Guten Morgen,
ich habe mich an der Universität eingeschrieben und dabei korrekterweise meinen 1. und 2. Vornamen eingetragen. Meinen 2. Vornamen verwende ich im Alltag jedoch niemals. Die Universität hat mir nun eine Emailadresse mit dem Schema: vorname-2.vorname.nachname@uni.de gegeben. Ist dies zulässig? Einerseits ist eine so lange Email lästig, weiterhin betrachte ich meinen 2. Vornamen als Geheimnis. Ich möchte nicht, dass alle Welt und fremde Leute diesen sofort erfahren. Eine Anfrage an der Uni wurde lapidar abgewehrt, dies sei nun eben Standard.
Was sagt das Gesetz zum "Recht am 2. Namen"?
Danke für jede Auskunft.
Uni verwendet 2. Vornamen
2. Oktober 2015
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Frage vom 2. Oktober 2015 | 10:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Uni verwendet 2. Vornamen
#1
Antwort vom 2. Oktober 2015 | 10:24
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3153x hilfreich)
Ich sehe hier keinerlei Anspruch von Deiner Seite.
#2
Antwort vom 2. Oktober 2015 | 11:19
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2557x hilfreich)
Zitat:Ist dies zulässig?
Andersherum gefragt: welchen Rechtsanspruch siehst du, überhaupt eine Email-Adresse von der Uni zur Verfügung gestellt zu bekommen?
Du könntest möglicherweise unter Berufung auf Namensrecht der Uni untersagen, die Email-Adresse "deinkomplettervorname.deinnachname@uni-xyz.xy" vorzuhalten. Aber du hättest keinen Anspruch darauf, daß sie dir stattdessen eine Adresse nach deinem Wunsch zuteilt.
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