Folgendes Szenario:
Im Juni 2017 bestand ich meine schriftliche Abschlussprüfung im kaufmännischen Bereich. Die genauen Ergebnisse musste ich an meinen Ausbilder weitergeben und habe sie freiwillig, aber nicht genau, sondern umschrieben (durchschnittlich, war ganz gut, war ok) an manche Kollegen weitergegeben. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfung habe ich nach Beendigung der Arbeit im Unternehmen per Post von der IHK bekommen und habe Sie an meinen ehemaligen Ausbilder weitergeleitet. Soweit so gut...
Nun saß ich am vergangenen Wochenende mit ein paar Leuten zusammen, unter anderen war eine Person dabei, die in Kontakt mit einen ehemaligen Kollegen steht. Diese Person hat mir dann die Frage gestellt, warum meine Prüfungsergebnisse (Sie hat mir die genauen Noten gesagt) so schlecht (für Sie schlecht) seien und machte sich gleichzeitig über meine Arbeitsweise im Unternehmen lustig!
Nochmal zur Wiederholung...Die genauen Ergebnisse wusste lediglich mein Ausbilder, manche Kollegen wussten nur Umschreibungen, also keine genauen Ergebnisse!!!
Ich möchte nun wissen, was ich für Rechte habe und was ich ggf. tun kann...
Das diese Ergebnisse aus dem Unternehmen wandern ist ein absolutes NO GO und ich hoffe ich kann dagegen Rechtliche Schritte einleiten, denn was ich dazu sagen muss...Ich hatte kein gutes Verhältnis mit dem Ausbilder!
Ich bedanke mich für eure Hilfe!
Mfg
Unbefugte Weitergabe von Prüfungsergebnissen
10. Juli 2017
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Frage vom 10. Juli 2017 | 18:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 10. Juli 2017 | 23:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119978 Beiträge, 39812x hilfreich)
ZitatDas diese Ergebnisse aus dem Unternehmen wandern ist ein absolutes NO GO :
Das müsste man erst mal beweisen - was naturgemäß schwerfallen dürfte
Zitatwarum meine Prüfungsergebnisse (Sie hat mir die genauen Noten gesagt) so schlecht (für Sie schlecht) seien :
Da dies die Wahrheit ist, kann man gegen diese Aussage wohl rechtlich nichts machen.
Zitatund machte sich gleichzeitig über meine Arbeitsweise im Unternehmen lustig! :
Je nach Art und Inhalt könte man dagegen vorgehen.
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