Überwachungsvideos bei Ladendiebstahl - Aufbewahrung & Löschung

27. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
yopu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überwachungsvideos bei Ladendiebstahl - Aufbewahrung & Löschung

Wenn eine Person Diebstahl begeht in einem Laden mit Überwachungskameras, dieser Diebstahl wird zur Anzeige gebracht, es gibt eine Gerichtsverhandlung mit Verurteilung. Was passiert dann mit den Überwachungsvideos ?

Zweiter Fall:
Wenn eine Person Diebstahl begeht in einem Laden mit Überwachungskameras, dieser Diebstahl aber nicht zur Anzeige gebracht wird und es keine Gerichtsverhandlung gibt, was passiert dann mit den Überwachungsvideos ?

Wie war/ist es grundlegend?

Hat sich da mit der DSGVO was geändert?

Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von yopu):
Wie war/ist es grundlegend?

Hat sich da mit der Dsgvo was geändert?

Nö, Datenschutz ist auch weiterhin kein Täterschutz.



Zitat (von yopu):
was passiert dann mit den Überwachungsvideos ?


Wenn man das wissen will, Müsste man den fragen, der sie hat.

Er darf sie solange aufheben wie er sie unter Abwägung der Interessen noch benötigt. Kann also durchaus ein paar Jahre sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Man könnte auf Seiten des Ladens argumentieren, bis zur Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche (mind. 3 Jahre zum Jahresende) habe man noch ein berechtigtes Interesse, Beweismittel aufzuheben.

0x Hilfreiche Antwort

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