Weitergabe Wohnungsfotos

24. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go486559-13
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe Wohnungsfotos

Hallo.
Bis vor ein paar Monaten habe ich in einer Messi-Wohnung gelebt. Diese wurde dann durch ein Entsorgungsunternehmen geräumt. Zudiesem Zwecke habe ich Fotos angefertigt, um von der Firma ein Angebot zu erhalten.
Die gleiche Firma hat mir auch per Email und WhatsApp ein nicht formelle Angebot für die Vermittlung eines externen Malers zukommen lassen. Der Preis wäre 900-1400€ circa. Ich sagte per Mail der Ebtrümpelungsfirma zu, und die Arbeiten wurden vollzogen.
Im Nachhinein habe ich eine Rechnung von über 2000€ erhalten. Diese kann ich momentan nicht zahlen. Nun droht mir der Maler mit der Übersendung der Fotos meiner alten Wohnung an meinen jetzigen Vermieter.
Nun stellt sich mir die Frage, darf er das? Und wie kommt er an die Daten meines jetzigen Vermieters?
Und noch eine Frage zum Schluss: Muss ich eine Preissteigerung von über 600 Euro in Kauf nehmen? Ich habe ja lediglich den oben genannten Preis zugesagt.

Vielen Dank schon mal, schönen Abend :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go486559-13):
Nun droht mir der Maler... darf er das?
Was hilft das? Wenn er das nicht dürfte...könntest du dann bezahlen?

Ist ja wohl eher eine Handwerksrechts-/Mietrechtsfrage als eine Datenschutz-Frage.

Zitat (von go486559-13):
Ich habe ja lediglich den oben genannten Preis zugesagt.
ein nicht formelles Angebot----was soll das bedeuten? Was genau steht in diesem Angebot?

Ich verstehe es so:
Der Maler hat erst nach der Entrümpelung gesehen, wie die Wohnung tatsächlich aussieht.
Eine Spanne wegen nicht vorhersehberer Leistungen /Sonstiges ist in ordentlichen Angebote enthalten.
Die Spanne kann 15% betragen und die MwSt. kommt auch noch formell drauf, oder?
Kommt vermutlich hin... mit 2.000,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von go486559-13):
Nun droht mir der Maler mit der Übersendung der Fotos meiner alten Wohnung an meinen jetzigen Vermieter.

Das würde ich im Bereich Nötigung / Erpressung ansiedeln ... falls man Beweise für die Drohung hat, kann man Strafanzeige stellen und eine strafbewehrte Unterlassungsklage / einsteilige Verfügung erwirken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Nun stellt sich mir die Frage, darf er das?

Wahrscheinlich nicht - aber da die Wohnung ja anscheinend zwischenzeitlich entrümpelt ist, haben die Fotos doch kein Drohpotenzial, oder?

Zitat:
Die gleiche Firma hat mir auch per Email und WhatsApp ein nicht formelle Angebot für die Vermittlung eines externen Malers zukommen lassen.

D.h. das Angebot kam gar nicht vom Maler selbst, sondern von der Entrümpelungsfirma?

Zitat:
Und wie kommt er an die Daten meines jetzigen Vermieters?

In der Nachbarschaft fragen - beispielsweise. Außerdem wissen Handwerker meist, wem welches Haus gehört, von früheren Aufträgen, von anderen Firmen, mit denen man mal zusammengearbeitet hat, usw.

Zitat:
Muss ich eine Preissteigerung von über 600 Euro in Kauf nehmen?

Wahrscheinlich nicht, wenn es ein verbindliches Angebot war. Aber dazu kann man nichts sagen, wenn man das Angebot nicht kenn und überhaupt unklar ist, ob das Angebot vom Maler selbst kam oder von der Entrümpelungsfirma.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Spanne kann 15% betragen

Jupp

Zitat:
Kommt vermutlich hin... mit 2.000,-

Nö, es sind immer noch mindestens 400€ zu viel.

Zitat:
und die MwSt. kommt auch noch formell drauf, oder?

Nö, die muss bei Endverbrauchern bereits enthalten sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Ich verstehe es noch immer so:
ca. 1.400+15%=ca. 1.650+19%=ca. 2.000

Vielleicht erklärt der TE noch, was ein nicht formelles Angebot war... ? Und was da GENAU drin stand?---Was GENAU er nun beauftragt hat?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich verstehe es noch immer so:
ca. 1.400+15%=ca. 1.650+19%=ca. 2.000


Nö.
ca. 1.400 +15% = ca. 1.650 +19%
Die +19% müssen bei Endverbrauchern in den ca.1400 enthalten sein.

Zitat (von go486559-13):
Der Preis wäre 900-1400€ circa. ....die Arbeiten wurden vollzogen.
Im Nachhinein habe ich eine Rechnung von über 2000€ erhalten. Diese kann ich momentan nicht zahlen.


Könnte man denn den ursprünglichen Betrag bezahlen?
Nicht das man wegen Eingehungsbetrug drankommt....

-- Editiert von spatenklopper am 24.02.2021 15:06

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich verstehe es noch immer so:
ca. 1.400+15%=ca. 1.650+19%=ca. 2.000
Falscher Verständnis.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die +19% müssen bei Endverbrauchern in den ca.1400 enthalten sein.
Ich *müsste* dann bitte mal das nicht formelle Angebot sehen...
Zitat (von go486559-13):
Die gleiche Firma hat mir auch per Email und WhatsApp ein nicht formelle Angebot für die Vermittlung eines externen Malers zukommen lassen. Der Preis wäre 900-1400€ circa.
Könnten wir evtl. sonst auch von 900,- brutto+15% für Sonstiges ausgehen?
Oder gar nur von 900,- brutto?
Dann müsste der TE evtl. 1.100,- in Kauf nehmen, d.h. bezahlen.

nun ja, vielleicht meldet er sich noch...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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