Videoüberwachung im Schützenverein

16. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peppo102
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Videoüberwachung im Schützenverein

Moin,
In unserem Schützenverein wird seit kurzen der Vorraum zum Schießstand (dort wo sich die Schützen treffen), sowie der Schießstand im Vorderen Bereich der Schützen, Videoüberwacht. Laut Aussage des Standortbetreibers um bei Schäden an der Anlage den jeweiligen Schützen zu ermitteln. Gleichzeitig werden die Video aufnahmen für eine Woche gespeichert. Auf welchen Servern oder Anlagen ist unbekannt. Der einzige Hinweis auf die Videoüberwachung ist ein Aushang im Eingangsbereich.
Ich kann mir nicht Vorstellen das das so sein darf?!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Müßte man im Einzelfall prüfen. Berechtigtes Interesse kann, wenn es zu bejahen ist, durchaus Überwachung "kritischer" Stellen zulassen, wenn entsprechend deutlich darauf hingewiesen wird.

Man hat dann natürlich nach DSGVO entsprechend umfangreiche Auskunftsrechte, was (über einen selbst) wo wie lange gespeichert wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Peppo102):
Der einzige Hinweis auf die Videoüberwachung ist ein Aushang im Eingangsbereich.

An jeder Zugangsmöglichkeit zu den überwachten Bereichen muss eine entsprechende Information aushängen. Diese muss nicht nur das Kamerasymbol enthalten, sondern auch diverse Pflichtinformationen in lesbarer Schrift.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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