Was wird allese übermittelt?wie lange darf IP gespeichert werden ?

5. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Was wird allese übermittelt?wie lange darf IP gespeichert werden ?

Moin

wenn man im Internet (dsl) ist über sein Handy online geht was wird alles übermittelt?

Imei Handy Nummer Seriennummer IP ?

Wenn man mit Handy Internet online ist also über sim Karte( lte) usw ?

Wie lange dürfen ip gespeichert werden da gab's glaube ein Gerichtsurteil oder?

Bei Handy Internet auch ?





-- Editier von Hilfe9987 am 05.10.2016 21:59

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34 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hilfe9987):
Imei Handy Nummer Seriennummer IP ?

Wenn man mit Handy Internet online ist also über sim Karte( lte) usw ?

Ja, genau.

Und ein recht großer, schier unübersichtlicher Wust an weiteren persönlichen Daten durch die ganzen Apps, Browsercookies etc.



Zitat (von Hilfe9987):
Wie lange dürfen ip gespeichert werden da gab's glaube ein Gerichtsurteil oder?

Exakt so lange wie es für die Behandlung/Abwicklung des jeweiligen Vorfalles notwendig ist.
Manchmal auch etwas länger, dann kann man aber dagegen klsgen.



Zitat (von Hilfe9987):
Bei Handy Internet auch ?

Ja



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich meine an die Webseiten wie zb 123recht.net

Da werden auch imei und handy Nummer übermittelt?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hilfe9987):
Also ich meine an die Webseiten wie zb 123recht.net

Da werden auch imei und handy Nummer übermittelt?

Was übermittelt wird, hängt von Deinem Gerät und den Einstellungen darauf ab, nicht davon welche Website Du besuchst.


Sobald es mit dem Netz verbunden ist, wird übermittelt.
Dein Internetgerät übermittelt auch Daten, wenn Du nicht im Internet bist, der Bowser geschlossen ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Für was ist die imai gut?
Oder ander gefragt

Einen PC kann man nur anhand der IP zurück verfolgen soviel ich weiß

Wie kann man das Handy zurück verfolgen?
Auch nur mit der IP oder auch noch anders ?
Internet mäßig

Ich stelle mir das gerade so vor

Anhand der imai wissen sie wenn das Handy gehört das es aufgelistet ist

Also das nach jeder imai die Adresse steht so ungefähr. ..

Imei: Name und Adresse

Steht das so bei denen oder wie ?

-- Editiert von Hilfe9987 am 05.10.2016 23:33

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Hilfe9987):
Also das nach jeder imai die Adresse steht so ungefähr. ..

Imei: Name und Adresse

Steht das so bei denen oder wie ?


Wo sollen diese Daten herkommen, außer Du hast diese übermittelt, oder die NSA-App installiert und dort deinen Lebenslauf
angegeben.
Die Imei ist analog zur MAC Adresse deiner Netzwerkkarte zu sehen, das ist eine einmalige Gerätekennung, nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:
Wie kann man das Handy zurück verfolgen?
Auch nur mit der IP oder auch noch anders ?


Je nach Gerät, Vertrag, Nutzungsdauer und Nutzungsverhalten gibt es einige Möglichkeiten, oder auch so gut wie keine.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja ich persönlich nutze eine preipaid Karte in meinen Handy zu hause über WLAN und über das Handy Internet geht meist nur WhatsApp (weil ich unterwegs nicht viel mache )

Wie könnte man zurückverfolgt werden wenn man nur über Handy alles macht was wären das für möglichkeiten ?

Außer der IP Adresse

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Mir ist kein Handy bekannt, das seine IMEI an aufgerufene Websites übermittelt (das wäre toll, dann könnten sich die Anbieter das mühsame Erkennen, ob der Aufrufende mobil unterwegs ist oder nicht, nämlich sparen).

Zitat:
was wären das für möglichkeiten ?
Außer der IP Adresse


Zumindest bei WWW-Aufrufen wird auch der Browser übermittelt, d.h. man könnte mit recht guter Quote erkennen, ob du via iPhone oder Android surfst.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 06.10.2016 09:17

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Also kann man ein Handy auch nur mit ip zurückverfolgen ?

