Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

16. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kosta-HH
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Hallo zusammen,

ich habe bei ebay kleinanzeigen Mutterboden verschenkt inkl. kostenloser Anlieferung.
Eine Dame hatte sich gemeldet und ich habe ihr Mutterboden kostenlos angeliefert.
Nach zirka einer Woche hatte die Dame dann versucht mich zu kontaktieren, jedoch konnte Sie mich nicht erreichen.
Die Dame hat dann das Fuhrunternehmen kontaktiert, welches in meinem Auftrag den Mutterboden von meinem Grundstück zu Ihrem Grundstück transportiert hat.
Dieses Unternehmen hat dann, ohne mich zu fragen bzw. meine Einwilligung einzuholen, meine Daten weitergegeben. (Also Name, Anschrift, etc.)
Dürfen sie das?
Ich bin wirklich stinksauer, dass die jeden Hajopei der da anruft meine Daten geben.
Lohnt es sich hier rechtlich vorzugehen?
Auf was kann ich klagen?



Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Kosta-HH):
Dürfen sie das?

Kommt ganz darauf an, aus welchem Grund die Daten weiter gegeben wurden.



Zitat (von Kosta-HH):
Lohnt es sich hier rechtlich vorzugehen?

Was versteht man unter "lohnen"? Wenn man das
Zitat (von Kosta-HH):
dass die jeden Hajopei der da anruft meine Daten geben
verhindern will, dann sollte man das machen.

Als erstes mal eine Anzeige beim zuständigen Datenschutzbeauftragten.
Dann eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung von der Firma fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Lohnt es sich hier rechtlich vorzugehen?


Lohnen in dem Sinne, dass man selbst Vorteile daraus zieht?
Nein, dann lohnt sich das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

vorab: Datenschutz heißt nicht, dass persönliche Daten nunmehr ein Geheimnis sind, das jeder verteidigen muss. Es heißt mir das man sorgsam damit umgehen muss.

Hier wurden die Daten ja nicht an irgendeinem heiopei weitergegeben, sonder an eine Dame mit der sie in einer (vertraglichen) Beziehung standen und das auch der Firma bekannt war.
Ich sehe erstmal nicht, dass sie Weitergabe nicht in Ordnung war.

PS: Da die Dame ihre Daten wohl nicht genutzt hat um ihnen eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. War vielleicht was an dem Boden faul?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Ich sehe erstmal nicht, dass sie Weitergabe nicht in Ordnung war.

Naja, nach DSGVO ist grundsätzlich eine solche Weitergabe nicht erlaubt, es sei denn der Betroffene hat rechtskonform eingewilligt oder es gibt einen gesetzlichen Grund der es erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Naja, nach DSGVO ist grundsätzlich eine solche Weitergabe nicht erlaubt, es sei denn der Betroffene hat rechtskonform eingewilligt oder es gibt einen gesetzlichen Grund der es erlaubt.


Berechtigtes Interesse?

Die Firma hat in seinem Auftrag Ware an die Beauskunfte geliefert, die (offensichtlich) keine genaueren Informationen über ihn hatte.

Hier fehlen vielleicht Details um es endgültig bewerten zu können, aber ein berechtigtes Interesse drängt sich förmlich auf.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Berechtigtes Interesse?

Ja, das dürfte der wahrscheinlichste Grund sein.

Wird man dann aber darlegen müssen, weshalb der greifen soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich denke auch es kommt auf die Gründe an. Eine reine "ich brauch die Adresse aber weil ich einen kranken Wurm in der Erde gefunden habe" reicht sicherlich nicht aus, um den Datenschutz aufzuhebeln.

Was war denn der Grund? Was wurde dem Transportunternehmen erzählt und womit untermauert?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen