Unerlaubte Datenweitergabe

25. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Krajak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubte Datenweitergabe

Hallo,
ich habe eine Frage an die Experten:
A bekommt einen Brief von der GEZ. Es wird von einer Mitteilung gesprochen, die die GEZ dankend erhalten habe mit Angabe seiner Kontonummer. Eine telefonische Rücksprache bei der GEZ ergab, dass angeblich A angerufen hätte und selbst die Daten mitgeteilt habe. Da die GEZ weitere Informationen durch den Anrufer hatte, weiß A, wer dort angerufen hat. Wie kann sich A wehren? Die GEZ wurde bereits zur sofortigen Löschung der Kontodaten aufgefordert.
Danke im Voraus

-- Editiert von Krajak am 25.10.2019 17:29

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119283 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von Krajak ):
Wie kann sich A wehren?

Wogegen?



Zitat (von Krajak ):
Die GEZ wurde bereits zur sofortigen Löschung der Kontodaten aufgefordert.

Dem werden die wohl kaum nachkommen, wenn man beitragpflichtig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Krajak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn jemand ohne mit A Rücksprache zu halten dessen Daten weitergibt, ist das kein Verstoß? Doch, sie haben die Daten gelöscht, eine schriftliche Bestätigung wird zugesendet.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119283 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von Krajak ):
Wenn jemand ohne mit A Rücksprache zu halten dessen Daten weitergibt, ist das kein Verstoß?

Eventuell ja, eventuell nein. Kommt halt auf die uns unbekannten Details an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Krajak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Details? Gerne kann ich es detaillierter beschreiben.
Ich dürfte mit falschem Namen irgendwo anrufen und „meine" angebliche Kontonummer nennen? Das wundert mich doch sehr.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31882 Beiträge, 5620x hilfreich)

Mir wäre neu, dass die (GEZ), also der jeweilige Beitragsservice Kontonummern von Kunden hat, wenn der Kunde nicht selbst das SEPA- Verfahren erlaubt hat...

Oder was meinst du mit Kontodaten von A?
Der Ansprechpartner beim BS hat dann dem A sogar erzählt, wer dort anstelle von A angerufen hat?

Kann es sein, dass der Anrufer ein Bevollmächtigter/Betreuer von A ist? Der das also darf?

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

schreib doch einfach mal wer dort angerufen hat und wieso.

Ich tippe wohl mal auf EX Lebensgefährte/in?

Deinen Beitrag den du wohl sicher zahlen müsstest, zahlst du wohl nicht, wenn dem so ist, wieso nicht?

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 26.10.2019 12:00

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#7
 Von 
Krajak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, natürlich zahle ich Beitrag, für unsere gemeinsame Wohnung. Es geht nicht um mich, sondern um meinen Lebensgefährten. Dieser hat Ärger mit seinem Bruder, weil er nicht auf seinen Erbteil verzichten möchte, was der Bruder aber verlangt. Nun versucht er ihm das Leben schwer zu machen. Eine dieser Aktionen war der Anruf beim Beitragsservice. Er hat dort angerufen, sich als mein Lebensgefährte ausgegeben und die Kontodaten meines Lebensgefährten angegeben. Dieser war beim Beitragsservice wohl noch unter der alten Adresse geführt. Das ist auch alles geklärt. Wir wohnen seit ein paar Jahren zusammen, von meinem Konto geht für diese Wohnung die Gebühr ab. Hat also alles seine Richtigkeit...
Mir geht es jetzt einfach darum, wie er sich gegen solche Aktionen wehren kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119283 Beiträge, 39706x hilfreich)

Strafrechtlich relevantes ist aus der Schilderung nichts zu erkennen.
Datenschutz greift hier auch nicht.

Höchstens eine zivilrechtliche Abmahnung / Unterlassungserklärung könnte man machen - aber es fehlt jedweder Beweis, das der Bruder es war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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