Verstoß gegen DSGVO / Befundbericht vom Arzt

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
harry2772
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Verstoß gegen DSGVO / Befundbericht vom Arzt

Hallo,

folgender Sachverhalt.

Seit letztem Jahr habe ich mittlerweile fünf Faxe einer Gemeinschaft Praxis mit Befundberichte fremder Patienten erhalten. Ich rief daraufhin die Praxis an und machte Sie darauf aufmerksam, das ich Fax von Ihnen bekommen habe. Die nette Dame meinte schnippisch das können nicht sein. Als ein weiteres Fax kam rief ich die Praxis nochmal an, Antwort man will sich darum kümmern... das war alles.
Gestern kam dann wieder ein Fax mit einem Befundbericht und heute kam der gleiche wieder.

Ich meine ich hatte vor einiger Zeit auch eine Mail an den "BfDI" gesendet und dort den Verstoß gemeldet, aber bis dato keine Rückmeldung erhalten.

Ist das Normal dass sich keiner dafür interessiert ?????

Viele Grüße

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann hast Du das vermutlich falsch adressiert. Meist ist der Landesdatenschutzbeauftragte zuständig. So werden dann solche Beschwerden nicht bearbeitet oder an das Land weitergeleitet und das dauert dann.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Man könnte auch die betroffenen Patienten informieren!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Ich würde folgende Stellen darüber informieren, das die Praxis Befunde wild und unkontroliert in der Gegend herumsendet, und das obwohl man diese bereits darüber informiert hat.

1. sämtliche betroffenen Patienten
2. Landesdatenschutzbeauftragten
3. Ärztekammer
4. Staatsanwaltschaft
5. die Praxis (dirkt an einen der Ärzte persönlich)

Und immer Kopien der Beweisstücke beilegen.




-- Editiert von Harry van Sell am 04.04.2019 13:31

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Fehler passieren - leider.
Ich würde zuerst einen der Ärzte persönlich informieren.

Im Endeffekt will da niemand was böses und man braucht den Menschen das Leben nicht schwerer machen, als es ist (Staatsanwalt usw.)

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#5
 Von 
harry2772
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde folgende Stellen darüber informieren, das die Praxis Befunde wild und unkontroliert in der Gegend herumsendet, und das obwohl man diese bereits darüber informiert hat.

1. sämtliche betroffenen Patienten
2. Landesdatenschutzbeauftragten
3. Ärztekammer
4. Staatsanwaltschaft
5. die Praxis (dirkt an einen der Ärzte persönlich)

Und immer Kopien der Beweisstücke beilegen.




-- Editiert von Harry van Sell am 04.04.2019 13:31


Wie verhält sich dieses, wenn ich Kopien als Beweisstück beilege, verstoße ich dann nicht selber gegen den Datenschutz und wie sollte die Kommunikation von statten gehen (Mail,Fax….) ??

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
Im Endeffekt will da niemand was böses und man braucht den Menschen das Leben nicht schwerer machen, als es ist (Staatsanwalt usw.)

In der Regel ja.
Aber es wurde ja schon beim ersten mal darauf hingewiesen, das da ein Fehler passiert ist. Alles was zurückkam war arrogante Ignoranz.
Dann darf es auch ruhig mal mit der groben Kelle sein.



Zitat (von harry2772):
Wie verhält sich dieses, wenn ich Kopien als Beweisstück beilege, verstoße ich dann nicht selber gegen den Datenschutz

Bei den Anzeigen nicht, da man ja Rechtsverfogung betreibt und wenn man das den Betroffenen zusendet auch nicht - sind ja deren Daten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei den Anzeigen nicht, da man ja Rechtsverfogung betreibt und wenn man das den Betroffenen zusendet auch nicht - sind ja deren Daten.
Wie bitte? Natürlich ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz, wenn das meine Daten wären die dann in staatliche Hände gelangen, ja dann bekäme der TS richtig einen auf den Deckel.

Und was für eine Rechtsverfolgung denn? Der TS ist doch gar nicht betroffen.

Stefan

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält sich dieses, wenn ich Kopien als Beweisstück beilege, verstoße ich dann nicht selber gegen den Datenschutz und wie sollte die Kommunikation von statten gehen (Mail,Fax….) ??


Falls du die Stellen informierst, musst du zunächst nicht die Patientenunterlagen mitschicken, du sollst die Unterlagen nur parat haben.

Bis dato hast du 2x erfolglos mit einer Sprechstundenhilfe gesprochen und man kann davon ausgehen, dass die ihren AG - den Arzt - nicht über diese Fehler informiert hat. Deshalb würde ich im ersten Schritt den Arzt darüber informieren, wie seine Angestellten mit sensiblen Daten umgehen! Entweder anschreiben oder persönlich. Natürlich würder er hier die Konsequenzen für die Fehler seiner Angestellten tragen müssen, man kann ihm aber noch eine Chance geben....

