Unbefugte Weitergabe von Prüfungsergebnissen

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mad68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbefugte Weitergabe von Prüfungsergebnissen

Folgendes Szenario:

Im Juni 2017 bestand ich meine schriftliche Abschlussprüfung im kaufmännischen Bereich. Die genauen Ergebnisse musste ich an meinen Ausbilder weitergeben und habe sie freiwillig, aber nicht genau, sondern umschrieben (durchschnittlich, war ganz gut, war ok) an manche Kollegen weitergegeben. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfung habe ich nach Beendigung der Arbeit im Unternehmen per Post von der IHK bekommen und habe Sie an meinen ehemaligen Ausbilder weitergeleitet. Soweit so gut...

Nun saß ich am vergangenen Wochenende mit ein paar Leuten zusammen, unter anderen war eine Person dabei, die in Kontakt mit einen ehemaligen Kollegen steht. Diese Person hat mir dann die Frage gestellt, warum meine Prüfungsergebnisse (Sie hat mir die genauen Noten gesagt) so schlecht (für Sie schlecht) seien und machte sich gleichzeitig über meine Arbeitsweise im Unternehmen lustig!

Nochmal zur Wiederholung...Die genauen Ergebnisse wusste lediglich mein Ausbilder, manche Kollegen wussten nur Umschreibungen, also keine genauen Ergebnisse!!!

Ich möchte nun wissen, was ich für Rechte habe und was ich ggf. tun kann...
Das diese Ergebnisse aus dem Unternehmen wandern ist ein absolutes NO GO und ich hoffe ich kann dagegen Rechtliche Schritte einleiten, denn was ich dazu sagen muss...Ich hatte kein gutes Verhältnis mit dem Ausbilder!

Ich bedanke mich für eure Hilfe!

Mfg

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119978 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Mad68):
Das diese Ergebnisse aus dem Unternehmen wandern ist ein absolutes NO GO

Das müsste man erst mal beweisen - was naturgemäß schwerfallen dürfte



Zitat (von Mad68):
warum meine Prüfungsergebnisse (Sie hat mir die genauen Noten gesagt) so schlecht (für Sie schlecht) seien

Da dies die Wahrheit ist, kann man gegen diese Aussage wohl rechtlich nichts machen.



Zitat (von Mad68):
und machte sich gleichzeitig über meine Arbeitsweise im Unternehmen lustig!

Je nach Art und Inhalt könte man dagegen vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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