Unfallkasse Datenübermittlung zustimmen?

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
bernd6655
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallkasse Datenübermittlung zustimmen?

Hallo,
es geht um einen Wegeunfall (unverschuldet). Die Unfallkasse möchte nun, dass ich schriftlich erkläre, dass anlässlich des Unfalles eigegangene Rechnungen, ärztliche Berichte/Gutachten dem Anspruchsgegner (Haftpflichtversicherer, Unfallbeteiligter sowie anderen Sozialversicherungsträgern zur Kenntnis geben werden.

D.h. meine Patientenakte kann dann z.b. die gegenerische Versicherung oder der Unfallbeteiligte einsehen? Muss ich da zustimmen?

Lt. Unfallkasse habe ich eine Mitwirkungspflicht und es drohen Rückforderung von Behandlungskosten.

Viele Grüße Bernd

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von bernd6655):
D.h. meine Patientenakte kann dann z.b. die gegenerische Versicherung oder der Unfallbeteiligte einsehen?

Wer da was genau einsehen darf, häng von dem genauen Wortlaut der Datenfreigabe ab.

Aber das die gegnerische Versicherung, der Unfallbeteiligte oder sein Anwalt Akteneinsicht nehmen können, wäre nicht ugewöhnlich.



Zitat (von bernd6655):
Muss ich da zustimmen?

Natürlich nicht.
Das Problem: man behält seine Daten, aber die Versicherung behält dann auch das Geld und man muss selber zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernd6655
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Wortlaut wäre wie oben geschrieben.





Was muss man selber zahlen (den Arztbesuch?) wenn eigentlich keine Behandlungskosten entstanden sind und man nur wenige Tage AU geschrieben wurde? Mein entstandener Sachschaden wurde bereits von der gegnerischen Versicherung beglichen.
Es wurde kein D Arzt aufgesucht, daher bleibt es unklar ob die Unfallkasse hier überhaupt zuständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Was muss man selber zahlen (den Arztbesuch?) wenn eigentlich keine Behandlungskosten entstanden sind und man nur wenige Tage AU geschrieben wurde?

Möglicherweise muss man die Lohnfortzahlung für die AU auch zurückzahlen. Denn die Lohnfortzahlung ist auch eine Leistung der Unfallkasse (die Unfallkasse erstattet dem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, die durch einen Wegeunfall nötig wird).
Falls Behandlungskosten angefallen sind, sollte man bedenken, dass die Unfallkasse wesentlich besser zahlt als die gesetzliche Krankenkasse (weshalb Arbeitsunfälle für Ärzte recht lukrativ sind, fast wie Privatpatienten). Die Rückforderung könnte also höher sein, als man denkt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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