Hallo,
gibt es etwas zu beachten, wenn man einen Schriftverkehr an eine dritte Partei übermitteln?
Folgende Fallstricke sind mit dazu eingefallen:
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte:
- Muss alles geschwärzt werden, was eine persönliche Information ist?
Copyright:
- Wenn es um normalen Schriftverkehr geht, ist dann das Copyright zu beachten?
Ich habe mal gelesen, dass ein gegnerisches Anwaltsschreiben dem Copyright unterliegt. Stimmt das?
Empfänger:
Macht es einen Unterschied wer der Empfänger ist?
- Behörde
- eigener Anwalt
Übermittlung des Schriftverkehrs
11.5.2022
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Frage vom 11.5.2022 | 07:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Übermittlung des Schriftverkehrs
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#1
Antwort vom 11.5.2022 | 09:12
Von
Status: Master (4191 Beiträge, 1057x hilfreich)
ZitatMacht es einen Unterschied wer der Empfänger ist? :
Kommt darauf an, um was für einen Schriftverkehr es sich handelt
#2
Antwort vom 11.5.2022 | 11:42
Von
Status: Unbeschreiblich (100160 Beiträge, 37037x hilfreich)
Zitat- Muss alles geschwärzt werden, was eine persönliche Information ist? :
Nein. Als erstes müsste man mal prüfen, ob Datenschutz / Persönlichkeitsrechte überhaupt beroffen sind.
Zitat- Wenn es um normalen Schriftverkehr geht, ist dann das Copyright zu beachten? :
In DE gibt es kein Copyright, insofern ...
ZitatMacht es einen Unterschied wer der Empfänger ist? :
Selbstverstänlich.
Genau wie Absender, Inhalt und Zweck.
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#3
Antwort vom 12.5.2022 | 12:10
Von
Status: Unparteiischer (9198 Beiträge, 3895x hilfreich)
ZitatNein. Als erstes müsste man mal prüfen, ob Datenschutz / Persönlichkeitsrechte überhaupt beroffen sind :
Und falls ja, ob diese Rechte nicht einem anderen Recht unterzuordnen sind.
Mal ein extremes Beispiel.
Sie haben mit ihrem Handy ein Kapitalverbrechen gefilmt, kennen den Namen des Täters.
Schicken Sie dann das Video, nachträglich verpixelt und mit geschwärztem Namen des Täters an die Polizei, um seine Rechte am eigenen Bild und seine Persönlichkeitsrecht zu wahren?
#4
Antwort vom 12.5.2022 | 14:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten.
Konkret geht es darum eine DSGVO-Beschwerde zu veranlassen. Die Behörde fordert den Schriftverkehr und sagt selbst, dass persönliche Daten geschwärzt werden sollen.
Ich wollte nur im Vorfeld wissen, ob ich dann noch was beachten muss.
Am besten wäre es, wenn in den Antworten auch Links oder Stichwörter zur weiteren Recherche enthalten sind.
Danke!
#5
Antwort vom 12.5.2022 | 14:18
Von
Status: Unbeschreiblich (100160 Beiträge, 37037x hilfreich)
ZitatIch wollte nur im Vorfeld wissen, ob ich dann noch was beachten muss. :
Nö, einfach machen was die Behörde sagt.
#6
Antwort vom 12.5.2022 | 14:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNö, einfach machen was die Behörde sagt. :
Ich denke ich mache mir an der Stelle auch zu viel Sorgen. Wie sollte es auch anders gemacht werden.
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