Speicherung IP-Adresse Finanzdienstleister

9. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Raul.C
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Speicherung IP-Adresse Finanzdienstleister

Hallo,

Ich habe eine Frage und zwar: gilten die selben Regelungen auch für Finanzdienstleister wie für Access Provider? Dürfen die meine IP Adresse auch nur für 7 Tage speichern? In einem Anliegen mit einem Forex Broker aus Deutschland hat er zugegeben meine IP-Adresse über Monaten gespeichert zu haben und sogar mit der IP Adresse einer anderen Kunde verglichen zu haben. In seiner Datenschutzerklärung sagt er nur "speichern wir jeweils bei Anmeldung und Bestätigung Ihre IP-Adressen und die Zeitpunkte, um einen Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern". Ist das ein Verstoß gegen den
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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Raul.C):
gilten die selben Regelungen auch für Finanzdienstleister wie für Access Provider?

Nein



Zitat (von Raul.C):
Dürfen die meine IP Adresse auch nur für 7 Tage speichern?

Auch Access Provider dürfen die IP Adresse länger als 7 Tage speichern



Zitat (von Raul.C):
Ist das ein Verstoß gegen den Datenschutzgesetzt?

Lässt sich aus der dürren Schilderung nicht erkennen.

Wie begründet er denn die Speicherung konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Raul.C
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Antwort! Ich habe noch nicht nachgefragt, habe mir nur die Datenschutzerklärung angeguckt und gesen dass er dort nix über die Speicherung von IP Adressen sagt, bis auf dem o.g. Zitat. Wie konnte ich am besten weiterkommen bzw. die Situation weiter abklären?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Raul.C):
Wie konnte ich am besten weiterkommen bzw. die Situation weiter abklären?

Ich würde dem Broker erst mal diese Frage
Zitat (von Harry van Sell):
Wie begründet er denn die Speicherung konkret?

stellen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Schreibt der Dienstleister doch schon:

Zitat (von Raul.C):
um einen Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern


Vermutlich ist das eine andere Art, "um Doppelanmeldungen zu verhindern" zu formulieren.

Ob das unter "berechtigtes Interesse" fällt, ist zumindest fragwürdig.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe noch einen anderen Grund, und zwar das Verhindern von Insiderhandel. Dazu ist die Bank verpflichtet also wird sie auch IP-Adressen speichern dürfen.

Ich verstehe hier auch das Motiv der Frage gar nicht, bist du kriminell?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
das Verhindern von Insiderhandel


Wie wird das verhindert, wenn die IP nur den Anschlußinhaber identifiziert, aber nicht den, der tatsächlich die Plattform benutzt?

Zitat (von reckoner):
Ich verstehe hier auch das Motiv der Frage gar nicht, bist du kriminell?


Wir diskutieren hier doch nur abstrakte Rechtsfragen und beraten nicht im Einzelfall. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie wird das verhindert, wenn die IP nur den Anschlußinhaber identifiziert, aber nicht den, der tatsächlich die Plattform benutzt?
Weil anzunehmen ist, dass Personen mit identischer IP sich nahestehen und damit nicht untereinander handeln dürfen; egal welche konkrete Person es nun ist.

Beispielsweise ist es imo sehr bedenklich, wenn in einer WG untereinander Aktien über eine Wertpapierbörse gehandelt werden.

Zitat:
Wir diskutieren hier doch nur abstrakte Rechtsfragen und beraten nicht im Einzelfall.
Trotzdem möchte ich wissen warum jemand etwas fragt.
Für gewöhnlich geht das natürlich aus dem Kontext hervor, aber in diesem Fall hier fallen mir nur illegale Tätigkeiten ein bei denen eine Verschleierung der IP sinnvoll ist (z.B. Konto unter falschem Namen, oder Eingehungsbetrug, Kontomissbrauch via Phishing).

Stefan

-- Editiert von reckoner am 11.10.2019 11:58

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Weil anzunehmen ist, dass Personen mit identischer IP sich nahestehen


IPs werden bei den meisten Providern dynamisch vergeben. Heißt, spätestens nach Ablauf der Speicherfrist beim Provider ist die IP nicht mehr zu einer Person auflösbar.
Wie lange genau will man die jetzt trotzdem beim Dienstleister speichern um welche Art Insiderhandel genau aufzudecken?

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie lange genau will man die jetzt trotzdem beim Dienstleister speichern
Na solange wie die Bank für mangelnde Kontrolle haften müsste (weil, nur mit den Daten kann sie eine ausreichende Kontrolle nachweisen).

Zitat:
um welche Art Insiderhandel genau aufzudecken?
Hatte ich doch schon gesagt, handeln mit sich selber, das ist Marktmanipulation (der Begriff "Insiderhandel" war nicht gut gewählt, obwohl er in weiteren Sinne passt).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hatte ich doch schon gesagt, handeln mit sich selber


Ach so, dann macht es natürlich Sinn - aber auch nur eingeschränkt. Da IP-Adressen erneut vergeben werden, beweist es wenig, wenn Account A sich heute mit einer IP einloggt, mit der sich Account B vor drei Wochen eingeloggt hat. Das beweist nicht, daß dieselbe Person beide Accounts nutzt.

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