Wird jetzt die Handynummer übermittelt wenn man mit Handy auf Webseiten liest ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Hilfe9987):
Also kann man ein Handy auch nur mit ip zurückverfolgen ?


Auch mit IP wird es je nach Anbieter schwierig, da IP´s in Mobilfunknetzen häufig mehrfach vergeben werden,
dort gibt es zum Beispiel nur 10 IP´s pro Sendemast / Knotenpunkt und auf die werden alle Nutzer verteilt.

Zitat (von Hilfe9987):
Wird jetzt die Handynummer übermittelt wenn man mit Handy auf Webseiten liest ?


In der Regel nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie lange dürfen IP Adressen denn vom Provider überhaupt gespeichert werden ?


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Hilfe9987):
Also kann man ein Handy auch nur mit ip zurückverfolgen ?


Auch mit IP wird es je nach Anbieter schwierig, da IP´s in Mobilfunknetzen häufig mehrfach vergeben werden,
dort gibt es zum Beispiel nur 10 IP´s pro Sendemast / Knotenpunkt und auf die werden alle Nutzer verteilt.


Der ISP bzw. Mobilfunkanbieter ist aber immer noch (Sendemast IP IMEI/Kartennummer) in der Lage nachzuvollziehen was, wann u. wo gemacht wurde.
Sollte man Straftaten begehen, dann ist es über den ISP bzw. Mobilfunkanbieter also immer noch möglich herauszufinden wer dafür verantwortlich ist - Ich kann mir sehr gut vorstellen das der ISP bzw. Mobilfunkanbieter protokolliert u. diese eine gewisse Zeit vorhält.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie lange darf das aber alles gespeichert werden ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hilfe9987):
Wie lange darf das aber alles gespeichert werden ?

Exakt so lange wie es für die Behandlung/Abwicklung des jeweiligen Vorfalles notwendig ist.
Manchmal wird das auch etwas länger gespeichert, dann kann man aber dagegen klagen. Falls man es denn überhaupt erfährt.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt doch ein vorratsdatenspeicherungs Gesetz..

Also muss doch irkendwo stehen wie lange IP usw gespeichert wird

Da ist doch ein Gesetz vor einen jahr in Kraft getreten

Also wie lange es laut Gesetz von jeden gespeichert werden muss

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Dieses Gesetz meinte ich ;)

https://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html

Da steht ja was von 10 Wochen muss nach 10 Wochen dann alles gelöscht werden ? Oder wie meinen die das ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Ganz genau nach 11 Wochen, s. letzter Absatz.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Also länger darf nicht gespeichert werden ?
Und das gilt für alle Provider in Deutschland ?

Weil bei wiki steht zb hier steht das alle unterschiedlich speichert und auch länger als
11 Wochen und manche weniger

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Providerreaktionen_auf_die_Vorratsdatenspeicherung


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hilfe9987):
Also länger darf nicht gespeichert werden ?

Doch, natürlich darf es.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.erfasst nur die darin genannten Daten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Die IP wird doch Genannt wenn ich richtig gelesen habe oder ?
Also müßte die IP nach 11 Wochen gelöscht werden ? Is doch richtig ?

Aber was was darf dann länger gespeichert bleiben ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hilfe9987):
Also müßte die IP nach 11 Wochen gelöscht werden ? Is doch richtig ?

Nö.



Zitat (von Hilfe9987):
Aber was was darf dann länger gespeichert bleiben ?

Alles was für die Behandlung/Abwicklung des jeweiligen Vorfalles notwendig ist und das exakt so lange wie es für die Behandlung/Abwicklung des jeweiligen Vorfalles notwendig ist.

Das können dann 2 Stunden oder 3 Jahre sein oder auch bis zu 10 Jahre sein, im Bankenbereich soger 30 Jahre oder länger.


