Hallo,
Ich habe eine Frage und zwar: gilten die selben Regelungen auch für Finanzdienstleister wie für Access Provider? Dürfen die meine IP Adresse auch nur für 7 Tage speichern? In einem Anliegen mit einem Forex Broker aus Deutschland hat er zugegeben meine IP-Adresse über Monaten gespeichert zu haben und sogar mit der IP Adresse einer anderen Kunde verglichen zu haben. In seiner Datenschutzerklärung sagt er nur "speichern wir jeweils bei Anmeldung und Bestätigung Ihre IP-Adressen und die Zeitpunkte, um einen Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern". Ist das ein Verstoß gegen den
Datenschutzgesetzt? Danke
Speicherung IP-Adresse Finanzdienstleister
9. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 9. Oktober 2019 | 21:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Speicherung IP-Adresse Finanzdienstleister
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 22:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
Zitatgilten die selben Regelungen auch für Finanzdienstleister wie für Access Provider? :
Nein
ZitatDürfen die meine IP Adresse auch nur für 7 Tage speichern? :
Auch Access Provider dürfen die IP Adresse länger als 7 Tage speichern
ZitatIst das ein Verstoß gegen den Datenschutzgesetzt? :
Lässt sich aus der dürren Schilderung nicht erkennen.
Wie begründet er denn die Speicherung konkret?
#2
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 23:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für den Antwort! Ich habe noch nicht nachgefragt, habe mir nur die Datenschutzerklärung angeguckt und gesen dass er dort nix über die Speicherung von IP Adressen sagt, bis auf dem o.g. Zitat. Wie konnte ich am besten weiterkommen bzw. die Situation weiter abklären?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Datenschutzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 23:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
ZitatWie konnte ich am besten weiterkommen bzw. die Situation weiter abklären? :
Ich würde dem Broker erst mal diese Frage
ZitatWie begründet er denn die Speicherung konkret? :
stellen.
#4
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 10:35
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Schreibt der Dienstleister doch schon:
Zitatum einen Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern :
Vermutlich ist das eine andere Art, "um Doppelanmeldungen zu verhindern" zu formulieren.
Ob das unter "berechtigtes Interesse" fällt, ist zumindest fragwürdig.
#5
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 19:57
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
ich sehe noch einen anderen Grund, und zwar das Verhindern von Insiderhandel. Dazu ist die Bank verpflichtet also wird sie auch IP-Adressen speichern dürfen.
Ich verstehe hier auch das Motiv der Frage gar nicht, bist du kriminell?
Stefan
#6
Antwort vom 11. Oktober 2019 | 08:55
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitatdas Verhindern von Insiderhandel :
Wie wird das verhindert, wenn die IP nur den Anschlußinhaber identifiziert, aber nicht den, der tatsächlich die Plattform benutzt?
ZitatIch verstehe hier auch das Motiv der Frage gar nicht, bist du kriminell? :
Wir diskutieren hier doch nur abstrakte Rechtsfragen und beraten nicht im Einzelfall.
#7
Antwort vom 11. Oktober 2019 | 11:58
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Weil anzunehmen ist, dass Personen mit identischer IP sich nahestehen und damit nicht untereinander handeln dürfen; egal welche konkrete Person es nun ist.Zitat:Wie wird das verhindert, wenn die IP nur den Anschlußinhaber identifiziert, aber nicht den, der tatsächlich die Plattform benutzt?
Beispielsweise ist es imo sehr bedenklich, wenn in einer WG untereinander Aktien über eine Wertpapierbörse gehandelt werden.
Trotzdem möchte ich wissen warum jemand etwas fragt.Zitat:Wir diskutieren hier doch nur abstrakte Rechtsfragen und beraten nicht im Einzelfall.
Für gewöhnlich geht das natürlich aus dem Kontext hervor, aber in diesem Fall hier fallen mir nur illegale Tätigkeiten ein bei denen eine Verschleierung der IP sinnvoll ist (z.B. Konto unter falschem Namen, oder Eingehungsbetrug, Kontomissbrauch via Phishing).
Stefan
-- Editiert von reckoner am 11.10.2019 11:58
#8
Antwort vom 11. Oktober 2019 | 14:01
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatWeil anzunehmen ist, dass Personen mit identischer IP sich nahestehen :
IPs werden bei den meisten Providern dynamisch vergeben. Heißt, spätestens nach Ablauf der Speicherfrist beim Provider ist die IP nicht mehr zu einer Person auflösbar.
Wie lange genau will man die jetzt trotzdem beim Dienstleister speichern um welche Art Insiderhandel genau aufzudecken?
#9
Antwort vom 11. Oktober 2019 | 16:18
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Na solange wie die Bank für mangelnde Kontrolle haften müsste (weil, nur mit den Daten kann sie eine ausreichende Kontrolle nachweisen).Zitat:Wie lange genau will man die jetzt trotzdem beim Dienstleister speichern
Hatte ich doch schon gesagt, handeln mit sich selber, das ist Marktmanipulation (der Begriff "Insiderhandel" war nicht gut gewählt, obwohl er in weiteren Sinne passt).Zitat:um welche Art Insiderhandel genau aufzudecken?
Stefan
#10
Antwort vom 14. Oktober 2019 | 10:20
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatHatte ich doch schon gesagt, handeln mit sich selber :
Ach so, dann macht es natürlich Sinn - aber auch nur eingeschränkt. Da IP-Adressen erneut vergeben werden, beweist es wenig, wenn Account A sich heute mit einer IP einloggt, mit der sich Account B vor drei Wochen eingeloggt hat. Das beweist nicht, daß dieselbe Person beide Accounts nutzt.
Und jetzt?
Schon
268.118
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
23 Antworten
-
2 Antworten
-
20 Antworten
-
1 Antworten
-
21 Antworten