Hallo zusammen.
Liegt bei folgendem Sachverhalt ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Datenschutzbestimmungen vor?
Mitarbeiter A beschwert sich beim Teamleiter C über Mitarbeiter D.
Daraufhin bekommt A vom Bereichsleiter B (Chef von Teamleiter C) eine Mail, dass er es nicht wünscht, dass Mitarbeiter sich untereinander "an*******n".
Die Mail war sehr bestimmt und vorwurfsvoll formuliert.
Kurz darauf erfährt A über eine WhatsApp Gruppe, dass Mitarbeiter D dort bekannt gibt, dass er vom Teamleiter C informiert wurde, wer sich über ihn beschwert hat. Es wurde konkret ein Name genannt.
Und weiter gibt D dort an, dass er vom Teamleiter weiß, dass Mitarbeiter A mit einer saftigen Mail vom Bereichsleiter abgestraft wurde.
Konkret heißt es: "Teamleiter C hat mir gesagt, dass der A vom Bereichsleiter B per Mail richtig ein auf den Deckel bekommen hat."
Hätte der Teamleiter hier diese Informationen überhaupt an den Mitarbeiter D weitergeben dürfen???
Danke für eure Antworten.
Verstößt Arbeitgeber gegen Datenschutz???
14. Juni 2019
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Frage vom 14. Juni 2019 | 12:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstößt Arbeitgeber gegen Datenschutz???
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#1
Antwort vom 14. Juni 2019 | 12:48
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatHätte der Teamleiter hier diese Informationen überhaupt an den Mitarbeiter D weitergeben dürfen? :
Grundsätzlich ist das denkbar. Konflikte innerhalb eines Teams können nun mal nicht dadurch aufgelöst werden, daß Beschwerden von "Unbekannten" erhoben werden. Das kann ich auch seitens des TL nachvollziehen. Wie soll D sich denn gegen Vorwürfe verteidigen, wenn er nicht weiß, von wem sie erhoben wurden? Das wäre wie ein Gerichtsprozeß mit Geheimzeugen.
Allenfalls könnte D einen Verstoß begangen haben, wenn er wiederum diese betriebsinternen Informationen an Dritte weitergibt. Auch da kommt es darauf an, wer die Empfängergruppe war. Selbstverständlich untersagt DSGVO D nicht, seiner Freundin zu erzählen "hab heute erfahren, der ... hat sich schon wieder über mich beschwert".
#2
Antwort vom 14. Juni 2019 | 12:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
@BigiBigiBigi
Das klingt erstmal plausibel, aber hätte der Teamleiter den Mitarbeiter auch darüber informieren dürfen, dass der Beschwerdeführer vom Bereichsleiter per Mail eins auf den Deckel bekommen hat???
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2019 | 15:16
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Da es sich wohl um keine arbeitsrechtliche Abmahnung gehandelt hat, halte ich das für noch zulässige Information. Wenn jedes "Der Chef hat vorhin wieder den Samsmeier rund gemacht" ein Datenschutzverstoß wäre, würde wohl das Bürogespräch völlig zum Erliegen kommen. :D
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