Hallo liebes Forum,
folgender "fiktiver" Fall.
Herr Hasenzahn strebt eine Laufbahn im gehobenen Dienst bei einer bayerischen Behörde an. Dazu wird er von einer Behörde zu einem Strukturierten Interview eingeladen. Das Strukturierte Interview dient dazu, die Sozialkompetenz der Bewerber anhand von fiktiven Fällen festzustellen, was aber für diesen Fall keine Rolle spielt.
Während des Interviews befinden sich drei Bewerber und drei Mitglieder der Prüfungskommission im Raum. Zu Anfang des Interviews werden die drei Bewerber abwechselnd dazu aufgefordert, Ihren kompletten Lebenslauf - auch vor den anderen Bewerbern - preiszugeben. Auch wird regelmäßig nachgefragt, zum Beispiel nach dem Beruf der Mutter oder der Schwester - was auch immer das für eine Rolle spielen möge.
Das kam Herrn Hasenzahn schon während des Interviews etwas seltsam vor. Denn Herr Hasenzahn hatte schon zuvor zwei Strukturierte Interviews bei anderen Behörden. Dort wurden die Bewerber allerdings getrennt in den Raum gerufen, um sich und ihre Werdegänge vorzustellen. Erst zu den fiktiven Fallfragen kamen sie gemeinsam in den Raum.
Da Herr Hasenzahn sich allerdings nicht selbst ins Bein schießen wollte, schwieg er lieber während des Interviews.
Nun fragt sich Herr Hasenzahn, ob denn die Prüfungskommission eventuell gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, indem sie die Bewerber aufforderte, ihren Lebenslauf vorzutragen? Oder handelt es sich dabei gar nicht um datenschutzrelevante Daten?
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-- Editiert Rotbauchunke am 17.02.2015 00:42
Weitergabe von Lebenslaufdaten
17. Februar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 17. Februar 2015 | 00:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe von Lebenslaufdaten
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#1
Antwort vom 17. Februar 2015 | 08:06
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von Rotbauchunke am 17.02.2015 00:41
Nun fragt sich Herr Hasenzahn, ob denn die Prüfungskommission eventuell gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, indem sie die Bewerber aufforderte, ihren Lebenslauf vorzutragen?
Nein, warum? Herr Hasenzahn hat die Daten ja selbst und freiwillig vorgetragen
quote:
von Rotbauchunke am 17.02.2015 00:41
Oder handelt es sich dabei gar nicht um datenschutzrelevante Daten?
Prinzipiell schon
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#2
Antwort vom 17. Februar 2015 | 10:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Nun fragt sich Herr Hasenzahn, ob denn die Prüfungskommission eventuell gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, indem sie die Bewerber aufforderte, ihren Lebenslauf vorzutragen? <hr size=1 noshade>
Nö, die Aufforderung Daten hier weiter/wieder zu geben ist kein Verstoß. Das wäre nur die Weitergabe selbst gewesen ohne den "Eigentümer" der Daten entsprechend einzubeziehen. Das ist hier aber geschehen.
quote:<hr size=1 noshade>Oder handelt es sich dabei gar nicht um datenschutzrelevante Daten? <hr size=1 noshade>
Doch, das sind in der Regel schon schützenswerte Daten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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