Ein Handwerker filmt nach abgeschlossener Leistung ein Video seiner Arbeit mit Vertonung auf Facebook. Im Video sind Details des Hauses (Eingangsbereich) und der Innenraum des Wintergartens zu sehen. Man hört ihn sagen, dass sich niemand anderes an diese Arbeiten herangetraut hätte, was nicht den Tatsachen entspricht.
Darf der Handwerker dieses Video ungefragt auf Facebook veröffentlichen?
Veröffentlichung Baustellenvideo durch Handwerker
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Eingangsbereich und der Innenraum des Wintergartens müsste er ohne Erlaubnis unkenntlich machen.
Sofern z.B. ein Architekt Urheber- / Nutzungsrechte an dem Geschaffenen hätte, müsste er auch dessen Rechte berücksichtigen.
So lange keine Personen im Video zu sehen sind, und auch weder die Adresse des Hauses genannt wird, noch sonst für Fremde erkennbar ist, um welches Haus es sich handelt, sehe ich das als nicht so problematisch an.
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Wessen Daten wären evtl. nicht geschützt bzw. ohne Erlaubnis von wem auf FB gestellt worden?ZitatEin Handwerker filmt nach abgeschlossener Leistung ein Video seiner Arbeit mit Vertonung auf Facebook. :
Datenschutzrechtlich ist es wohl nicht relevant.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. 12. 2010, Az. V ZR 45/10
) hat jedoch entschieden, dass es im Belieben des Grundstückseigentümers steht, (gem. § 903 BGB
) zu entscheiden, wem und zu welchem Zweck er Zugang zum Grundstück gewährt. "Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen stehe dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind".
Deswegen kann die Löschung der Aufnahmen verlangt werden.
Bist du der Grundstückseigentümer?ZitatDeswegen kann die Löschung der Aufnahmen verlangt werden. :
Dann verlang doch die Löschung.
Ja, bin ich. Ich habe mir mittlerweile anwaltliche Hilfe geholt und wollte das hier abschließend bemerken, vlt. hilft es anderen Betroffenen auch.
nun gut, wozu dann der Vorspann?
Ich hatte zuerst hier gefragt, jedoch war es mir dann sicherer, auch noch einen Anwalt zu fragen.
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