Guten Tag,
wir nehmen an, das A, im Zuge einer DSGVO Abfrage von einer Wirtschaftsauskunftei über die von Ihm gespeicherten Daten eine unberechtigte Abfrage von Firma X an die Wirtschaftsauskunftei über A im Rahmen eines Betriebsmittelkredites entdeckt.
Nun könnte es so sein, dass A Firma X nicht kennt und auch niemals etwas mit Firma X zu tun gehabt hat. Wenn A nun bei Firma X im Bezug auf die Abfrage-Nummer nachfragt, wieso diese Abfrage bei der Wirtschaftsauskunftei gestellt wurde, würde Firma X nur salopp sagen "Es sei ein Versehen und es wurden ja keine weiteren Daten gespeichert".
Was wäre, wenn A nun auch bei der Wirtschaftsauskunftei angefragt, wieso diese Abfrage seitens der Wirtschaftsauskunftei überhaupt übermittelt und genehmigt wurde, wenn überhaupt gar keine Zustimmung über diese Abfrage seitens A vorliegt.
Ferner dessen würde sich A nun die Frage stellen, wie es weitergehen soll? Sollte dieser Fall an die Rechtsberatung abgegeben werden? Hat A dadurch ggf. negative (da eine Abfrage mehr) Aspekte einzubüßen / Schaden? Sollte A den Fall einfach ad acta legen?
Beste Grüße
Ungenehmigte Abfrage bei einer Wirtschaftsauskunftei
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Also reden wir hier von einem Unternehmen ... damit ist die DSGVO erstmal nachrangig.Zitatim Rahmen eines Betriebsmittelkredites :
ZitatAlso reden wir hier von einem Unternehmen ... damit ist die DSGVO erstmal nachrangig. :
Nein, A ist eine Privatperson, hat aber ein Einzelunternehmen. Davon abgesehen hat Person A aber niemals mit Firma X zu tun gehabt.
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Einzelunternehmen = Name der Privatperson.ZitatNein, A ist eine Privatperson, hat aber ein Einzelunternehmen. :
Unternehmen.ZitatBetriebsmittelkredites :
Eventuell während Corona einen KfW Kredit angefragt ....
Zitat:Sollte A den Fall einfach ad acta legen?
Ja.
Es lohnt sich nicht, da etwas zu unternehmen.
Zum einen sind - wie schon erwähnt - Unternehmensdaten wesentlich weniger geschützt als Daten von Privatpersonen (und wenn man ein Einzelunternehmen hat, bei dem private und geschäftliche Daten "verschmelzen" hat mal halt Pech) - zum anderen ist unklar, welchen Erfolg Sie überhaupt erwarten. Ich sehe nicht, was die Kosten einer Rechtsberatung rechtfertigen würde. Den Kosten steht halt kein wirtschaftlicher Gegenwert gegenüber. Selbst wenn die Rechtsberatung ergeben sollte, dass datenschutzrechtlich etwas nicht in Ordnung war, bleiben Sie auf den Kosten der Rechtsberatung sitzen.
Wenn es einen ruhiger schlafen lässt, dann kann man auch entsprechende Anzeige erstatten. Das ist kostenlos.
Anzeige? Was für eine Anzeige? Man könnte den Vorfall nur bei der zuständigen Datenschutzbehörde melden ... die den Vorgang aufgrund der Unternehmensdaten ad acta legen werden.ZitatWenn es einen ruhiger schlafen lässt, dann kann man auch entsprechende Anzeige erstatten. Das ist kostenlos. :
Ist es denn völlig egal, dass Person A niemals etwas mit Firma X zu tun gehabt hat? Person A kennt Firma X nicht einmal. Zu keiner Zeit!
Wie kann denn dann ein berechtigtes Interesse seitens Firma X entstehen? Eine Verletzung des Datenschutzes ist nicht weiter zu "verfolgen" - wozu haben wir denn solche Regularien?
Ich habe gerade ein sehr ähnliches Problem
Ein Bank hat eine Auskunft über mich eingeholt bezüglich einer beantragten Kreditkarte.
Ich kenne weder die Bank noch den Antrag für die Kreditkarte.
Telefonnisch hat die Bank mir dann mitgeteilt, das sie keine Anfrage gestellt hätte. Dann hab ich bei der Auskunft nachgefragt und die behaupten, das die Anfrage gestellt wurde. Nachdem ich weitere Informationen wollte, wurde mir schriftlich mitgeteilt, das die Anfrage aus der Datenbank gelöscht wurde - weil sie ja nur gespeichert wurde um mir mitzuteilen das jemand (die Bank) eine Auskunft eingeholt wäre. Da ich ja nun wüsste, das die Bank gefragt hatte, wäre damit der Zweck der Speicherung erfüllt und sie haben die Daten nun gelöscht.
Prima Also wurden irgendwelche Daten von mir geprüft / herausgegeben und dann die Unterlagen dazu gelöscht nachdem ich mecker.
Dann hab ich die Bank angeschrieben. Nach 4 Wochen habe ich eine Information erhalten das meine Anfrage eingegangen ist. Weiter nix. Das ist gut 8 Wochen her. In diesem Schreiben habe ich aber auch darauf hingewiesen, das ich zu der Bank keine Geschäftsbeziehung habe, insbesondere keinen Kreditkartenantrag gestellt habe. Ich habe darüber hinaus auch eine Auskunft nach DSGVO verlangt.
Ich schwanke zwischen "mir egal" und Anwalt einschalten. Schon dreisst das ganze. Da wurden Daten hin und her geschaukelt und keiner wills gewesen sein.
ZitatIch schwanke zwischen "mir egal" und Anwalt einschalten. Schon dreisst das ganze. Da wurden Daten hin und her geschaukelt und keiner wills gewesen sein. :
... und genauso geht es mir auch. Exakt genauso. Man kann da doch nicht einfach den plumpen Stempel drauf setzen "Pech gehabt". Ich meine, dafür haben wir ja solche Regularien.
Nur weil Firma X schreibt "Hups, das war ein versehen und tuts uns leid". Damit ist mir auch nicht geholfen und es stellen sich weiterhin die unbeantworteten Fragen an Firma X:
- Woher haben die meine Daten?
- Wieso wurde es abgefragt (man rutscht ja nicht aus versehen auf der Tastatur aus)
- Was wollte Firma X
Zzgl. stellt einem sich die Frage:
- Kann man dagegen vorgehen (Wie)?
- Was steht einem zur Aussicht?
Zitat... und genauso geht es mir auch. Exakt genauso. :
Das steht im Eingangspost aber ganz anders ...
ZitatIch meine, dafür haben wir ja solche Regularien. :
Nun, man sollte sich eventuell mal damit beschäftigen, für was diese Regularien gelten.
Dann würde man feststellen, das die DSGVO halt nicht für Daten eines Unternehmens gelten, weil Unternehmen halt keine Personen sind und die DSGVO nur personenbezogene Daten schützt.
Die entscheidende Frage ist also, was konkret wurde abgefragt und was konkret wurde übermittelt?
ZitatAnzeige? Was für eine Anzeige? Man könnte den Vorfall nur bei der zuständigen Datenschutzbehörde melden :
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