Ich habe einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Als ich ihn öffnen wollte, sah ich, dasss ich mir die Mühe sparen konnte. Der Brief war offen! Er wurde gar nicht zugeklebt. Die Gummierung sowie der Briefumschlag war völlig unversehrt. In dem Brief befand sich ein hochbrisantes Schriftstück mit persönlichen Daten und ausführlichen Informationen zu einem vergangenen, abgeschlossenen und einem laufenden Gerichtsverfahren. Er kam nicht mit dem gerichtlichen Zustelldienst, sondern wurde mit der übrigen Tagespost ausgeliefert. Zum Postboten und der Nachbarschaft habe ich ein freundschaftliches Verhältnis und ich will, dass das auch so bleibt. Wenn sich das herumspricht (Tratsch & Klatsch), ist mein "guter Ruf" zerstört ("tauge ich nichts mehr" - so denken die Leute hier), bin ich erledigt und kann mir einen neuen Wohnort suchen. Vielleicht sogar einen neuen Job. Warum wurde der Brief nicht zugeklebt? Darin waren doch schützendswerte Daten, nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Was kann ich tun?
Unverschlossener Brief vom Amtsgericht
14. Februar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2010 | 13:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unverschlossener Brief vom Amtsgericht
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 14. Februar 2010 | 18:08
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 79x hilfreich)
Warum der Brief nicht zugeklebt war? Weil es vielleicht jemand vergessen hat?
Was Sie tun können? Sie können sich beschweren, wird aber niemanden interessieren. Wenn in der Poststelle eines Gerichts täglich hunderte Briefe versendet werden, kann dass schon mal passieren.
-----------------
""
#2
Antwort vom 14. Februar 2010 | 18:28
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2450x hilfreich)
Aus einem öffentlichen Verfahren, bei dem jeden die hochbrisantes Sachen hören kann und deinen Ruf zerstören ?
Übertreib doch.
Da ist eben ein Fehler passiert. Hat dich schon jemand auf dein Leben angesprochen. Kaum anzunehmen das der "Billigpostler" bei seinem "Sche... job" noch Zeit findet deine Akten zu lesen, der hats eilig.
quote:
Er kam nicht mit dem gerichtlichen Zustelldienst, sondern wurde mit der übrigen Tagespost ausgeliefert.
Wa soll ein "gerichtlichen Zustelldienst" denn sein, das kommt immer per Post, neuerdings per Billipost.
K.
-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Datenschutzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Februar 2010 | 02:36
Von
Status: Unbeschreiblich (107502 Beiträge, 38032x hilfreich)
quote:
Wa soll ein "gerichtlichen Zustelldienst" denn sein,
Er meint wohl damit die Postzustellungsurkunde.
Der wirksamste Weg wäre wohl sich beim zuständigen Gericht darüber zu beschweren.
Denn es ist zweifelhaft, ob denn tatsächlich alle Schriftstücke noch im Umschlag waren als dieser zugestellt wurde.
Datenschutzrechtlich wäre es wohl nur relevant, wenn eines der Verfahren ein nicht-öffentliches gewesen wäre.
-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
240.642
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
23 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten