Hallo zusammen,
ich habe bei ebay kleinanzeigen Mutterboden verschenkt inkl. kostenloser Anlieferung.
Eine Dame hatte sich gemeldet und ich habe ihr Mutterboden kostenlos angeliefert.
Nach zirka einer Woche hatte die Dame dann versucht mich zu kontaktieren, jedoch konnte Sie mich nicht erreichen.
Die Dame hat dann das Fuhrunternehmen kontaktiert, welches in meinem Auftrag den Mutterboden von meinem Grundstück zu Ihrem Grundstück transportiert hat.
Dieses Unternehmen hat dann, ohne mich zu fragen bzw. meine Einwilligung einzuholen, meine Daten weitergegeben. (Also Name, Anschrift, etc.)
Dürfen sie das?
Ich bin wirklich stinksauer, dass die jeden Hajopei der da anruft meine Daten geben.
Lohnt es sich hier rechtlich vorzugehen?
Auf was kann ich klagen?
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
ZitatDürfen sie das? :
Kommt ganz darauf an, aus welchem Grund die Daten weiter gegeben wurden.
ZitatLohnt es sich hier rechtlich vorzugehen? :
Was versteht man unter "lohnen"? Wenn man das
verhindern will, dann sollte man das machen.Zitatdass die jeden Hajopei der da anruft meine Daten geben :
Als erstes mal eine Anzeige beim zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Dann eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung von der Firma fordern.
Zitat:Lohnt es sich hier rechtlich vorzugehen?
Lohnen in dem Sinne, dass man selbst Vorteile daraus zieht?
Nein, dann lohnt sich das nicht.
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vorab: Datenschutz heißt nicht, dass persönliche Daten nunmehr ein Geheimnis sind, das jeder verteidigen muss. Es heißt mir das man sorgsam damit umgehen muss.
Hier wurden die Daten ja nicht an irgendeinem heiopei weitergegeben, sonder an eine Dame mit der sie in einer (vertraglichen) Beziehung standen und das auch der Firma bekannt war.
Ich sehe erstmal nicht, dass sie Weitergabe nicht in Ordnung war.
PS: Da die Dame ihre Daten wohl nicht genutzt hat um ihnen eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. War vielleicht was an dem Boden faul?
ZitatIch sehe erstmal nicht, dass sie Weitergabe nicht in Ordnung war. :
Naja, nach DSGVO ist grundsätzlich eine solche Weitergabe nicht erlaubt, es sei denn der Betroffene hat rechtskonform eingewilligt oder es gibt einen gesetzlichen Grund der es erlaubt.
Zitat:
Naja, nach DSGVO ist grundsätzlich eine solche Weitergabe nicht erlaubt, es sei denn der Betroffene hat rechtskonform eingewilligt oder es gibt einen gesetzlichen Grund der es erlaubt.
Berechtigtes Interesse?
Die Firma hat in seinem Auftrag Ware an die Beauskunfte geliefert, die (offensichtlich) keine genaueren Informationen über ihn hatte.
Hier fehlen vielleicht Details um es endgültig bewerten zu können, aber ein berechtigtes Interesse drängt sich förmlich auf.
ZitatBerechtigtes Interesse? :
Ja, das dürfte der wahrscheinlichste Grund sein.
Wird man dann aber darlegen müssen, weshalb der greifen soll.
Ich denke auch es kommt auf die Gründe an. Eine reine "ich brauch die Adresse aber weil ich einen kranken Wurm in der Erde gefunden habe" reicht sicherlich nicht aus, um den Datenschutz aufzuhebeln.
Was war denn der Grund? Was wurde dem Transportunternehmen erzählt und womit untermauert?
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