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von harry2772):
Ich rief daraufhin die Praxis an und machte Sie darauf aufmerksam, das ich Fax von Ihnen bekommen habe.
Sie riefen an und riefen nochmal an. Warum nutzt man nicht die Erfindung des seligen Fürsten von Thurn und Taxis und schreibt den Arzt persönlich (!) an? Das wäre das erste, was ich tun würde. Oder zumindest den Arzt persönlich sprechen - denn die Arzthelferin geht garantiert nicht zum Chef mit der Nachricht, daß sie permanent ******* baut.....

Viele Grüße aus Bonn!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von harry2772):

Wie verhält sich dieses, wenn ich Kopien als Beweisstück beilege, verstoße ich dann nicht selber gegen den Datenschutz

Nein. Weil Sie selbst hier gar keinen Datenschutzbestimmungen unterliegen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein. Weil Sie selbst hier gar keinen Datenschutzbestimmungen unterliegen.
Interessant. Wenn ich also demnächst mal eine Patientenakte finde (etwa im Altpapier), dann darf ich die einfach bei Facebook einstellen. :sweat:

Stefan

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#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Interessant. Wenn ich also demnächst mal eine Patientenakte finde (etwa im Altpapier), dann darf ich die einfach bei Facebook einstellen.


Damit verstößt du zumindest nicht gegen den Datenschutz, wenn du dies auf deinem privaten Profil machst.

Persönlichkeitsrechte werden vermutlich trotzdem verletzt.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn ich also demnächst mal eine Patientenakte finde (etwa im Altpapier), dann darf ich die einfach bei Facebook einstellen.

Es gibt das schon gewisse Unterschiede ob man das gegenüber Ermittlern & anderen Berufsgeheimnisträgern offenbart oder gegenüber dem Rest der Welt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt das schon gewisse Unterschiede ob man das gegenüber Ermittlern & anderen Berufsgeheimnisträgern offenbart oder gegenüber dem Rest der Welt.
Für mich absolut nicht.

Facebook war natürlich ein übertriebenes Beispiel, zumal damit ja auch wieder die Staatsmacht informiert wäre (die kennen und nutzen Facebook wohl auch).
Jedenfalls dürfte meine Krankenakte gerne in fremde Hände gelangen, solange es nicht der Staat ist (erst dagegen würde ich mich zur Wehr setzen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Zitat:
Nein. Weil Sie selbst hier gar keinen Datenschutzbestimmungen unterliegen.
Interessant. Wenn ich also demnächst mal eine Patientenakte finde (etwa im Altpapier), dann darf ich die einfach bei Facebook einstellen. :sweat:

Bei Facebook erfolgt eine automatisierte Datenverarbeitung. Die unterliegt den Vorschriften des BDSG und der DSGVO.
Das ist nicht der Fall, wenn man Kopien der Faxe einem Schreiben an die Arztpraxis, an den Landesdatenschutzbeauftragten, an die Landesärztekammer oder wen auch immer verschickt.

Das entscheidende kleine Wort sollte man übrigens auch nicht überlesen:

"Weil Sie selbst hier gar keinen Datenschutzbestimmungen unterliegen."

Das beschriebene Tun ist datenschutzrechtlich nicht relevant, weil weder der TE per se in seinem Tun Datenschutzvorschriften unterliegt noch der skizzierte Umgang mit den Kopien datenschutzrelevant ist.

-- Editiert von eh1960 am 07.04.2019 18:52

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von reckoner):
Wenn ich also demnächst mal eine Patientenakte finde (etwa im Altpapier), dann darf ich die einfach bei Facebook einstellen.

Es gibt das schon gewisse Unterschiede ob man das gegenüber Ermittlern & anderen Berufsgeheimnisträgern offenbart oder gegenüber dem Rest der Welt.

Den Unterschied macht nicht, wem der Privatmann diese Unterlagen zukommen lässt, sondern wie, und ob er sie veröffentlicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von reckoner):
Das beschriebene Tun ist datenschutzrechtlich nicht relevant, weil weder der TE per se in seinem Tun Datenschutzvorschriften unterliegt noch der skizzierte Umgang mit den Kopien datenschutzrelevant ist.


Ich hake ungern dazwischen, aber ist es nicht so, dass die DSGVO mit anderen Rechten, Gesetzen und Verordnungen zunächst abgewogen werden muss. So dass folglich sicher der eine oder andere Verstoß, z.b. aus der unerlaubten Handlung (gem. BGB) ergibt. Vorliegend wird darauf abgestellt, dass es unproblematisch ist, wenn der TS die Kopien "veröffentlicht, weiterleitet und bei sich speichert". Hier handelt es sich zwar um eine rein private Tätigkeit, aber um eine Verarbeitung iSd DSGVO. Oder habe ich da ein Verständnisproblem?

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