Was habe ich zu tun und an wen kann ich mich melden, wenn der Landesdatenschutzbeauftragter sich nach einer eingereichten Beschwerde nicht meldet? Es kam nur eine autom. Antwort, in der gesagt wird, dass sich so schnell wie möglich gemeldet wird, es allerdings aufgrund der hohen Zahl an Eingaben etwas länger dauern kann. Das ist jetzt knapp 1 Monat her. Kann man sich irgendwo anders, auch über den Landesdatenschutzbeauftragter beschweren?
Was tun, wenn der Landesdatenschutzbeauftragter nicht antwortet?
2. Juni 2025
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Frage vom 2. Juni 2025 | 12:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was tun, wenn der Landesdatenschutzbeauftragter nicht antwortet?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2025 | 12:22
Von
Status: Unbeschreiblich (37507 Beiträge, 6271x hilfreich)
Knapp 1 Monat ist in der Zeitrechnung der DS-Beauftragten gar keine Zeit.ZitatDas ist jetzt knapp 1 Monat her. :
Du wirst dich gedulden müssen.
Ja, beim Bundesdatenschützer. Ich wette, auch von dort bekommst du eine solche automat. Antwort.ZitatKann man sich irgendwo anders, auch über den Landesdatenschutzbeauftragter beschweren? :
#2
Antwort vom 2. Juni 2025 | 12:26
Von
Status: Unparteiischer (9069 Beiträge, 1923x hilfreich)
Mann kann sich auch dort nochmal melden, um sich in Erinnerung zu bringen. Idealerweise per Einschreiben
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#3
Antwort vom 2. Juni 2025 | 12:48
Von
Status: Student (2317 Beiträge, 797x hilfreich)
ZitatDas ist jetzt knapp 1 Monat her. :




Zitateine autom. Antwort, in der gesagt wird, dass sich so schnell wie möglich gemeldet wird, es allerdings aufgrund der hohen Zahl an Eingaben etwas länger dauern kann :
Geduld ist nicht Deine Stärke, oder?
Keiner möchte Mitarbeiter/Beamte in einer Behörde. Wenn man aber selber etwas will, dann soll das möglichst sofort passieren ...
#4
Antwort vom 2. Juni 2025 | 13:50
Von
Status: Legende (18264 Beiträge, 9918x hilfreich)
ZitatKann man sich irgendwo anders, auch über den Landesdatenschutzbeauftragter beschweren? :
Völlig sinnlos:
Denn nach Art. 78 DSGVO hat der Landesdatenschutzbeauftragte 3 Monate Zeit, auf eine Beschwerde zu reagieren. D.h. erst nach 3 Monaten kann man eine Reaktion erwarten - das bedeutet wohlgemerkt nicht, dass das Anliegen nach den 3 Monaten geklärt sein muss. Eine Reaktion kann auch eine Rückmeldung sein nach Art von "ihr Anliegen ist noch in Bearbeitung".
#5
Antwort vom 2. Juni 2025 | 14:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geil, wenn die Behörden was von einem wollen, dann muss es schnell schnell schnell gehen, aber wenn man selbst etwas will, dann muss man sich monatelang gedulden. Kein Wunder, dass in DE die Lebensqualität immer weiter sinkt und immer mehr Menschen auswandern xD
#6
Antwort vom 2. Juni 2025 | 15:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatD.h. erst nach 3 Monaten kann man eine Reaktion erwarten - das bedeutet wohlgemerkt nicht, dass das Anliegen nach den 3 Monaten geklärt sein muss. Eine Reaktion kann auch eine Rückmeldung sein nach Art von "ihr Anliegen ist noch in Bearbeitung". :
Ok und was gibt es da noch so für Fristen? Weil die "Antwort" habe ich ja schon innerhalb der 3 Monaten bekommen. Innerhalb von 48h oder so kam ne autom. Antwort. Das zählt ja dazu. Heißt also, dass es keine konkreten Fristen mehr gibt?
#7
Antwort vom 2. Juni 2025 | 16:07
Von
Status: Legende (18264 Beiträge, 9918x hilfreich)
ZitatOk und was gibt es da noch so für Fristen? :
Keine.
