Was tun, wenn der Landesdatenschutzbeauftragter nicht antwortet?

2. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Jiggy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was tun, wenn der Landesdatenschutzbeauftragter nicht antwortet?

Was habe ich zu tun und an wen kann ich mich melden, wenn der Landesdatenschutzbeauftragter sich nach einer eingereichten Beschwerde nicht meldet? Es kam nur eine autom. Antwort, in der gesagt wird, dass sich so schnell wie möglich gemeldet wird, es allerdings aufgrund der hohen Zahl an Eingaben etwas länger dauern kann. Das ist jetzt knapp 1 Monat her. Kann man sich irgendwo anders, auch über den Landesdatenschutzbeauftragter beschweren?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37507 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von Jiggy123):
Das ist jetzt knapp 1 Monat her.
Knapp 1 Monat ist in der Zeitrechnung der DS-Beauftragten gar keine Zeit.
Du wirst dich gedulden müssen.
Zitat (von Jiggy123):
Kann man sich irgendwo anders, auch über den Landesdatenschutzbeauftragter beschweren?
Ja, beim Bundesdatenschützer. Ich wette, auch von dort bekommst du eine solche automat. Antwort.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9069 Beiträge, 1923x hilfreich)

Mann kann sich auch dort nochmal melden, um sich in Erinnerung zu bringen. Idealerweise per Einschreiben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2317 Beiträge, 797x hilfreich)

Zitat (von Jiggy123):
Das ist jetzt knapp 1 Monat her.

:grins: :grins: :grins: :grins:
Zitat (von Jiggy123):
eine autom. Antwort, in der gesagt wird, dass sich so schnell wie möglich gemeldet wird, es allerdings aufgrund der hohen Zahl an Eingaben etwas länger dauern kann

Geduld ist nicht Deine Stärke, oder?
Keiner möchte Mitarbeiter/Beamte in einer Behörde. Wenn man aber selber etwas will, dann soll das möglichst sofort passieren ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18264 Beiträge, 9918x hilfreich)

Zitat (von Jiggy123):
Kann man sich irgendwo anders, auch über den Landesdatenschutzbeauftragter beschweren?

Völlig sinnlos:
Denn nach Art. 78 DSGVO hat der Landesdatenschutzbeauftragte 3 Monate Zeit, auf eine Beschwerde zu reagieren. D.h. erst nach 3 Monaten kann man eine Reaktion erwarten - das bedeutet wohlgemerkt nicht, dass das Anliegen nach den 3 Monaten geklärt sein muss. Eine Reaktion kann auch eine Rückmeldung sein nach Art von "ihr Anliegen ist noch in Bearbeitung".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Jiggy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Geil, wenn die Behörden was von einem wollen, dann muss es schnell schnell schnell gehen, aber wenn man selbst etwas will, dann muss man sich monatelang gedulden. Kein Wunder, dass in DE die Lebensqualität immer weiter sinkt und immer mehr Menschen auswandern xD

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#6
 Von 
Jiggy123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
D.h. erst nach 3 Monaten kann man eine Reaktion erwarten - das bedeutet wohlgemerkt nicht, dass das Anliegen nach den 3 Monaten geklärt sein muss. Eine Reaktion kann auch eine Rückmeldung sein nach Art von "ihr Anliegen ist noch in Bearbeitung".


Ok und was gibt es da noch so für Fristen? Weil die "Antwort" habe ich ja schon innerhalb der 3 Monaten bekommen. Innerhalb von 48h oder so kam ne autom. Antwort. Das zählt ja dazu. Heißt also, dass es keine konkreten Fristen mehr gibt?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18264 Beiträge, 9918x hilfreich)

Zitat (von Jiggy123):
Ok und was gibt es da noch so für Fristen?

Keine.
Ich würde aber davon ausgehen, dass nach 3 Montaen eine weitere "Statusmitteilung" kommt.

