Unerlaubte Kennzeichenabfrage eines Polizisten

13. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Onyx1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubte Kennzeichenabfrage eines Polizisten

Mein Anliegen bezieht sich auf ein Fehlverhalten, eines Polizeibeamten, der mein Kennzeichen aus privaten Zwecken im KBA 2x abgefragt hat. Es handelt sich um den Bruder einer Ex-Freundin. Da ich aus ganz eigenen Gründen meinen Wohnort nicht offenbart hatte, wurde o.g. Beamter neugierig und fragte mein Kennzeichen in einem Zeitraum von einem halben Jahr zwei mal ab. Diese Daten gab er an die genannte Ex-Freundin weiter und spionierte selbst nach der 2. Abfrage meinen neuen Wohnort aus. Ich erkannte sein Fahrzeug abends gegen 21:00 selbst vor meinem Fenster. Kurz darauf wurde ich von der Dame ebenfalls "besucht".
Welche juristischen Möglichkeiten gibt es für mich, um gegen dieses Fehlverhalten vorzugehen? Immerhin handelt sich bei dem Polizisten um einen LKA-Beamten. Ich hab Frau und Kinder zu Hause und die Situation ist für uns äußerst belastend, da wir uns täglich um unsere Privatsphäre fürchten oder vermuten, dass unser Wohnort ständigen Kontrollen unterzogen wird. Das ganze könnte schon in Richtung Stalking gehen.

Ich hoffe auf konstruktive Tips und Ratschläge.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Onyx1986):
Ich hab Frau und Kinder zu Hause und die Situation ist für uns äußerst belastend, da wir uns täglich um unsere Privatsphäre fürchten oder vermuten, dass unser Wohnort ständigen Kontrollen unterzogen wird.
Ist das ein Euphenismus dafür, dass Sie Angst haben, dass Ihre Frau von Ihrer Freundin erfährt?

Zitat (von Onyx1986):
Welche juristischen Möglichkeiten gibt es für mich, um gegen dieses Fehlverhalten vorzugehen?
Ich würde mich an den Datenschutzbeauftragten des LKAs wenden, den Sachverhalt schildern und meinen Verdacht äußern - Beweise hat man sicherlich keine?

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#2
 Von 
Onyx1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die besagte Ex war vor Frau und Kind. Sie versucht sich nach wie vor in mein neues Leben einzumischen. Was Sie sich davon erhofft, kann ich nicht sagen.
Ich führe keine Affäre, falls es darum geht.

Konkrete Beweise sind nicht vorhanden. Lediglich in einem Telefonat mit o.g. Frau wurde sich "verplappert", als ich ihr nochmals klar machen musste, sie solle mich zufrieden lassen. Ihr Bruder spielt den "Beschützer" und missbraucht seinen Posten.

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Keine Beweise = nichts zu machen.
So eine Anfrage kann übrigens fast jeder stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Keine Beweise = nichts zu machen.

Das sehe ich nicht so entspannt - die Behörden reagieren auf solche Misbräuche durchus allergisch.

Und zumindest einen Beweis gibt es ja.



Zitat (von The Mentalist):
So eine Anfrage kann übrigens fast jeder stellen.

Stimmt - die große Frage ist, hat er das auf dem "Dienstweg" gemacht? Oder einfach nur die Möglichkeiten genutzt die jeder geschäftsfähige Bürger nutzen kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind die Behörden nicht zur Datenauskunft verpflichtet? Es gab doch so eine Seite die einem die Formulare generiert die man dort hinschicken muss, um Auskunft von der gewünschten Behörde zu bekommen, was sie alles über einen speichert. https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft

Ist nur so ne Idee, vielleicht kommt man so an einen Beweis. Keine Ahnung, ob das wirklich so funktionieren würde.

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