Ich würde aber davon ausgehen, dass nach 3 Montaen eine weitere "Statusmitteilung" kommt.
ZitatGeil, wenn die Behörden was von einem wollen, dann muss es schnell schnell schnell gehen, aber wenn man selbst etwas will, dann muss man sich monatelang gedulden. Kein Wunder, dass in DE die Lebensqualität immer weiter sinkt und immer mehr Menschen auswandern xD :
Man könnte das Personal in Behörden verdoppeln, dann würde es schneller gehen. Aber dafür müsste man Steuern erhöhen, um das zusätzliche Personal zu bezahlen. Das will auch keiner.
#8
Antwort vom 2. Juni 2025 | 16:29
Von
Status: Unbeschreiblich (37507 Beiträge, 6271x hilfreich)
NÖ. Das ist in aller Regel nicht so. Kommt also drauf an, welche Behörde warum etwas wissen will.ZitatGeil, wenn die Behörden was von einem wollen, dann muss es schnell schnell schnell gehen, :
Ist das so ? Hat sich das seit letztem Monat geändert?ZitatKein Wunder, dass in DE die Lebensqualität immer weiter sinkt und immer mehr Menschen auswandern :
NÖ. Das heißt es nicht, aber nicht mehr als die genannten.ZitatHeißt also, dass es keine konkreten Fristen mehr gibt? :
Je nach Art der Beschwerde kommt vielleicht auch eine Antwort vom LDS, die dir dann noch weniger gefällt.
zB. wenn er gar nicht zuständig wäre...
#9
Antwort vom 2. Juni 2025 | 16:40
Von
Status: Legende (19011 Beiträge, 6951x hilfreich)
ZitatLebensqualität immer weiter sinkt und immer mehr Menschen auswandern xD :
Wenn es derart übel ist in diesem Land, ist Auswandern wirklich die Konsequenz.
Aber wohin denn bloß? Teil uns doch bitte deine Lösung mit.
#10
Antwort vom 2. Juni 2025 | 19:30
Von
Status: Legende (18264 Beiträge, 9918x hilfreich)
ZitatAber wohin denn bloß? Teil uns doch bitte deine Lösung mit. :
Z.B. nach Estland, das Land mit der (zumindest gefühlt) modernsten Verwaltung Europas.
Allerdings ist die Estländische Sprache derart kompliziert, dass es unattraktiv ist, dorthin auszuwandern.
Kahjuks ei oska ma öelda, milline on andmekaitse tase Eestis.
#11
Antwort vom 12. Juni 2025 | 12:30
Von
Status: Philosoph (13181 Beiträge, 4484x hilfreich)
Zitat:Das ist jetzt knapp 1 Monat her. Kann man sich irgendwo anders, auch über den Landesdatenschutzbeauftragter beschweren?
Mir scheint, Du hast eine völlig falsche Auffassung von der Bearbeitung einer Datenschutzbeschwerde. Ansonsten müsste Dir klar sein, dass Du nach knapp 1 Monat noch keine abschließende Antwort haben kannst.
Oder erwartest Du, dass der Datenschutzbeauftragte Deine Darstellung eines Sachverhalts einfach ungeprüft 1:1 übernimmt und denjenigen, über den Du Dich beschwert hast, abmahnt oder ähnliches? Das kann darf und wird nicht passieren. Vielmehr wird der Datenschutzbeauftragte sich Deine Beschwerde ansehen und im ersten Schritt prüfen, welche weitergehenden Informationen er noch benötigt, um die datenschutzrechtliche Relevanz des geschilderten Sachverhaltes beurteilen zu können. Diese weiteren Informationen wird er entweder bei Dir, oder bei der Stelle, über die Du Dich beschwerst, anfordern. Darüber hinaus wird er eine Stellungnahme von der Stelle anfordern, über die Du Dich beschwert hast. Bis das dieses alles vorliegt, dürfte bereits weit mehr als 1 Monat vergangen sein und erst danach - wenn überhaupt - kann eine rechtliche Bewertung Deiner Beschwerde und ggf. die Einleitung weiterer Maßnahmen erfolgen.
Vielleicht verdeutlicht das zumindest im Ansatz, warum Deine Ungeduld - jedenfalls derzeit noch - völlig unangebracht ist.
Gruß,
Axel
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