Wenn eine Person Diebstahl begeht in einem Laden mit Überwachungskameras, dieser Diebstahl wird zur Anzeige gebracht, es gibt eine Gerichtsverhandlung mit Verurteilung. Was passiert dann mit den Überwachungsvideos ?
Zweiter Fall:
Wenn eine Person Diebstahl begeht in einem Laden mit Überwachungskameras, dieser Diebstahl aber nicht zur Anzeige gebracht wird und es keine Gerichtsverhandlung gibt, was passiert dann mit den Überwachungsvideos ?
Wie war/ist es grundlegend?
Hat sich da mit der DSGVO
was geändert?
Danke im Voraus.
Überwachungsvideos bei Ladendiebstahl - Aufbewahrung & Löschung
27. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2019 | 13:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überwachungsvideos bei Ladendiebstahl - Aufbewahrung & Löschung
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2019 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120057 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatWie war/ist es grundlegend? :
Hat sich da mit der Dsgvo was geändert?
Nö, Datenschutz ist auch weiterhin kein Täterschutz.
Zitatwas passiert dann mit den Überwachungsvideos ? :
Wenn man das wissen will, Müsste man den fragen, der sie hat.
Er darf sie solange aufheben wie er sie unter Abwägung der Interessen noch benötigt. Kann also durchaus ein paar Jahre sein.
#2
Antwort vom 29. Mai 2019 | 10:47
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Man könnte auf Seiten des Ladens argumentieren, bis zur Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche (mind. 3 Jahre zum Jahresende) habe man noch ein berechtigtes Interesse, Beweismittel aufzuheben.
Und jetzt?
Schon
267.781
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten