Unerlaubte Datenabfrage seitens Bankangestellten

14. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
CravenPD
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)
Unerlaubte Datenabfrage seitens Bankangestellten

Moin Moin,

ich habe eine grundsätzliche Frage, die ich leider mit Google nicht herausfinde.

Ein Bekannter von mir arbeitet bei der Bank, immer wenn er eine Dame kennenlernt, fragt er diese bei seiner Bank im System ab. Finanzstatus, Kundendaten, etc.
Er erkundigt sich so über die Person, ob sie Kundin ist, was sie mit ihrem Konto macht, etc.

Ich sagte ihm, dass ich das absolut nicht gut heiße und da auch ein Problem drin sehe.
Er sagte, es gehört ja zu seinem Job und wenn er die Möglichkeit hat, nutzt er diese auch. Er kann es somit rechtfertigen.

Nun aber meine Frage dazu, denn Datenschutz wird ja in DE sehr groß geschrieben. Welche Konsequenzen können hier passieren?

Beste Grüße
Rick

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Abmahnung, Kündigung......usw

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
CravenPD
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

Mich interessiert die rechtliche Seite, ob hier überhaupt was gemacht werden kann.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32231 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von CravenPD):
Er sagte, es gehört ja zu seinem Job
Das ist vermutlich an den Haaren herbeigezogen.
Ich meine: Wenn ein Bankangestellter eine Frau oder Dame kennenlernt, hat er absolut keine arbeitsrechtliche Pflicht, etwas Banktechnisches über sie herauszubekommen.
Zitat (von CravenPD):
Er kann es somit rechtfertigen.
Wer sagt das noch außer ihm selbst?
Zitat (von CravenPD):
ob hier überhaupt was gemacht werden kann.
Ja, ein Anwalt würde es dir sagen können.

Aus AG-Sicht: Abmahnung mit angedrohter Kündigung, sofern der AG davon Kenntnis erlangt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von CravenPD):
Er sagte, es gehört ja zu seinem Job

Nicht auszuschließen, aber eher unwahrscheinlich.



Zitat (von CravenPD):
Mich interessiert die rechtliche Seite, ob hier überhaupt was gemacht werden kann.

Man kann das dem zuständigen DSB melden.
Trübt dann vermutlich das Verhältnis zum Bekannten recht stark, aber ist dann halt so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
CravenPD
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Ne, weiterverfolgen ist auch gar nicht meine Absicht.

Es hat mich einfach interessiert. Denn ein Polizist o.ä. kann ja auch Abfragen stellen. Egal ob dienstlich oder nicht. Da geht es ja nur um die Möglichkeiten.

Es bestätigt nur dass, was ich ihm sagte und er mir nicht glauben wollte. Nun suche ich noch die rechtlichen Stellen, also zu erwartende Strafe und dann erzähle ich ihm das später bei einem kühlen Getränk! :-)

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von CravenPD):
Nun suche ich noch die rechtlichen Stellen, also zu erwartende Strafe


Die eigentliche Strafe fällt bei einem Ersttäter nicht so hoch aus. Er wird ein Bußgeld bekommen, vielleicht sogar nur eine Ermahnung.

Viel problematischer ist für ihn die arbeitsrechtliche Seite.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, viele haben auch eine große Klappe. Ich vermute mal, da will sich jemand wichtig machen. Und Du fällst darauf rein und redest mit ihm darüber? So Wichtigtuer sollte man aus dem eigenen Leben schmeißen. Wirklich.

wirdwerden

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#8
 Von 
CravenPD
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 1x hilfreich)

Was heißt ich Fall drauf rein?
Das ist auch ziemlich weit hergeholt. Ich kenne den Burschen seit über 20 Jahren und vermutlich besser als viele andere ihn. Ich würde solch eine Diskussion nicht mit ihm führen wenn er Quatsch erzählt.

Dementsprechend verstehe ich deine unnötige Aussage hier nicht.

Dennoch ein schönes und stressfreies Wochenende!

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#9
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von hh):
Er wird ein Bußgeld bekommen, vielleicht sogar nur eine Ermahnung.


Mal was "handefesteres" zum sensibilisieren:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-erstes-bussgeld-gegen-polizeibeamten-nach-abfrage-von-halterdaten

Hier waren für einen (nachweisbaren) Verstoß ein Bußgeld 1.400 € durch die Datenschutzbehörde.

Dazu kommen wie bereits mehrfach erwähnt u.u. massive arbeitsrechtliche Probleme hinzu


-- Editiert von kalledelhaie am 15.01.2022 07:28

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von CravenPD):
Mich interessiert die rechtliche Seite, ob hier überhaupt was gemacht werden kann.

Wenn man es ihm nachweisen kann, kann eine Menge gemacht werden. Abmahnung durch den Arbeitgeber, u.U. auch fristlose Kündigung. Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche seitens der Damen.

Strafrechtlich käme es auf die konkreten Details des Einzelfalles an, ob der Tatbestand des §202a StGB erfüllt ist:

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Klar ist: die Daten sind nicht für ihn bestimmt - weil sie immer nur dann für ihn bestimmt sind, wenn er aus dienstlichen Gründen darauf zugreifen soll.
Klar ist: die Daten sind gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert, wie alle Bankdaten.
Klar ist: er ist nicht befugt, sich zu diesem Zweck die Daten zu verschaffen.