Und Servier von Unternehmen die im Ausland stehen, die interessiert das ganze mit den Datenschutz und den Löschfristen in Deutschland überhaupt nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht um die IP die man vom Provider bekommt also ist es ja wohl deutsch

Und hier im link steht das die IP dazu gehört und das sie nach 10 Wochen gelöscht werden muss

Oder sehe ich das alles falsch ?

https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/05/2015-05-27-verkehrsdaten-vorratsdatenspeicherung.html

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#22
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Erklär doch lieber mal was der Anlaß für die Nachfrage ist. Das kürzt ggf. ab.
Dabei sei darauf hingewiesen, das die versch. Provider auf der Kommunikationsstrecke unterschiedliche Daten speichern und es sein kann, das andere Fristen gelten. So könnte eine längere Frist für Banking zwingend notwendig sein, man dabei aber keine (zuverlässigen) Standortdaten erhält und nur die IP. Standortdaten kann nur der Mobilfunkbetrieber speichern im Rahmen des Gesetzes.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo es gibt keinen Anlaß einfach aus Informations Zwecken

Aber im Gesetz steht doch das nach 10 wochen gelöscht werden muss da zählt die IP doch mit dazu ..

Oder verstehe ich das Gesetz falsch? ?

Hier ein kleines Beispiel:
Wenn mann zb was downloadet kann man ja anhand der IP Adresse zurück verfolgt werden aber wie lang speichert der Provider die IP adresse des Anschluss Inhabers ? Da gibt es ja auch Grenzen..



-- Editiert von Hilfe9987 am 08.10.2016 17:40

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du siehst nicht die Dimension dieser unspezifischen Nachfrage.

Du baust eine Handy-Verbindung aus - Nr+Standort speichert der Provider, davon Standort 4 Wochen, mehr interessiert ihn nicht, allenfalls noch die Gesprächsdaten
Du kaufst bei Axxzon ein - speichern deine Ip und all das was in der Datenschutzbelehrung steht
Du gehst in ein Forum - vielleicht wird Dein komplettes Browserprofil mit Accountnamen und Client-Fingerabdruck gespeichert (Trollschutz)
Du machst eine Online-Überweisung. Dabei werden evtl. Daten nach Bankvorschriften gespeichert (Betrugsschutz). Vielleicht werden online-Transaktionen auch 20 Wochen gespeichert? Musst Du individuell erfragen.
Du bestellst in China - dann gelten die dortigen Gesetze
Du verwendest die Kreditkarte online - da hängen dann auch wieder Anbieter und Zahlunsgdienstleister dran, möglicherweise im Ausland mit Speicherung nach dortigem Recht und je Vertragslage.

Einstieg z.B. damit http://www.123recht.net/info.asp?id=datenschutz
und dann lies die entsprechenden Erklärungen mal auf allen für Dich relevanten Webseiten und bei Deinem DSL/Handy-Provider.




-- Editiert von Mr.Cool am 08.10.2016 18:19

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#25
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das weiß ich mit denn Webseiten..

Noch mal ein beispiel
Also wenn jemand bei Vodafone einen DSL Anschluss hat bekommt er von Vodafone eine IP adresse zugewiesen und diese IP wird dann bei Vodafone gespeichert auch wenn man eine neue IP zugewiesen bekommt also auch alte IP s die zugewiesen wurden werden erstmal weiterhin gespeichert aber wie lange ? Die 10 Wochen aus denn Gesetz?

Also es geht mir um die zugewiesenen IP s die man von Provider bekommt hier als beispiel Vodafone.. und wie lange das gespeichert werden darf..



Hier mal zwei links :

http://www.juris.de/jportal/portal/t/sw3/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA151002311&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp


https://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html

-- Editiert von Hilfe9987 am 08.10.2016 18:58

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Eigentlich kann Dir nur Vodafone die aktuelle Handhabung erläutern, da bis zum Stichtag 2017 noch die 7 Tage gelten, die aber bereits jetzt schon auf 10 Wochen ausgeweitet sein können. Außerdem stellt sich die Frage, ob immer tagesgenau gelöscht wird und ob tatsächlich die Standortdaten nach 4 Wochen gelöscht werden. Gelöscht ist nicht immer gelöscht.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hä wieso 2017 ? Das Gesetz ist doch schon im kraft!

