Vermieter leitet E-Mail an Nachbarin weiter

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.12.2019 20:34:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter leitet E-Mail an Nachbarin weiter

Hallo,
mein Vermieter hat ohne mein Wissen und ohne mein Einverständnis einfach meine E-Mail und seine Antwort an mich an meine Nachbarin weitergeleitet. Das kann man schön sehen, denn er hat bei Cc: ihre Emailadresse (welche ihren vollen Namen beinhaltet) eingetragen und auch die E-Mail-Adresse meines Mietervereins. In seiner Antwort E-Mail an mich, welche er ja auch an meine Nachbarin gesendet hat, befindet sich unten zitiert auch meine E-Mail an den Vermieter.

Nun ist es so, dass die Nachbarin nichts mit meiner ursprünglichen E-Mail an den Vermieter zutun hatte, sie also unbeteiligt ist. Auch hat der Vermieter mich nicht vorher gefragt, ob ich mit der Weitergabe meines Schreibens, meiner Emailadresse und der Emailadresse meines Mietervereins einverstanden wäre. Hätte er mich gefragt, hätte ich das sofort verneint. Ich möchte außerdem nicht, dass meine Nachbarin weiß bei welchem Mieterverein ich bin, was nun leider der Fall ist.

Ist das nicht ein grober Datenschutzverstoß? Ich habe den Vermieter in Vergangenheit bereits darum gebeten, meine Angelegenheiten privat und diskret zu behandeln, weil er sich bereits mit meiner Nachbarin über mich unterhalten hatte und ihr wohl sogar einen Brief von mir gezeigt haben soll. Darauf hat er nicht reagiert. Nun leitet er sogar mein Schreiben an diese weiter.

Wie gehe ich nun am besten vor? Bei der Datenschutzbehörde kann man so etwas ja melden. Wäre das ein Kündigungsgrund für meinen Vermieter, wenn ich dieses bei der Behörde melde?

Ich möchte nicht, dass er weiterhin meine Schreiben und Daten an dritte „verteilt". Eine vorherige Aufforderung dies zu tun, wurde ignoriert.

Danke schon mal



-- Editiert von Llama am 12.12.2019 17:40

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Llama ):
Ist das nicht ein grober Datenschutzverstoß?
Ist es evtl. ein Irrtum?
Zitat (von Llama ):
Wäre das ein Kündigungsgrund für meinen Vermieter, wenn ich dieses bei der Behörde melde?
Nein. Der könnte sich was anderes suchen.
Zitat (von Llama ):
und ihr wohl sogar einen Brief von mir gezeigt haben soll.
Das ist nicht bewiesen?

Wie nennt sich das noch? Mit Elefanten nach Mäusen werfen? o.s.ä

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#2
 Von 
guest-12312.12.2019 20:34:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

1. wie kann das ein Irrtum sein? Man muss eine Emailadresse da schon eintippen, damit sie da erscheint.

2. was heißt das, was anderes suchen?

3. Nein, das ist nicht bewiesen. Das tut aber nichts zur Sache.

Ich möchte keine Hintergründe beleuchten oder zu weit ins Detail gehen, woher ich weiß das es Absicht war. Geht ja hier nur um den Datenschutz und darum, wie man da am besten reagiert, damit das nicht mehr vorkommt.

-- Editiert von Llama am 12.12.2019 18:03

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich möchte nicht, dass er weiterhin meine Schreiben und Daten an dritte „verteilt". Eine vorherige Aufforderung dies zu tun, wurde ignoriert.
Wenn du nicht möchtest, dass das was du schreibst auch andere sehen, dann darfst du einfach nichts mehr schreiben, ganz einfach.

Die Schreiben an sich darf er Anderen zeigen. Wieso soll er da also auf irgendwelche Bitten deinerseits regaieren?

lediglich die weitergabe deiner persöhnlichen Daten ist nicht ok.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.12.2019 20:34:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie bereits oben beschrieben: In seiner Antwort an mich ist meine E-Mail an den Vermieter auch enthalten. Man muss nur weiter runter scrollen und schon sieht man es.

Seit wann sind alle E-Mails gleich Rundmails und für jeden einsehbar? Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das okay sein soll. Ein Vermieter ist ja kein Kollege von nebenan, sondern muss mit Mieterdaten jawohl sorgsam umgehen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Llama ):
damit das nicht mehr vorkommt.
Das lässt sich schlecht vorhersagen.
Ob der immer die Adresse neu eintippen muss? Gibts dort evtl. E-Mail-Vorlagen?
Wenn es Absicht ist, dann ist es eben so.

