Social Media live in der Schule

26. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kamani
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Social Media live in der Schule

Hallo, ich hoffe ich bin mit meiner Frage unter diesem Thema richtig.

Meine Tochter ist mit einer Freundin in der Schule live gegangen - es war in einer Art Hausaufgabenstunde.
Außer den beiden selbst war niemand aus dem Raum zu sehen.
Zu hören waren die Anwesenden lediglich im Hintergrund. Meine Tochter sagt es war in der Stunde sehr unruhig, sodass man keine genauen Gespräche jemandem zuordnen kann.

Jetzt hat das jemand der das mitbekommen hat an die Lehrer weiter gegeben.
Das meine Tochter einen Fehler gemacht hat weiß sie selbst.

Meine Frage, da man ja niemand Außenstehenden sieht und ja auch kein konkretes Gespräch in dem live übertragen wurde (es gab genau eine Zuschauerin, die bewusst ins live gegangen ist um zuzugucken- eine Freundin von den beiden), handelt es sich trotzdem um einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen?
Danke
Viele Grüße
kamani

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111164 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von Kamani):
und ja auch kein konkretes Gespräch in dem live übertragen wurde

Es kann bereits die "unkonkrete" Übertragung reichen.

Schutzrechte ergeben sich im übrigen nicht nur aus der DSGVO sondern z.B. auch aus den Persönlichkeitsrechten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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