Wegen der Löschung steht :

(8) Der nach § 113a Absatz 1 Verpflichtete hat die auf Grund des Absatzes 1 gespeicherten Daten unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Ablauf der Speicherfristen nach Absatz 1, irreversibel zu löschen oder die irreversible Löschung sicherzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Hilfe9987):
Hä wieso 2017 ? Das Gesetz ist doch schon im kraft!

Vorratsdatenspeicherung trat am 18. Dezember 2015 in Kraft, die Provider müssen die Umsetzung bis zum 1. Juli 2017 vollziehen. Falls die nicht wieder mal gekippt wird ...

Einfach mal lesen wenn man schon Gesetze zitiert?



Zitat:
werden erstmal weiterhin gespeichert aber wie lange ? Die 10 Wochen aus denn Gesetz?

Wie schon mehrfach erwänt: SO LANGE WIE ES NÖTIG IST

Nur die Daten die von dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erfasst werden, sind von der Löschfrist betroffen. Vorratsdatenspeicherung betrifft nur Daten die als Verkehrsdaten gespeichert wurden.


Alles was für die Behandlung/Abwicklung des jeweiligen Vorfalles notwendig ist darf natürlich auch länger gespeichert werden und das exakt so lange wie es für die Behandlung/Abwicklung des jeweiligen Vorfalles notwendig ist.

Das können dann 2 Stunden oder 3 Jahre sein oder auch bis zu 10 Jahre sein, im Bankenbereich soger 30 Jahre oder länger.

Und Servier von Unternehmen die im Ausland stehen, die interessiert das ganze mit den Datenschutz und den Löschfristen in Deutschland überhaupt nicht.



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#29
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Die IP kann einfachgesetzlich nach Ablauf der Übergangszeit einige Zeit also länger als eine Woche gespeichert werden.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das gekippt wird, da dies zumindest gegen EU Recht.
Das heisst also höchstens 7 Tage vom Provider zb Telekom etc.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12312.10.2016 15:20:29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

@Harry van Sell
Die IP Adresse sowie imei und imsi usw
Gehören zu denn Daten die bei der Voratsdatenspeicherung aufbewahrt bzw spätesten nach 11 Wochen komplett gelöscht werden muss

Hier auch zum nachlesen

Link:

http://www.cedros.com/vorratsdatenspeicherung/vorratsdatenspeicherung-aktueller-sachstand/


Hier kleiner Ausschnitt :

Im Rahmen der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung sind folgende Daten zu speichern:
(gemäß § 113b TKG )

Für Telefondienste

- Die Rufnummern des anrufenden und des angerufenen Anschlusses. Bei Weiterleitungen die Rufnummern aller weiteren beteiligten Anschlüsse.
- Start- und Endzeitpunkt der Kommunikation inklusive der Zeitzone. Im Falle von SMS der Zeitpunkt des Versands bzw. Empfangs der Nachricht.
- Art des genutzten Dienstes, wenn unterschiedliche Dienste genutzt werden können.
- Die internationale Kennung mobiler Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss (IMSI)
- Die internationale Kennung des anrufenden und angerufenen mobilen Endgerätes (IMEI)
- Bei im Voraus bezahlten Diensten der Zeitpunkt der ersten Aktivierung.
- Die zugewiesenen IP-Adressen des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie zugewiesene Benutzerkennungen bei Internet-Telefondiensten
- Bezeichnung der Funkzelle die vom anrufenden und angerufenen Anschluss zum Beginn der Verbindung genutzt wurde
- Bezeichnung der Funkzelle die beim Beginn der Internetnutzung verwendet wurde
- Geografische Koordinaten und Hauptstrahlrichtung der betroffenen Funkantenne
- Anrufversuche. Sofern der Leistungserbringer diese Verkehrsdaten auch für die in § 96 TKG genannten Zwecke speichert.
- (ABER: Nach Auffassung des BfDI und der BNetzA sind Verkehrsdaten zu Anrufversuchen unverzüglich zu löschen)

Für Internetzugangsdienste

- Die zugewiesene IP-Adresse
- Die eindeutige Kennung des Anschlusses
- Die zugewiesene Benutzerkennung
- Start- und Endzeitpunkt der Internetnutzung unter der zugewiesenen IP-Adresse inclusive der Zeitzone

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