Seltsame Polizeieinsätze in meinem Privatbereich und Datenmissbrauch bzw- Weiterleitung

3. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mivolis3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Seltsame Polizeieinsätze in meinem Privatbereich und Datenmissbrauch bzw- Weiterleitung

Guten Abend.
Leider kann ich mein Anliegen keiner Kategorie wirklich zuordnen.
Ich bitte um Verzeihung, sollte ich mich hier vergriffen haben. Ich habe ein schwerwiegendes Problem mit existenziellem nachhaltigen Schaden, was durch Polizisten in meinem Stadtviertel ausgelöst wurde und ich wurde heute beim Versuch, dieses zu begrenzen und persönlich bei der Wache vor Ort zu klären, abgewimmelt und sogar verspottet.
Hintergrund: Seit mehr als 7 Jahren bewohne ich eine Mieteinheit in einem Mehrfamilienhaus mit 2 Parteien pro Etage. Vor 4 Jahren zog ein junger Mann dort ein, mit dem anfänglich ein gutes Verhältnis bestand, der aber (leider zu meinem Nachteil) ein ziemlich lautes Nachtleben bevorzug und auf wiederholte Hinweise meinerseits zwar nett reagierte, der Krach aber dennoch nicht endete und immer häufiger und extremer wurde. Als auch der Vermieter selbst auf Ignoranz stieß, habe ich ihm eines Nachts gegen 3 Uhr aus lauter Verzweiflung (ich musste 3 Std später eigentlich zur Arbeit und wollte doch nur schlafen) den Strom runtergedreht, als er auch nach öfterem Klingeln & Klopfen nicht reagierte (absolute Verzweiflungstat, wenn auch gar nicht feindselig von mir gedacht) und seitdem hat er mich gefressen und sich zu meinem Feind erklärt.
Er hämmert und tritt gegen meine Tuere, beschimpft mich und nun, in den vergangenen 6 Monaten gabs eine ganz kluge Racheaktion: Er ruft mitten in der Nacht die Polizei an und meldet eine Ruhestörung, die von mir ausgeht und ich hatte mehrfach nachts oder in fruehen Morgenstunden irgendwelche Beamte vor der Tuer, die mich aus dem Bett klingeln und fragen, was ich fuer Probleme habee, dass ich meine Nachbarn dauernd mit Tobsuchtsanfällen und lauter Musik nachts belästige und ob ich mir schon ueberlegt habe, mir professionelle psychologische Hilfe zu suchen.

Ich bin schockiert, entsetzt ueber dieses Außmaß an fehlender Objektivität und dieser Voreingenommenheit. Nun gut, besagter Nachbar ist mittlerweile ausgezogen, aber jetzt erlaubt sich besagte Polizei die Spitze des unfassbaren Alptraums: Ich erhielt heute Post von der Stadtverwaltung mit einem Termin zur Vorsprache beim sozialpsychiatrischen Dienst auf Veranlassung der Polizei in diesem Zusammenhang.

Fatal: Ich arbeite als Sozialarbeiterin mit Kindern im öffentlichen Dienst und wollte mich bei eben dieser Stadtverwaltung im Laufe des Jahres bewerben, da dieser der zuständige Personalträger fuer die städtischen Schulen hier ist. Mit dem Stempel der "psychisch kranken Irren", registriert mit all meinen Daten, kann ich dies wohl vergessen und noch schlimmer: Auch die Berufsausuebung bei meinem jetzigen AG kann ich nun vergessen und alle Versuche, dies heute zu klären, scheiterten. Ich war bei der Wache vor Ort, ich erhalte nicht einmal Zutritt, keinen Verursacher, keine Kopie des besagten "Schreiben von der Polizei".

