Unzulässige Datenauftragsverarbeitung ? Liegt hier eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit vor?

5. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Wrong
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unzulässige Datenauftragsverarbeitung ? Liegt hier eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit vor?

Hallo,zusammen,

Person A bestellt bei Firma B eine Küche. Auf dem Auftrag werden folgende Zahlungsbedingungen vereinbart:

1. Anzahlung 50% bei Auftragserteilung
2. Abschlag vor Lieferung 40%
3. Schlussrechnung nach Montage 10%

Zahlungen immer ohne Abzug nach Rechnungsstellung

Bis hierhin alles Schick. 1. und 2. werden direkt nach Rechnung bezahlt.

5 Tage nach Küchenmontage erhält Person A ein Schreiben einer Ihm unbekannten Firma C. C gibt an die Daten von B erhalten zu haben und als Factoring für B tätig zu sein und fordert nun die 10% Schlussrechnung aus dem Auftrag.

Person A hat vorher zu keinem Zeitpunkt erfahren, dass Firma B über C so abrechnet. Er hat dazu keine Erlaubnis erteilt. Weder auf dem Angebot, der Auftragsbestätigung noch den AGBs steht hierzu etwas.

Hat sich Firma B oder C hier strafbar gemacht bzw. welche Ordnungswidriegkeit liegt hier vor und mit welchen Konsequenzen müssen C und B rechnen bzw. welche Möglichkeiten hat A?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:
Person A hat vorher zu keinem Zeitpunkt erfahren, dass Firma B über C so abrechnet
Muss A auch nicht vorher erfahren.

Zitat:
Person A hat vorher zu keinem Zeitpunkt erfahren, dass Firma B über C so abrechnet
Ist auch nicht erforderlich.

Zitat:
Hat sich Firma B oder C hier strafbar gemacht bzw. welche Ordnungswidriegkeit liegt hier vor
Nein und keine.

Zitat:
mit welchen Konsequenzen müssen C und B rechnen
Mit keinen.

Zitat:
welche Möglichkeiten hat A?
Zahlen.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat (von Wrong):
5 Tage nach Küchenmontage erhält Person A ein Schreiben einer Ihm unbekannten Firma C. C gibt an die Daten von B erhalten zu haben und als Factoring für B tätig zu sein und fordert nun die 10% Schlussrechnung aus dem Auftrag.


Das ist in vielen Bereichen so normal und ich sehe da keinen Verstoss.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119520 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Wrong):
Person A hat vorher zu keinem Zeitpunkt erfahren, dass Firma B über C so abrechnet.

Nun, dann sollte man übelregen, ob man so ein Schreiben nicht einfach zurückweist.



Zitat (von Wrong):
Er hat dazu keine Erlaubnis erteilt.

Die braucht es wohl nicht, Stichwort "berechtigtes Interesse".



Zitat (von Wrong):
welche Möglichkeiten hat A?

Kommt ganz auf das Ziel von A an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Wrong
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also darf B einfach ALLE Daten von A an C weiterleiten?

Bei. Arzt etc. muss man wegen DSVGo ja auch unterschreiben, dass über ein Faktoring Unternehmen abgerechnet werden darf und die Daten weitergeleitet werden dürfen und man der Datenverarbeitung zustimmt.


Harry van Sell: Ziel von A, wenn es geht B und C einen vor dem Bug schiessen und das Leben erschweren.

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#5
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 50x hilfreich)

Ein Arzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, das ist eine ganz andere Baustelle.

Ihr Ziel ist fragwürdig bzw. lächerlich.

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:
Bei. Arzt etc. muss man wegen DSVGo ja auch unterschreiben
Arzt UNGLEICH Küchenhersteller. Äpfel und Birnen.

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#7
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Wrong):
: Ziel von A, wenn es geht B und C einen vor dem Bug schiessen und das Leben erschweren.
Nur weil sie scheinbar keine Ahnung von Datenschutz und Factoring haben?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SkullCastle
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Wrong):
Bei. Arzt etc. muss man wegen DSVGo ja auch unterschreiben, dass über ein Faktoring Unternehmen abgerechnet werden darf und die Daten weitergeleitet werden dürfen und man der Datenverarbeitung zustimmt.


Naja, DSVGO hat bei einem Arzt eine ganz andere Bewandtnis. Beim normalen Factoring gilt das nicht. Aber nette Idee

Zitat (von Wrong):
Harry van Sell: Ziel von A, wenn es geht B und C einen vor dem Bug schiessen und das Leben erschweren.

Die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir nicht aber ich sehe hier keinen Weg.

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