Hallo Zusammen,
ich versuche alles kurz und knackig zu schildern.
Einer unserer Mitarbeiter hatte aus seinem alten Mietverhältnis Mietschulden. Der Vermieter hatte auch einen Beschluss, dass besagter Mitarbeiter die Schulden zahlen muss.
Wir (Arbeitgeber) haben in Absprache mit unserem Mitarbeiter eine Ratenzahlung für die Schuld vereinbart und auch abgezahlt.
Jetzt 1,5 Jahre nach Auszug und 3 Monate nach der letzten Rate, habe ich eine Email des Vermieter erhalten.
Wir sollten doch weiter zahlen, da nun Mietschäden vorhanden seien - das fällt ihm 1,5 Jahre später ein?
Jetzt die 1. Frage: Darf dieser Vermieter uns aus geschildertem Grund kontaktieren und Infos über die Höhe der Mietschäden geben? (Datenschutz)
2. Frage: Ist die Mietschädenforderung bereits verjährt?
Besten dank
-- Editiert von fb507257-24 am 18.01.2019 10:16
Vermieter kontaktiert Arbeitgeber wegen Wohnungsschäden
Fragen zum Datenschutz?
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Zitat1. Frage: Darf dieser Vermieter uns aus geschildertem Grund kontaktieren und Infos über die Höhe der Mietschäden geben? (Datenschutz) :
Der Datenschutz hat damit nichts zu tun, da die Höhe der Mietschäden kein personenbezogenes Datum ist.
Kontaktieren durfte er euch durchaus, denn man war in der Sache ja bereits tätig.
Zitat2. Frage: Ist die Mietschädenforderung bereits verjährt? :
Eventuell ja oder auch nicht.
Man weis nicht was damals alles gelaufen ist, was in dem Beschluss drin steht etc. Da kann es zur Unterbrechung von der Verjährung gekommen sein, zur Anerkenntnis diverser Sachverhalte / Forderungen ...
Erstmal vielen Dank.
Eine Info die ich ganz vergessen hatte.
Bei der Wohnungsübergabe war eine Gerichtsvollzieherin anwesend, dieser wurde im Übergabeprotokoll bestätigt, dass die Mietsache in einem einwandfreien Zustand übergeben wurde.. Könnte er dennoch Ansprüche geltend machen??
Der Beschluss bezieht sich im Übrigen ausschließlich auf Mietrückstände.
-- Editiert von fb507257-24 am 18.01.2019 12:20
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-- Editiert von HeHe am 18.01.2019 13:16
ZitatDer Beschluss bezieht sich im Übrigen ausschließlich auf Mietrückstände. :
Gut, dann könnte man dem Vermieter schreiben, er möge seinen Wunschzetten an das nächste, zeitlichfolgende mystische Wesen senden, das wäre der Osterhase.
Oder einfach ignorieren.
Der Mieter sollte zu sehen, das er den Titel oder eine Erledigterklärung vom Vermieter erhält.
Zitatdieser wurde im Übergabeprotokoll bestätigt, dass die Mietsache in einem einwandfreien Zustand übergeben wurde.. Könnte er dennoch Ansprüche geltend machen?? :
Ja, je nach Inhalt. Es gibt ja noch versteckte Mängel die dort üblicherweise nicht erfasst werden.
Das steht in der e-mail??ZitatWir sollten doch weiter zahlen, da nun Mietschäden vorhanden seien - das fällt ihm 1,5 Jahre später ein? :
Das Übergabeprotokoll hat der Vermieter erhalten?
Wortwörtlich mit Abänderung privater Daten:
"....bis zum September 2018 haben Sie für Ihren Arbeitnehmer Max Mustermann die Mietrückstände aus einem Mietverhältnis in der Musterstraße in monatlichen Raten in Höhe von 300 Euro bezahlt.
Durch die Nutzung bestehen nach wie vor Rückstände in Höhe von x.
Bitte nehmen Sie Ratenzahlung wieder auf."
(für die Mietrückstände gab es einen Beschluss, Für Rückstande aus Nutzung gibt es nichts außer seiner Aussage und die Mail)
Das Übergabeprotokoll hat der Vermieter von der Gerichtsvollzieherin erhalten.
Ich habe den Vermieter gebeten, mir eine Kostenaufstellung zukommen zu lassen.
Vielen Dank für die vielen Antworten
ZitatDurch die Nutzung bestehen nach wie vor Rückstände in Höhe von x. :
Also gar keine Mietschäden?
Wenn im Beschluss die genaue Summe steht, diese bezahlt wurde, dann sollte man als Arbeitgeber da gar nichts machen. Das ist Sache des Ex-Mieters.
Warum kümmert man sich als Arbeitgeber eigentlich darum?
Das liest sich so, als sei der Mieter ausgezogen... ohne Meckerei und Schäden irgendeiner Art.Zitatdass die Mietsache in einem einwandfreien Zustand übergeben wurde.. :
Ja, das bringt evtl. Klarheit.ZitatIch habe den Vermieter gebeten, mir eine Kostenaufstellung zukommen zu lassen. :
Viel wichtiger dürfte der Grund für die weitere Forderung aufgrund von ???Mietschäden während der Nutzung sein.
Wenn er jetzt nach 1,5 Jahren noch Rückstände aus Nutzung verlangt, müssen die irgendwo und irgendwann festgestellt und bekanntgegeben worden sein. Die könnte der frühere Mieter wissen.
Wenn ein Vermieter zB jetzt feststellt, dass in dieser Mietsache die Wand feucht ist, dann wirds schwer mit Forderungen.
ZitatDas liest sich so, als sei der Mieter ausgezogen... ohne Meckerei und Schäden irgendeiner Art. :
Naja, bei einer Räumung durch den Gerichtsvollzieher dürfte "ausgezogen" eine etwas optimistische Interpretation sein ...
Wieso ist es eure Pflicht als Arbeitgeber, zu prüfen, ob ev. Ansprüche eines Exvermieters gegen einen eurer Mitarbeiter bestehen ?
Wenn der Mitarbeiter euch "anweist" ein Teil seines Gehaltes direkt auf das Vermieterkonto zu zahlen- alles okay. Aber allein würde ich da gar nichts machen.
Vielleicht ist es nicht die Pflicht. Vielleicht ist es eine Hilfe, damit der Mieter wieder auf die Beine kommt und seine Schulden los wird.ZitatWieso ist es eure Pflicht als Arbeitgeber :
Es soll solche AG noch geben...
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