse kann das doch nicht so wichtig sein
2 != 12 ...
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#4
Antwort vom 26. Februar 2010 | 10:44
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2473x hilfreich)
Da sollte man doch wichtiges zu tun haben, als gegen Windmühlen zu kämpfen.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
#5
Antwort vom 26. Februar 2010 | 12:30
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 15x hilfreich)
es geht ums prinzip, nicht ob es was bringt - was ist aus der alten gesellschaft nur geworden - ellebgoben raus, hauptsache man selbst kommt iwie durch - guckt ecuh doch ma auf der str. um -.-'
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#6
Antwort vom 26. Februar 2010 | 13:24
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
quote:
es geht ums prinzip
Andererseits würde man sich aber bitterlich beschweren, wenn wegen der Fotoaktion Sanktionen folgen, bei denen es auch "ums Prinzip" geht, nicht wahr?
Deswegen ja schon die arg verniedlichende Formulierung "ein Blatt zu fotografieren", wenn es doch in Wahrheit um die unzulässige Beschaffung und Weitergabe von Prüfungsmaterial ging.
Irgendwie scheint da die richtige Perspektive noch nicht da zu sein, und das bei einem Fast-Abiturienten. Erscheckend.
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