Zitat (von Jiggy123):
Geil, wenn die Behörden was von einem wollen, dann muss es schnell schnell schnell gehen, aber wenn man selbst etwas will, dann muss man sich monatelang gedulden. Kein Wunder, dass in DE die Lebensqualität immer weiter sinkt und immer mehr Menschen auswandern xD

Man könnte das Personal in Behörden verdoppeln, dann würde es schneller gehen. Aber dafür müsste man Steuern erhöhen, um das zusätzliche Personal zu bezahlen. Das will auch keiner.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37507 Beiträge, 6271x hilfreich)

Zitat (von Jiggy123):
Geil, wenn die Behörden was von einem wollen, dann muss es schnell schnell schnell gehen,
NÖ. Das ist in aller Regel nicht so. Kommt also drauf an, welche Behörde warum etwas wissen will.
Zitat (von Jiggy123):
Kein Wunder, dass in DE die Lebensqualität immer weiter sinkt und immer mehr Menschen auswandern
Ist das so ? Hat sich das seit letztem Monat geändert?
Zitat (von Jiggy123):
Heißt also, dass es keine konkreten Fristen mehr gibt?
NÖ. Das heißt es nicht, aber nicht mehr als die genannten.
Je nach Art der Beschwerde kommt vielleicht auch eine Antwort vom LDS, die dir dann noch weniger gefällt.

zB. wenn er gar nicht zuständig wäre...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19011 Beiträge, 6951x hilfreich)

Zitat (von Jiggy123):
Lebensqualität immer weiter sinkt und immer mehr Menschen auswandern xD

Wenn es derart übel ist in diesem Land, ist Auswandern wirklich die Konsequenz.
Aber wohin denn bloß? Teil uns doch bitte deine Lösung mit.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18264 Beiträge, 9918x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Aber wohin denn bloß? Teil uns doch bitte deine Lösung mit.

Z.B. nach Estland, das Land mit der (zumindest gefühlt) modernsten Verwaltung Europas.
Allerdings ist die Estländische Sprache derart kompliziert, dass es unattraktiv ist, dorthin auszuwandern.

Kahjuks ei oska ma öelda, milline on andmekaitse tase Eestis.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13181 Beiträge, 4484x hilfreich)

Zitat:
Das ist jetzt knapp 1 Monat her. Kann man sich irgendwo anders, auch über den Landesdatenschutzbeauftragter beschweren?


Mir scheint, Du hast eine völlig falsche Auffassung von der Bearbeitung einer Datenschutzbeschwerde. Ansonsten müsste Dir klar sein, dass Du nach knapp 1 Monat noch keine abschließende Antwort haben kannst.

Oder erwartest Du, dass der Datenschutzbeauftragte Deine Darstellung eines Sachverhalts einfach ungeprüft 1:1 übernimmt und denjenigen, über den Du Dich beschwert hast, abmahnt oder ähnliches? Das kann darf und wird nicht passieren. Vielmehr wird der Datenschutzbeauftragte sich Deine Beschwerde ansehen und im ersten Schritt prüfen, welche weitergehenden Informationen er noch benötigt, um die datenschutzrechtliche Relevanz des geschilderten Sachverhaltes beurteilen zu können. Diese weiteren Informationen wird er entweder bei Dir, oder bei der Stelle, über die Du Dich beschwerst, anfordern. Darüber hinaus wird er eine Stellungnahme von der Stelle anfordern, über die Du Dich beschwert hast. Bis das dieses alles vorliegt, dürfte bereits weit mehr als 1 Monat vergangen sein und erst danach - wenn überhaupt - kann eine rechtliche Bewertung Deiner Beschwerde und ggf. die Einleitung weiterer Maßnahmen erfolgen.

Vielleicht verdeutlicht das zumindest im Ansatz, warum Deine Ungeduld - jedenfalls derzeit noch - völlig unangebracht ist.

Gruß,

Axel

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