Figelinsch wird es bei der Überwindung der Zugangssicherung. Er "überwindet" die Zugangssicherung ja letztlich nicht. Da müsste man schauen, ob Gerichte das schon ausinterpretiert haben, also ob z.B. in der Rechtsprechung der unberechtigte Zugriff auf geschützte Daten durch eine Person, die an sich berechtigten Zugriff hat, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, bei nicht erfüllten Voraussetzungen von einer "Überwindung" der Zugangssicherung ausgehen.

Aber darüber können sich ggf. Staatsanwälte den Kopf zerbrechen. Da Banken üblicherweise die Zugriffe in ihren IT-Systemen protokollieren, könnte bei einer Beschwerde einer der Damen eine Menge Ärger auf den Herren zukommen, seine Bank wird das alles andere als spaßig finden, das gäbe ein peinliches Gespräch mit dem Vorgesetzten.

Insofern spricht einiges für Maulheldentum.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von CravenPD):
Es hat mich einfach interessiert. Denn ein Polizist o.ä. kann ja auch Abfragen stellen. Egal ob dienstlich oder nicht. Da geht es ja nur um die Möglichkeiten.

Nutzt ein Polizist seine Möglichkeiten des Zugriffs auf polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Datenbanken zu nicht-dienstlichen Zwecken, dann ist das ein heftiges Dienstvergehen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nutzt ein Polizist seine Möglichkeiten des Zugriffs auf polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Datenbanken zu nicht-dienstlichen Zwecken, dann ist das ein heftiges Dienstvergehen.


So sieht es aus.
Ich kann zwar nur für meinen Bereich (Finanzbehörde) sprechen, aber da verstehen die vorgesetzten Dienstbehörden überhaupt keinen Spaß mehr.
Alle Abfragen werden in der Regel protokolliert und auch auf dienstliche Veranlassung hin ausgewertet.
Kann man keine dienstliche Veranlassung erkennen oder auf Nachfrage plausibel darlegen folgt zwingend die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Kleinere Vergehen (und da reden wir von Abfragen aus dem Verwandtenkreis oder nur Daten wie z. B. das Geburtsdatum) enden mit einer Geldbuße. Größere Vergehen mit der Entfernung aus dem Dienst.

Gerade im Bankenbereich kann ich mir aber durchaus vorstellen, dass die Konsequenzen ähnlich drastisch sein dürften ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Zitat (von eh1960):
Nutzt ein Polizist seine Möglichkeiten des Zugriffs auf polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Datenbanken zu nicht-dienstlichen Zwecken, dann ist das ein heftiges Dienstvergehen.



So sieht es aus.
Ich kann zwar nur für meinen Bereich (Finanzbehörde) sprechen, aber da verstehen die vorgesetzten Dienstbehörden überhaupt keinen Spaß mehr.
Alle Abfragen werden in der Regel protokolliert und auch auf dienstliche Veranlassung hin ausgewertet.
Kann man keine dienstliche Veranlassung erkennen oder auf Nachfrage plausibel darlegen folgt zwingend die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Kleinere Vergehen (und da reden wir von Abfragen aus dem Verwandtenkreis oder nur Daten wie z. B. das Geburtsdatum) enden mit einer Geldbuße. Größere Vergehen mit der Entfernung aus dem Dienst.

Pikant wird es, wenn in einer Polizeidienststelle dann nicht mehr nachvollziehbar ist, wer über einen bestimmten Rechner auf eine Datenbank zugegriffen hat.

Wie z.B. im Fall der Anwältin eines NSU-Opfers, die offenkundig von Beamten der Frankfurter Polizei ausspioniert wurde. Da endete die Spur im Polizeirevier.

Weil es möglich war, daß jeder ohne sich persönlich einzuloggen, über den Rechner auf polizeiliche Datenbanken zugreifen konnte.

Aber das ist dann wie immer mit Sicherheitsmaßnahmen: wenn sie vorsätzlich und böswillig ausgehebelt werden, dann hilft nur noch, die Sicherheitsmaßnahmen bis zum Anschlag zu schärfen. Dann muss z.B. vor jedem einzelnen Datenbankzugriff ein separates Log-in erfolgen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wie z.B. im Fall der Anwältin eines NSU-Opfers, die offenkundig von Beamten der Frankfurter Polizei ausspioniert wurde. Da endete die Spur im Polizeirevier.

Weil es möglich war, daß jeder ohne sich persönlich einzuloggen, über den Rechner auf polizeiliche Datenbanken zugreifen konnte.


Ich gehe mal davon aus, dass dies inzwischen dort so nicht mehr möglich ist.
Wie Du schon sagst, braucht es aber wohl immer erst ein einschneidendes Erlebnis, damit sich was ändert.
Bei uns war das der Fall eines gewissen ehemaligen Fußballpräsidenten eines Vereins, der ziemlich oft deutscher Meister war bzw. ist. :grins:
Dessen Daten konnte zu dem Zeitpunkt auch noch gefühlt die halbe Steuerverwaltung einsehen.
Gedurft hätten sie es selbstverständlich auch da schon nicht. Aber infolgedessen wurden halt die (überwachungstechnischen) Daumenschrauben angezogen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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