Meine Existenz ist in großer Gefahr und ich möchte vordergruendig diese besagten Daten im öffentlichen Raum der Stadtverwaltung löschen lassen. Soll / muss ich mir einen Anwalt dafuer nehmen? Habe ich einen Anspruch auf eine Kopie des polizeilichen Schreibens an die Stadtverwaltung? Ich möchte bei diesem Dienst der Stadt ungern anrufen, auch glaube ich nicht an einen Erfolg auf so einem Wege.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mivolis3):
Seltsame Polizeieinsätze in meinem Privatbereich

Da ich nichts davon las, welche waren das denn?



Zitat (von Mivolis3):
und Datenmissbrauch

Wo soll da was geschehen sein?



Zitat (von Mivolis3):
ich möchte vordergruendig diese besagten Daten im öffentlichen Raum der Stadtverwaltung löschen lassen.

Ich bin mir relativ sicher, das diese Daten sich nicht in einem öffentlichen Raum der Stadtverwaltung befinden.
Viel mehr werden diese sich in einer gut gesicherten Akte beim sozialpsychiatrischen Dienst finden.

Der durchsetzbare Anspruch einer Löschung dürfte derzeit bei 0,0 liegen - wie bei allen schwebenden Verfahren.
Danach wird es auch keine Löschung geben - entweder weil die Akten die "Unschuld" beweisen, oder weil sie die "Schuld" beweisen.
Im ersteren Fall täte man gut daran diese nicht löschen zu lassen, im zweiten Fall besteht schlicht kein Rechtanspruch auf Löschung.



Zitat (von Mivolis3):
Auch die Berufsausuebung bei meinem jetzigen AG kann ich nun vergessen

Warum dies?



Zitat (von Mivolis3):
Habe ich einen Anspruch auf eine Kopie des polizeilichen Schreibens an die Stadtverwaltung?

Im Rahmen des Verfahrens hat man Anspruch auf Akteneinsicht - allerdings erst später, wenn die Akte "abgabereif" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mivolis3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

vielen Dank zunächst fuer Deine Muehe.

Zu deinen Fragen:
1.) Wo soll da was geschehen sein?

Entschuldige bitte, aber die Art von Meldung bei der Polizei, die behauptete Ursache und Begruendung hierfuer habe ich ausfuehrlich erläutert.

2.) Ich bin mir relativ sicher, das diese Daten sich nicht in einem öffentlichen Raum der Stadtverwaltung befinden. Viel mehr werden diese sich in einer gut gesicherten Akte beim sozialpsychiatrischen Dienst finden.

Ja genau, dieser gehört aber dennoch zur Stadt!! und eben mit besagtem "sozialpsychiatrischem Dienst" arbeite ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit äußerst oft und eng zusammen. Daher ist auch eine "gut gesicherte Akte" (ich bin da 2x pro Woche, gut gesichert ist eine Verhöhnung) ein dimensionsuebergreifendes Problem fuer mich, zumal ich namentlich bei den Personen dort bekannt bin.


3.) Der durchsetzbare Anspruch einer Löschung dürfte derzeit bei 0,0 liegen - wie bei allen schwebenden Verfahren.
Danach wird es auch keine Löschung geben - entweder weil die Akten die "Unschuld" beweisen, oder weil sie die "Schuld" beweisen.
Im ersteren Fall täte man gut daran diese nicht löschen zu lassen, im zweiten Fall besteht schlicht kein Rechtanspruch auf Löschung.

Es gibt in dem von mir geschilderten Zusammenhang kein Verfahren, auch kein schwebendes oder was meinst Du hiermit? Es liegt keine aktuelle Anzeige gegen mich vor oder dergleichen.


4.) Auch die Berufsausuebung bei meinem jetzigen AG kann ich nun vergessen
Warum dies?
Das hatte ich bereits erklärt. Ergibt sich aus dem Rollenkonflikt: Berufliche Ausuebung, die verantwortlichen Träger und dass man mich selbst zu dessen Klientel umfionktioniert hat.


5.) Habe ich einen Anspruch auf eine Kopie des polizeilichen Schreibens an die Stadtverwaltung?
Im Rahmen des Verfahrens hat man Anspruch auf Akteneinsicht - allerdings erst später, wenn die Akte "abgabereif" ist.

