Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
go307513-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes

Hallo,

ich habe folgendes Problem. ich bin Mitglied eines nicht eingetragenen Vereins. Wir betreiben eine Grillhütte in unserem Ort, die auf Gemeindeland steht. Für diese Grillhütte haben wir das Hausrecht und das Gelände selbst ist mit einer Schranke gegen das einfahren mit Fahrzeugen gesichert.

Nun wird die Grillhütte von uns aufgrund von Feiern vermietet.

Allerdings ist uns nun aufgefallen, dass uns in letzter Zeit immer wieder Holz gestohlen wird. Es handelt sich hierbei um vorgeschnittenes zum trocknen gelagertes Holz. Außerdem wurde schön öfters versucht in die Hütte einzubrechen.

Nun zur eigentlichen Frage:

Können wir es in Erwägung ziehen, den kompletten Platz mit Videoüberwachung mit Bewegungsmelder auszustatten, so dass wir somit unrechtmäßige Bewegungen, bzw. Taten nachweisen können?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Moin.

quote:
Können wir es in Erwägung ziehen, den kompletten Platz mit Videoüberwachung mit Bewegungsmelder auszustatten, so dass wir somit unrechtmäßige Bewegungen, bzw. Taten nachweisen können?


Nein. Das darf nur der Eigentümer, in diesem Fall also die Gemeinde.
Am besten, ihr bringt euer Anliegen und eure Argumente der Gemeinde vor und lasst euch dann von dieser beauftragen - sofern sie gewillt ist natürlich, ein Anspruch darauf besteht nicht.

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

quote:
Nein. Das darf nur der Eigentümer,

Warum sollte der Mieter sein Eigentum nicht schützen dürfen?
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?



Das Problem ist hier eher, das es offensichtlich kein eingefridetes Gelände ist, sondern ein öffentlich zugänlicher Platz.
Und da darf weder der Eigentümer noch der Mieter einfach so eine Videokamera aufstellen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
Warum sollte der Mieter sein Eigentum nicht schützen dürfen?

Der Verein hat offensichtlich nur die Grillhütte gemietet, nicht den Platz.
Zu schließen aus dem Kontext:
quote:
Für diese Grillhütte haben wir das Hausrecht



quote:
Das Problem ist hier eher, das es offensichtlich kein eingefridetes Gelände ist, sondern ein öffentlich zugänlicher Platz.
Und da darf weder der Eigentümer noch der Mieter einfach so eine Videokamera aufstellen.


Vidoüberwachung auf öffentlichen Plätzen ist doch mittlerweile gang und gäbe.

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go307513-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bedanke mich schon einmal für die bisherigen Antworten, und werde die Angelegenheit noch einmal ein wenig mehr erläutern. Es handelt sich um eine auf Gemeindeland stehende Grillhütte, samt Parkplätzen und Grünanlage (im folgenden GH-Bereich genannt). Dieser GH-Bereich ist nicht mit Zäunen vor begehen geschützt, da dies in der Gemeindeordnung so steht, dass Grillhütten für die Öffentlichkeit als Regenunterstand verwendbar sein müssen.

Allerdings steht rund um diesen GH-Bereich eine Hecke. Die Zufahrt wird mittels einer Schranke mit 2 Vorhängeschlössern gesichert. Somit ist es PKWs bei geschlossener Schranke nicht möglich diesen kompletten GH-Bereich zu befahren. Fußgänger können jedoch an der Schranke vorbei.

Da es nun vermehrt zu Einbruchsversuchen und Holzdiebstahl gekommen ist, die bisher auch immer von der Versicherung getragen wurden, wurde in einer Vorstandssitzung des Vereins angesprochen, ob denn nicht eine Videoüberwachung mit Bewegungsmelder (Kamera registriert Bewegung, und 5 Bilder werden gespeichert) installiert werden könne, um damit den Grillhüttenbereich vor Vandalismus und Diebstahl zu schützen.

Der komplette GH-Bereich wird von unserem Verein seit über 25 Jahren gepflegt und das Hausrecht wird ausgeübt. Wir als Grillverein vermieten die Hütte an Personen, die hier z.B. Geburtstage etc. feiern möchten.

Es soll bei der Überwachung nicht der Innenbereich der Grillhütte gefilmt werden. Es handelt sich um Aufnahmen den Außenbereich betreffend, insbesondere der Holzstapel, Parkplatz und der Eingangsbereich.

So wie ich die bisherigen Antworten interpretiere, sieht es so aus, dass ich bevor ich eine, oder mehrere ausgerichtete Kameras auf dem GH-Bereich installieren darf, vorerst die Genehmigung der Gemeinde einholen muss, da sich der komplette GH-Bereich auf Gemeindeland befindet.

Wir befürchten dass, wenn noch mehr Einbrüche passieren, dass die Versicherung uns irgendwann kündigt.

Ich danke schon einmal im Voraus.


-- Editiert am 18.07.2011 09:11

2x Hilfreiche Antwort

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