Ich lese manchmal Schreiben, da steht seit Jahr und Tag die Adresse mit Frau Max Mustermann
Jedesmal telefoniert Herr Mustermann mit dem Absender. Jedesmal entschuldigt der sich und verspricht sofortige Korrektur zu Herr Max Mustermann.

Der Vermieter findet evtl. was anderes, um kündigen zu können.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Mieterdaten: Bankkonto, Telefonnummer, Mailadresse etc!

In schreiben andere mitgeteilte Dinge wie:
-Nachbars Katze jodelt und stört mich
-Nachbars Visage stört mich
-Nachbars Verhalten stört mich
-Finde meine Miete ist zu hoch angesetzt
-Sie unternehmen nichts zwecks meiner Beschwerde

All sowas sind keine Daten im bezug für Datenschutz...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.12.2019 20:34:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Na schön, dann hätte der Vermieter das ja anonymisierten müssen bzw. die Daten wie unsere Emailadresse schwärzen müssen.

Also liegt doch ein Verstoß gegen den Datenschutz vor.

Wobei ich mich auch frage, wofür es ein Briefgeheimnis gibt, wenn man ja am Ende doch jedes Schreiben einfach überall herumzeigen kann. Emails sind vom Briefgeheimnis nicht ausgeschlossen. Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man einfach irgendwelche persönlichen Schreiben herumzeigen darf, außer die eigenen.

-- Editiert von Llama am 12.12.2019 18:33

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Wobei ich mich auch frage, wofür es ein Briefgeheimnis gibt, wenn man ja am Ende doch jedes Schreiben einfach überall herumzeigen kann. Emails sind vom Briefgeheimnis nicht ausgeschlossen.
Ich glaube du weisst nicht was das Briefgehemnis ist!
Das bedeutet nur, dass nicht Befugte selbige nicht lesen, bzw öffnen dürfen. Der Empfänger dieser Schreiben darf aber jederzeit Jeden den er will zum befugten machen. Für selbiges bedarf es nicht der Zustimmung des Absenders.

Einfaches Beispiel, Jemand schreibt eine grobe Beleidigung an Jemand anderen. Deinem rechtsverständnis des Briefgeheimnisses nach darf sich jetzt werder Anwalt noch Richter bei einem Gerichtsprozess dieses Schreiben ansehen, da es ja deiner Meinung nach unter Briefgeheimnis fällt ;)

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Oder ein noch besseres Beispiel, du bist imk Urlaub und bekommst einen Brief. Deine Mutter dürfte den auch auf deine Aufforderung hin nicht aufmachen und dir vorlesen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Llama ):
Man muss eine Emailadresse da schon eintippen, damit sie da erscheint.

Nö, das kann auch automatisch gehen. Würde aber nichts ändern, wenn es ein 'Verstoß wäre.



Zitat (von Llama ):
Ich möchte nicht, dass er weiterhin meine Schreiben und Daten an dritte „verteilt". Eine vorherige Aufforderung dies zu tun, wurde ignoriert.

Je nach Wortlaut ist diese Aufforderung nichtig, denn das würde ihn in seinen Rehten unangemessen benachteiligen.



Zitat (von Llama ):
Seit wann sind alle E-Mails gleich Rundmails und für jeden einsehbar?

Schon immer. E-Mails sind wie Postkarten für jeden einsehbar und laufen nicht immer von Empfänger zu Empfänger sondern können über diverse Vermittlungsserver laufen.



Zitat (von Llama ):
Emails sind von Briefgeheimnis nicht ausgeschlossen.

Doch, siehe § 202 StGB ...



Als erstes müsste man mal prüfen, ob der Vermieter hier überhaupt unter die DSGVO fällt.
Dann wäre zu prüfen, ob dass CC ein Verstoß wäre, ob der Vermieter ein berechtigtes Interesse darlegen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12312.12.2019 20:34:12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Emails wie Postkarten sind, ist aber gegensätzlich zum Fernmeldegeheimnis. Aber ich bin kein Rechtsexperte. Ich kann mir das nur immer noch nicht vorstellen, dass man eine persönliche E-Mail einfach herumzeigen darf.

Also wenn man auf eine Email antwortet, dann sind da nicht automatisch mehrere Empfänger, außer man tippt zumindest die ersten Buchstaben ein und klickt die passende Emailadresse dann an. Ich hatte meine Email ja nur an den Vermieter adressiert. Wenn er dann auf „antworten" klickt, dann würde die Antwort nur an mich gehen, außer er wird selbst aktiv und fügt weitere Empfänger hinzu. Außerdem gibt es für eine anonymisierte Form davon extra das bcc:, da sieht man die anderen Emailadressen nicht.

-- Editiert von Llama am 12.12.2019 19:12

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