Weitergabe medizinscher Parameter an Dritte

9. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Radiowecker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)
Weitergabe medizinscher Parameter an Dritte

Darf ein Labor, Arzt einfach Daten ( welche Leistungen und Diagnosen erbracht wurden) an Dritte wie Inkasso, Anwälte Gericht etc weitergeben wenn ich nie eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben habe ?
Mir geht es um eine Rechnung die falsch erstellt wurde und nicht korrigiert bzw. nicht erläutert wird und ich daraufhin nicht vollständig zahlte. Die komplette Rechnung mit den Leistungen die erbracht wurden, meinen Daten dazu sind nun fremden Menschen bekannt ( Kanzlei, Gericht) . Hätte man nicht diese Leistungen wenigstens schwärzen müssen ? Verstößt dies gegen die Schweigepflicht? Vielen Dank für einen Tip.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn man eine Forderung einklagt, dann muss man diese auch begründen. Dazu ist eine gewisse Datenweitergabe zwingend notwendig, damit der Arzt berechtigte Wahrnehmung Ihrer eigenen Interessen betreiben kann. Das ganze hat der BGH unter dem Aktenzeichen VIII ZR 296/90 auch für korrekt befunden.

Dazu dient dann auch eine ungeschwärzte Rechnung. Da man sich ja um die Inhalte/Formulierungen der Rechnungsposten streitet, müssen diese denknotwendigerweise angegeben werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Radiowecker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok, also ob die Rechnung so begründet ist und die Durchsetzung der Rechte auch wird derzeit geprüft. Das ist jetzt aber nicht das wesentliche meiner Frage ( nur nebenbei - es wurden Leistungsziffern in Rechnung gestellt die so nicht erbracht wurden).

Mir geht es einfach darum das es hier um hochsensible Daten geht. Angenommen jemand bearbeitet die Akte und erlangt dadurch Daten von mir die ich nie wollte das ausgerechnbet er diese erfährt. Z. Bsp. mein Exmann sitzt da oder Exschwiegermutter etc und die erfahren auf diesem Wege - aha sie hat Schwangerschaft testen lassen oder Aids oder Krebstiter - das ist ok ?? Oder noch schlimmer die lesen eine schlimme Diagnose?
Das die Rechnungssumme weitergegeben wurde --ok, aber die Leistung dazu und die Diagnosen gehen niemanden etwas an. Das ist doch mein Persönlichstes ?? Das kann man doch schwärzen. Und normal unterschreibt man doch für genau diese Dinge eine Schweigepflichtentbindung das diese Daten an Abrechnungsstellen etc. weitergegeben werden dürfen. Dann kann ich mir vorher überlegen ok...will ich oder will ich nicht.
Aber genau dies ist hier nie erfolgt,
Bin ich so sehr im Irrtum??

-- Editiert von Radiowecker am 09.05.2016 13:23

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Angenommen jemand bearbeitet die Akte und erlangt dadurch Daten von mir die ich nie wollte das ausgerechnbet er diese erfährt


Die Berabeiter deiner Akten - ob beim Anwalt, vor Gericht oder an andere eingebundener Stelle - sind wiederum dem Datenschutz verpflichtet und nicht berechtigt, Informationen, von denen sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, an unbeteiligte Dritte weiterzugeben. FALLS an der Stelle jemand sitzt, zu dem du eine persönliche Beziehung hast, dann lässt sich dessen Kenntnisnahme nicht vermeiden, aber weitergeben darf er wiederum nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Angenommen jemand bearbeitet die Akte und erlangt dadurch Daten von mir die ich nie wollte das ausgerechnbet er diese erfährt. Z. Bsp. mein Exmann sitzt da oder Exschwiegermutter etc und die erfahren auf diesem Wege

Dann zahlt man halt einfach und die Daten müssen nicht weitergegeben werden.



Zitat:
Das die Rechnungssumme weitergegeben wurde --ok, aber die Leistung dazu und die Diagnosen gehen niemanden etwas an.

Da ihr euch ja gerade um die Leistungen streitet, würde eine Schwärzung der Leistungen wohl dazu führen das Du ohne große Diskussion zur Zahlung verurteilt werden würdest. Das ist aber mit dem Wesen des Rechtsstates nicht vereinbar.



Zitat:
Aber genau dies ist hier nie erfolgt,

Da sie hier auch nicht notwendig ist.



Zitat:
Bin ich so sehr im Irrtum??

Kommt darauf an was genau weitergegeben wurde.
Leistungen ist ok, die Diagnose sollten im ersten Schritt nicht weitergegeben werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Radiowecker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Es wurden Leistungen und Diagnosen weitergegegeben. Im Prinzip die komplette Rechnung. Die Beschreibung der Leistung hätte man rausnehmen können - den Betrag stehen lassen und die Diagnose weglassen. Dann sieht man auch wie sich die Forderung zusammensetzt.
Und warum soll ich eine Leistung bezahlen die nicht korrekt bzw. nicht erbracht wurde - da zahle ich nicht mal eben und dann müssen Daten nicht weitergegeben werden. Dies ist ja nun gar kein Argument. Und darum ging es auch nicht in meiner Frage.

2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Radiowecker
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich verstehe das schön und bitte an der Stelle um einen anderen Ton ! Eine Leistung darf dann abgerechnet werden wenn sie erbracht wurden ist und nicht anders . Das nennt man dann Abrechnungsbetrug. Ich kenne es in unserer Praxis so nicht und alle Patienten die privatleistungen oder Igel Leistungen in Anspruch nehmen unterschreiben vorher das sie damit einverstanden sind wenn sie nicht zahlen , diese Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen ! Darum ging es mir jetzt hauptsächlich in meiner Frage !

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ich kenne es in unserer Praxis so nicht

Bei Deinem Doc kann man also die Zahlung verweigern und dann macht er nichts? Echt?
Kann ich mal die Adress haben? Ich hab da einiges das ich machen lassen muss ...



Zitat:
und alle Patienten die privatleistungen oder Igel Leistungen in Anspruch nehmen unterschreiben vorher das sie damit einverstanden sind wenn sie nicht zahlen , diese Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen !

Nett, aber im Falle verweigerter Zahlung volkommen unnötig. Um den Rechtsweg zu beschreiten benötigt man eben nicht das Einverständnis der Patienten. Ob das dem Patienten nun passt oder nicht.
Datenschutz und Schweigepflicht sind kein Schutz vor der Rechtsverfolgung, ist nun mal ein Rechtsstaat in dem wir leben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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