Hallo ich habe mal folgende Frage.
Nehmen wir einmal an:
A ist verheiratet mit B
A ist ein Arbeitskollege von C
( Innerhalb einer Ermittlungsbehörde )
Nun fängt die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung gegen B an, indem dann C ermittelt.
Jetzt kommt die Frage: darf C dann A sagen, dass gegen dem Ehepartner ermittelt wird, oder gehört das zum Datenschutz?
Ich muss ein Referat im Bereich des Datenschutzes innerhalb von Behörden schreiben, aber so richtig,finde ich keine Antwort
Schweigepflicht für Ermittlungsbehörden
13. Dezember 2013
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Frage vom 13. Dezember 2013 | 13:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schweigepflicht für Ermittlungsbehörden
Fragen zum Datenschutz?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2013 | 14:43
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
darf C dann A sagen, dass gegen dem Ehepartner ermittelt wird, oder gehört das zum Datenschutz?
Das hat nicht nur datenschutzrechtliche, sondern vor allem auch dienstrechtliche Aspekte.
Denn u.U. macht es Sinn, B noch nicht von laufenden Ermittlungen in Kenntnis zu setzen (um deren Erfolg nicht zu gefährden), was dadurch umgangen würde.
D.h. ein möglicher Datenschutzverstoß (der klar gegeben sein dürfte) wäre für C noch das kleinste seiner Probleme.
Außer natürlich, die Information war dienstrechtlich sogar zwingend (etwa weil A eigentlich zuständig wäre, aber von dem Fall abgezogen werden muß, weil er persönlich betroffen ist).
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#2
Antwort vom 16. Dezember 2013 | 10:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok danke!
Kann eigentlich B eine Auskunft einholen, ob eine Ermittlung stattfindet (stattgefunden hat), ohne dass es A mitbekommt ? Wenn ja wo wären dann dir zuständigen Stellen? Bin heut wieder neugierig
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2013 | 10:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn ja, wieviel kostet in etwa ein Rechtsanwalt, der das dann Checkt?
#4
Antwort vom 16. Dezember 2013 | 13:40
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Kann eigentlich B eine Auskunft einholen, ob eine Ermittlung stattfindet (stattgefunden hat), ohne dass es A mitbekommt ?
Wie oben - wenn A gegen B ermittelt (weil das ausnahmsweise doch behördenintern erlaubt wird), wird er es erfahren müssen (weil es ermittlungsrelevant ist, ob der Verdächtige weiß, daß gegen ihn ermittelt wird).
Wenn A nicht gegen B ermittelt, wird er es nicht erfahren *dürfen*, s.o.
Wenn in der Behörde natürlich mit den Gesetzen lax umgegangen wird, könnte es sein, daß man A trotzdem darüber informiert, daß B eine solche Anfrage gestellt hat.
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