Stundenzettel und Spesenabrechnungen

22. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
highland123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Stundenzettel und Spesenabrechnungen

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen hat sich eine Fragestellung ergeben, bei welcher wir fachmännische Unterstützung benötigen.

Im Rahmen unserer Lohn- und Gehaltsabrechnung werden bei uns zusammen mit der Abrechnung auch die guten alten Stundenzettel mit verteilt. Dazu kommt dann noch - sofern angefallen - eine Spesenabrechnung.

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung befindet sich dabei in einem Kuvert, die Stundenzettel und Spesenabrechnungen werden separat und offen mit dazu ausgehändigt.

Generell besteht die Anweisung, daß die Verteilung nur über den zuständigen Abteilungsleitern erfolgen darf. Bei dessen Verhinderung erfolgt dies dann alternativ über den entsprechenden Verteter.

Wie sieht es hier in Sachen Datenschutz aus ? Auf den Stundenzetteln sind die An- und Abwesenheitszeiten, sowie die Krankentage aufgeführt. Auf den Spesenabrechnungen finden sich die entsprechenden Reisedaten mit Spesenbeträgen wieder.

Ist das alles so zulässig ? Sollte man zur Sicherheit alles in ein Kuvert packen ?

Danke und Gruß
highland123

-- Editiert von highland123 am 22.11.2019 08:16

-- Editiert von highland123 am 22.11.2019 08:17

-- Editiert von highland123 am 22.11.2019 08:18

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

ich würde sagen es kommt drauf an

gibt es einen Grund warum dies so gehandhabt wird? Bspw. sind die Abteilungsleiter angehalten die Stunden und Reisen zu prüfen?

Generell und vereinfacht gilt: Grundsätzlich erlaubt ist nur was (zwingend) notwendig ist oder worin der betroffene eingewilligt hat.

Grüße

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#2
 Von 
highland123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

einen bestimmten Grund gibt es hier nicht. Der Stundenzettel dient der allgemeinen Info des MA (Urlaubstage, Arbeitszeiten, Überstunden Krankentage) und die Spesenabrechnung zur Kontrolle des ausbezahlten Betrages auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Ob beides zwingend erforderlich ist, darüber kann man streiten. Es wird halt schon immer so gemacht. Es hat sich dabei auch noch niemand gestört. Die Frage ist eben, ob man das rein rechtlich unter dem Aspekt des Datenschutz auch darf.

Mir geht es eigentlich darum, ob es eine Vorgabe gibt, daß diese Unterlagen -analog der Lohn- und Gehaltsbabrechnung- nicht offen verteilt werden dürfen.

Wie gesagt verteilt diese der AL oder dessen Vertreter. Wenn dies aber nicht umgehend erfolgt, könnte ja in einem unbeaufsichtigten Moment irgendeine Person (Kollege, Putzfrau usw.) Einsicht in die Unterlagen nehmen. .

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7100 Beiträge, 1480x hilfreich)

Zitat:
könnte ja in einem unbeaufsichtigten Moment irgendeine Person (Kollege, Putzfrau usw.) Einsicht in die Unterlagen nehmen. .


Es ist doch in der Regel so, dass man als Mitarbeiter der Schweigepflicht unterliegt. Man hat immer mal mit Daten (kundendaten, Kollegendaten usw.) zu tun.

Ich sehe nichts unzulässiges

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

da könnte man nun streiten denn die Abwesenheit wegen Krankheit fällt m.e. grds. unter die Rubrik besondere, personenbezogene Daten.

Ein weiteres Thema könnte sich, wenn man ein Fass aufmachen will, dann ergeben, wenn man über das Thema Verhaltenskontrolle nachdenkt

Aber konkret - wenn es keinen stört und sich die Abteilungsleiter Kommentare wie "schon wieder krank, Kind ist aber oft krank, Spätaufsteiger oder wie?" sparen muss nicht aus alles, was theoretisch "unrecht" sein könnte den sozialen frieden stören... Bei uns hängt auch noch die Geburtstagsliste aus.


Grüße

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#5
 Von 
highland123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe das ähnlich. Sofern es eine ordentliche Regelung gibt (und die haben wir), sollte das eigentlich soweit passen. Es darf halt nur nicht Hinz und Kunz die Zettel verteilen und dann Gelegenheit zum Schauen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119346 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von highland123):
bei welcher wir fachmännische Unterstützung benötigen.

Die gibt es hier https://www.frag-einen-anwalt.de/ oder beim jeweiligen Datenschutzbeauftragten.



Wenn die Teile einfach so unbeaufsichtigt auf dem Schreibtisch herumliegen, wäre das streng genommen auch nicht erlaubt wenn diese in einem verschlossenen Umschlag wären.


Es scheint hier ja eine festgelegte Struktur mit bekannten und benannten berechtigten Personen zu geben. Wenn diese die Dokumente jeweils persönlich übergeben und die Zwischenlagerung gesichert erfolgt, müssen die überhaupt nicht in einem Umschlag sein, da die Kette nicht unterbrochen wird..



Was spricht dagegen, die Stundenzettel und Spesenabrechnungen zu den Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu packen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
highland123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Dagegen spricht eigentlich nichts. Höchstens vielleicht der Aspekt des zusätzlichen Aufwands, zusätzliche Umschläge usw.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von highland123):
Höchstens vielleicht der Aspekt des zusätzlichen Aufwands, zusätzliche Umschläge usw.


Das passt doch alles in einen Umschlag.
Und welcher zusätzliche Aufwand?
Zwei Blätter falten und eintüten, macht nicht wirklich mehr Aufwand, als diese irgendwie an dem bereits vorhandenen Umschlag "anzuhängen" und dabei auch noch aufpassen zu müssen, dass die jeweiligen Zettel zum Empfänger des Umschlags passen...

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