OK nochmal. Was denn fuer ein Verfahren? Die Sachlage ist fuer alle Beteiligten abgeschlossen, es gab und gibt hier kein Verfahren. Ich bin kein Straftäter, es gibt keine Anzeigen gegen mich und auch keinen Prozess o-Ä-
Ich habe als Einzige nur mit diesem Nachhall jetzt ein immenses Problem. Und zwar ein erhebliches existenzieller Art.
Mir ist der angeblich gut gemeinte "Hilfeversuch" voreiliger Polizisten, man mache sich nur Sorgen um mich und ich brauche prof. Hilfe, um ueber meine Probleme, aus denen meine nächtliche Ruhestörung entsteht, mal zu reden, nicht nur wenig hilfreich, ich habe keine Möglichkeit dagegen zu wehren.
Inwiefern wird welche Schuld oder Unschuld hier bewiesen? Und von wem eigentlich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119653 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mivolis3):
Entschuldige bitte, aber die Art von Meldung bei der Polizei, die behauptete Ursache und Begruendung hierfuer habe ich ausfuehrlich erläutert.

Das ist aber kein Datenmissbrauch, wenn die Polizei ihre Arbeit macht.



Zitat (von Mivolis3):
ich bin da 2x pro Woche, gut gesichert ist eine Verhöhnung

Bedauerlich das die Verantwortlichen sich ihrer Pflichten nicht bewusst sind.



Zitat (von Mivolis3):
Es gibt in dem von mir geschilderten Zusammenhang kein Verfahren, auch kein schwebendes

Der Schilderung nach schon:
Zitat (von Mivolis3):
mit einem Termin zur Vorsprache beim sozialpsychiatrischen Dienst

Kann aber auch sein das es nur ein gemütlicher Plausch bei Kaffee und Keksen ist, wenn man dort so bekannt ist.



Zitat (von Mivolis3):
Ergibt sich aus dem Rollenkonflikt: Berufliche Ausuebung, die verantwortlichen Träger und dass man mich selbst zu dessen Klientel umfionktioniert hat.

Da dramatisiert man man aber mal maßlos. Noch ist man nicht Klientel.



Zitat (von Mivolis3):
ich habe keine Möglichkeit dagegen zu wehren.

Doch, man kann den Termin wahrnehmen und und den Verdacht einfach zerstreuen. Das sollte ja nicht schwer fallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Doch, man kann den Termin wahrnehmen und und den Verdacht einfach zerstreuen. Das sollte ja nicht schwer fallen.


Das wäre auch mein Ansatz. Immerhin hast Du diesem Forum ja auch die Geschichte und Deine Vermutung geschickt. Und es ist ja nicht auszuschliessen dass der Ex-Nachbar im Hintergrund immernoch werkelt. Manche Leute brauchen ein Ventil für die eigene Unzufriedenheit - Dein Nachbar scheint genau das in Deiner Person zu sehen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ich sehe da auch weder etwas Seltsames noch etwas Missbräuchliches.
Die Polizei macht einfach ihre Arbeit. Sie wurde von Ihrem damaligen Nachbarn gerufen, die Polizei ist gekommen. Da die Polizei aber nichts selbst entscheiden kann / darf, hat sie den Fall zur weiteren Bearbeitung an den sozialpsychiatrischen Dienst weitergegeben. Jetzt macht halt der sozialpsychiatrischen Dienst seine Arbeit.

Es gibt in dem von mir geschilderten Zusammenhang kein Verfahren, auch kein schwebendes oder was meinst Du hiermit? Es liegt keine aktuelle Anzeige gegen mich vor oder dergleichen.
Aber beim sozialpsychiatrischen Dienst "schwebt" ja irgendwas (was auch immer) - sonst hätte man Sie ja nicht zur Vorsprache eingeladen.

Die Sachlage ist fuer alle Beteiligten abgeschlossen
Für den sozialpsychiatrischen Dienst aber wohl nicht, sonst hätten Sie keine Einladung bekommen - siehe oben. Aber vielleicht / wahrscheinlich wird der sozialpsychiatrischen Dienst die Sachlage nach Ihrer Vorsprache auch als abgeschlossen betrachten - das muss man dann sehen.

