Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob es sich hier um einen Datenschutzverstoß handelt.
Meine WEG umfasst 35 Eigentümer und wird von einer Hausverwaltung verwaltet. Diese hat nun nach Verkauf einer Wohnung, alle anderen 34 Daten an den neuen Eigentümer gegeben und diesem so ermöglicht, die anderen Eigentümer anzuschreiben - da er auf der Suche nach einer weiteren Wohnung ist...
Ein Großteil der Eigentümer wohnt nicht in der Anlage, somit hat er alle Privatadressen erhalten.
Ich möchte allerdings nicht, dass Dritte wissen, wo genau ich wohne! In meiner Wohnung lebt ein Mieter und bis auf die Eigentümerversammlung, möchte ich schlicht keinen Kontakt zu einem anderen Eigentümer.
Nun würde ich gerne wissen, ob das ein Datenschutzverstoß ist - denn die HV hat meine Daten ja eigentlich nicht an Dritte weiter zu geben.... allerdings ist dieser ja so gesehen "Teil" der WEG. Nachdem heute das nächste Schreiben von ihm eingeflattert ist, möchte ich das aber doch gern unterbinden.
Danke!
WEG gibt private Daten aller Eigentümer weiter
Fragen zum Datenschutz?
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ZitatIch möchte allerdings nicht, dass Dritte wissen, wo genau ich wohne! :
Das wird sich in DE nicht so einfach realisieren lassen.
ZitatNun würde ich gerne wissen, ob das ein Datenschutzverstoß ist :
Nein.
Zitatdenn die HV hat meine Daten ja eigentlich nicht an Dritte weiter zu geben :
Aber sicher doch. Alles was derjenige benötigt, wäre ein "berechtigtes Interesse"
Zitatallerdings ist dieser ja so gesehen "Teil" der WEG. :
Abgesehen davon das er somit kein "Dritter" ist, hat er ein "berechtigtes Interesse", nämlich die Kenntnis der Miteigentümer.
Danke für Die Antwort. Das habe ich schon befürchtet...
Dann werde ich den Eigentümer anschreiben müssen, dass er mich doch bitte mit seinen privaten Schreiben außen vorlassen möchte. Weder habe ich etwas zu verkaufen, noch möchte ich seine Küche übernehmen...
Die WEG hat mir die Daten der Eigentümer nicht gegeben, als ich vor 2 Jahren auf der Suche nach einem Stellplatz war. Das berechtigte Interesse scheint hier offenbar auseinander zu gehen.
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ZitatDie WEG hat mir die Daten der Eigentümer nicht gegeben, als ich vor 2 Jahren auf der Suche nach einem Stellplatz war. Das berechtigte Interesse scheint hier offenbar auseinander zu gehen. :
Liegt darin der Unmut über die jetzige Vorgehensweise?
ZitatDie WEG hat mir die Daten der Eigentümer nicht gegeben, als ich vor 2 Jahren auf der Suche nach einem Stellplatz war. :
Da kann man auch tatsächlich drüber streiten, ob das ein berechtigtes Interesse wäre.
Eventuell ein anderer Sachbearbeiter?
Ich meine, das musst du nicht. Der hört auch von allein wieder auf...ZitatDann werde ich den Eigentümer anschreiben müssen, :
Aber du kannst ihm gern sachlich und kurz mitteilen, dass du kein Interesse hast.
Woher soll DER von deinem Stellplatz-Knaatsch mit der WEG wissen?
Hallo,
Das ist doch ein ganz anderer Sachverhalt.Zitat:Die WEG hat mir die Daten der Eigentümer nicht gegeben, als ich vor 2 Jahren auf der Suche nach einem Stellplatz war. Das berechtigte Interesse scheint hier offenbar auseinander zu gehen.
Oben ging es dir darum, ob die Daten weitergegeben werden dürfen (und ja, das dürfen sie), bei deinem Stellplatzproblem hingegen wäre die Frage, ob du ein Recht auf die Daten hattest (und das hast du nicht - der neue Eigentümer übrigens auch nicht).
Stefan
Zitatdie Frage, ob du ein Recht auf die Daten hattest (und das hast du nicht - der neue Eigentümer übrigens auch nicht). :
War nicht eine der Änderungen der jüngsten WEG-Novelle gerade die, dass nun ein Eigentümer das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen hat? Warum sollten dann die Adressen der Miteigentümer davon ausgenommen sein?
ZitatWarum sollten dann die Adressen der Miteigentümer davon ausgenommen sein? :
Sind sie nicht. Und waren sie davor auch nicht, Man hatte schon immer ein Recht die Miteigentümer zu kennen.
ZitatMeine WEG umfasst 35 Eigentümer und wird von einer Hausverwaltung verwaltet. Diese hat nun nach Verkauf einer Wohnung, alle anderen 34 Daten an den neuen Eigentümer gegeben und diesem so ermöglicht, die anderen Eigentümer anzuschreiben - da er auf der Suche nach einer weiteren Wohnung ist... :
Ein Großteil der Eigentümer wohnt nicht in der Anlage, somit hat er alle Privatadressen erhalten.
Jeder Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaft hat ein berechtigtes Interesse, Namen und Anschrift aller anderen Miteigentümer zu kennen. Immerhin hat man gemeinsames Eigentum.
Insofern ist die Hausverwaltung m.E. nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, einem neuen Miteigentümer diese Daten zu übermitteln.
Zitat:Ich möchte allerdings nicht, dass Dritte wissen, wo genau ich wohne! In meiner Wohnung lebt ein Mieter und bis auf die Eigentümerversammlung, möchte ich schlicht keinen Kontakt zu einem anderen Eigentümer.
Ein gewisses Maß an Kontakten werden Sie hinnehmen müssen.
Zitat:Nun würde ich gerne wissen, ob das ein Datenschutzverstoß ist
Nein.
Zitat:- denn die HV hat meine Daten ja eigentlich nicht an Dritte weiter zu geben...
Das hat sie sogar in sehr vielen Fällen.
Zitat:allerdings ist dieser ja so gesehen "Teil" der WEG. Nachdem heute das nächste Schreiben von ihm eingeflattert ist, möchte ich das aber doch gern unterbinden.
Das wird nicht gelingen. Sie können aber einen Bevollmächtigten bestimmen, der die entsprechende Post usw. entgegennimmt.
Die Herausgabe der Namen und Anschriften der Miteigentümer ist kein Datenschutzverstoß. Die Verwaltung darf sogar Miteigentümer informieren, wen einer der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WEG nicht nachkommt.
Die Verwendung der Adressen für private Zwecke, die eigentlich nichts mit der WEG zu tun haben, ist dagegen kein berechtigtes Interesse, aber die Daten hat er ja schon.
Danke für die Antworten
Ich denke niemand freut sich, wenn er von einem anderen Eigentümer ständig Rundbriefe bekommt... nachdem ich mittlerweile schon den 5. Brief erhalten habe, habe ich dem Herrn kurz per Mail geschrieben und ihn gebeten, mich doch da bitte außen vor zu lassen. Alles Wichtige, erfahre ich schließlich über die Eigentümerversammlung.
Natürlich bin ich da knatschig - ich bin auf der Suche nach einem Stellplatz zum Kauf, wie soll ich das sonst erfragen, wenn ich die anderen Eigentümer nicht kenne? Der gute Herr dagegen breitet seine privaten Probleme in Rundschreiben aus. Da geht für mich das berechtigte Interesse irgendwo verloren
Nachdem er zugesagt hat mich außen vor zu lasen, bin ich damit aber auch zufrieden
Danke für Eure Hilfe!
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