Hallo Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Person X wurde 2 Wochen vor Ende der Privatinsolvenz die Restschulbefreiung versagt, da er/sie mit den einmal jährlich anfallenden Gebühren für den Treuhänder mit 2 Raten (2x 119,00 Euro) in Rückstand war.
Die Versagung muss Person X ja so akzeptieren. Für das ganze InsoVerfahren erhält Person X eine Abschlussrechnung des Gerichts über X.XXX,XX Euro, die er/sie auch sofort zahlt. Mit finanzieller Unterstützung seines der Familie und mithilfe eines Fachanwalts für Insolvenzrecht kann Person X mit allen Gläubigern, die vor Eröffnung der Inso einen vollstreckbaren Titel erwirkt hatten, einen außergerichtlichen Vergleich erzielen und die Verbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse begleichen.
Die Versagung der RSB steht in der Schufa. Nun ist ja aber auf außergerichtlichem Wege ein Vergleich erzielt worden, wo es eben genau um diese Verbindlichkeiten ging. Kann man unter diesen Umständen den Eintrag anfechten und auf Löschung aus dem Schufadatenbestand bestehen?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
Versagung Restschuldbefreiung +. Schufaeintrag
20. Februar 2019
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Frage vom 20. Februar 2019 | 12:25
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Versagung Restschuldbefreiung +. Schufaeintrag
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