Mir ist der angeblich gut gemeinte "Hilfeversuch" voreiliger Polizisten, man mache sich nur Sorgen um mich und ich brauche prof. Hilfe, um ueber meine Probleme, aus denen meine nächtliche Ruhestörung entsteht, mal zu reden, nicht nur wenig hilfreich, ich habe keine Möglichkeit dagegen zu wehren.
So ist es. Gegen den "Hilfeversuch" an sich können Sie sich nicht wehren - erst wenn der "Hilfeversuch" zu Konsequenzen führen sollte, könnte man sich gegen diese Konsequenzen wehren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Wenn du im Vorfeld eines Gespräches allein durch Addition deiner eigenen Wahrnehmungen schon in Existenznöte gerätst, hast du vermutlich doch ein Problem?

Nach der Anzeige durch den Nachbarn musste die Polizei reagieren...die schickt aber keine Akten zur Stadtverwaltung.

Zitat (von Mivolis3):
es gibt keine Anzeigen gegen mich
Ich meine doch, der Nachbar hat wegen Ruhestörung eine Anzeige gemacht. Die Polizei kommt nicht aus Langeweile.

Wann ist denn dieser laute Nachbar ausgezogen?

Ich kann weder etwas Schwerwiegendes noch etwas mit nachhaltigem Schaden deiner Existenz erkennen.

Meine Empfehlung:
Locker bleiben, den Umkehr-Akt des Nachbars kurz darstellen, als seine alberne *Rache* aber nicht überbewerten.
Nichts von der geplanten Bewerbung erzählen.
Der SozPsD kennt dich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mivolis3
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal.

Vielen lieben Dank fuer die zahlreichen Antworten.
Ja das "locker bleiben" war ein guter Tip. Ich bin taggleich zunächst hochgradig panisch geworden, denn auch bei einem nicht-städtischen Träger arbeite ich seit Jahren mit dem SPZ zusammen und bin daher auch dort namentlich bekannt (wenn auch ein anderer Ortsteil unserer Stadt).
So egal, wie einige Wenige hier geschrieben haben, ist mit das deswegen eben nicht und kann es auch nicht sein.

Und auch mein Bemuehen, die Angelegenheit bei der zuständigen Wache zu klären, dieses desinteressierte Abwimmeln und sogar belächelt zu werden, hat mein "apokalyptisches Gesamtempfinden" verständlicherweise nicht gelindert.

Nun habe ich aber am gestrigen Tag allen Mut gafasst, beim angegebenen Ansprechpartner des SozPD anzurufe, meine Lage zu schildern und stieß auf sein Verständnis. Die Einladung zu diesem wurde storniert, es handelt sich um keine Zwangsvorladung, der Nachbar mit seiner angeblich gestörten Nachtruhe hatte wohl behauptet, es kam schon des Öfteren vor, dass ich gegen Tueren und Fenster schlage, laut rumschreie trotz dass ich mich allein in meiner Wohnung befinde und touretteartige Schimpfworte von mir gebe.
(Was der so alles von mir weiß, tzzzz)

Eine Kopie des Polizeischreibens darf er mir leider nicht aushändigen, er hat es mir aber am Tel. vorgelesen, mir den Verfasser sowie Aktenzeichen mitgeteilt und auf meine tel. Anfrage dort im Anschluss hat man mir bestätigt, dass eben doch keine !! Anzeige gegen mich vorliegt. Die Weiterleitung an die Stadt wohl prozessbedingt entstand und dass ich diese verwerfen kann. Immerhin hat man beim Eintreffen wohl auch gemerkt, dass aus meiner Wohnung weder Geräusche drangen und ich auch ansonsten keinen entsprechenden verdächtigen Eindruck hinterlassen habe.

Ich solle die Sache als erledigt betrachten.
Na immerhin.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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