Hallo zusammen,
mich betrifft seit kurzem folgender Sachverhalt und ich würde gerne wissen, ob das noch rechtlich in Ordnung ist:
Vor einigen Monaten bekam meine Mutter einen Anruf von der Polizei, dass mit ihrem Auto ein Unfall mit Fahrerflucht begangen wurde. An besagtem Abend bin ich mit dem Auto gefahren, deswegen machte sie gegenüber der Polizei von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
Sie musste das Auto bei der Polizei vorführen und es wurde festgestellt, dass kein Schaden entstanden war. (Auch ich habe übrigens nichts von einem Unfall bemerkt und mein Beifahrer auch nicht.) Anschließend fragte die Vollkasko-Versicherung, bei der ich mitversichert bin, mit einem Schreiben bei meiner Mutter mit etwas Nachdruck an, wer denn an besagtem Abend gefahren ist und wie der sich der "Unfall" aus unserer Sicht darstellt. Die Tante von der Versicherung rief sogar extra an und meinte, dass sie den Namen braucht, ansonsten könnte der Versicherungsschutz verfallen. Demnach hat meine Mutter dann diese Auskünfte dort gemacht.
Ich hatte mir dann einen Anwalt (Verkehrsrecht) genommen, der mittlerweile Akteneinsicht vornehmen konnte. Er konnte sehen, dass sogar die Polizei den Unfallhergang in Anbetracht der Schadenssumme und unserem kratzerfreien Auto fragwürdig fand. Mein Zeuge wird nun seine Aussage machen und mein Anwalt bewertet dies alles sehr positiv.
Was jedoch auch in der Akte stand, und hierbei kommt jetzt meine Frage bezüglich des Datenschutzes: Da ich noch einen Bruder habe, war für die Polizei erst nicht klar, wer das Fahrzeug geführt haben könnte. Daraufhin haben die bei der Versicherung nachgefragt und diese hat explizit Auskunft erteilt und meinen Namen genannt.
Ich als Laie halte es für nicht korrekt, dass in einem laufenden Verfahren und ohne Gerichtsbeschluss o.ä. die Versicherung so persönliche und relevante Informationen herausgeben darf. Ist so etwas datenschutzrechtlich legal oder täuscht mich da meine Intuition?
Viele Dank und viele Grüße
-- Editiert hanc2ock am 11.11.2013 13:19
Versicherung gibt Auskunft an Polizei
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Hallo, ja, das darf sie, wenn sie einen begründeten Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt, z.B. bei der Anzeige angegebene Schadenshöhe stimmt nicht mit dem Unfallverlauf überein, oder es besteht der Verdacht, dass die Polizei einen"Autobumser" im Visier hat und Verdacht besteht, dass bereits mehrere Schäden für das selbe Fahrzeug reguliert worden sind oder der Verdacht besteht, dass ein Versicherungsbetrug vorliegt o.ä. .
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Hallo,
Tatsächlich darf die Polizei solche Angaben machen. Bei einem Unfall verlangt ja die Versicherung auch manchmal, das s man den offiziellen Polizeibericht mit vorlegen soll. Es scheint also alles seinen rechten Gang gegangen zu sein. Sorry.
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-- Editiert von Moderator am 09.04.2015 23:03
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quote:
Tatsächlich darf die Polizei solche Angaben machen.
@DasKarlchen:
Ich glaube es liegt ein Missverständnis vor: Nicht die Polizei hat meinen Namen an die Versicherung weitergegeben, sondern die Versicherung an die Polizei.
@amirii:
Die Versicherung hätte ebenso gut auf das Ermittlungsergebnis der Polizei warten können, anstatt es indirekt auch noch zu unserem und damit auch ihrem Nachteil zu beeinflussen.
Dass es sich bei unserem Fahrzeug nicht um einen "Serientäter" handelt wäre für die Versicherung auch einfach nachzuvollziehen gewesen. (Oder was genau meinst du mit "Autobumser"?)
Meine Frage wäre: Unterliegt eine Versicherung nicht prinzipiell bestimmten Datenschutzgesetzen oder -regularien, wie etwa auch der Telefon- oder Stromanbieter, die es der Versicherung verbieten über Kundendaten Auskunft zu erteilen? Ich bin sicher, dass in besonders schweren Fällen die Versicherung zur Herausgabe dieser Daten (z.B. gerichtlich) gezwungen werden kann. Aber ich habe es als unnormal empfunden, dass dies so leichtfertig geschieht.
-- Editiert hanc2ock am 13.11.2013 23:13
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