Angenommen ein Mitarbeiter einer Firma erhält eine Initiativbewerbung, welche an eine eine allgemeine Firmen email adresse gesendet wurde. Diese Bewerbungsemail leitet der Mitarbeiter (nicht aus Personalabteilung) weiter an eine ehemalige Mitarbeiterin, da diese den Bewerber auch kennt. WIe ist hier die Rechtslage?
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Weiterleiten Intiativ Bewerbung Datenschutz email
31. März 2010
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Frage vom 31. März 2010 | 16:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 31. März 2010 | 17:58
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
Das wäre unzulässig.
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