Guten Tag,
wir prüfen gerade einen Kauf einer Einzelgesellschaft . Dabei ist das Thema Weiternutzung bestehender Kundendaten aufgetaucht.
Wir, (der Käufer) sind eine GmbH, die zu kaufende Firma wird aktuell als Einzelunternehmen betrieben.
Nun möchten wir den Kauf gerne so gestalten, das wir ohne erneute Zustimmung der Kunden, die Kundendaten weiter zu werblichen Zwecken nutzen können.
Es handelt sich um eine Altersnachfolge, das zu kaufende Geschäft soll komplett übernommen werden.
Kann hier von Ihnen eine einfache Information abgegeben werden, oder ist das Thema so kompliziert, das es sich hier um eine komplexe Beratung handelt.
Ohne die Weiternutzung der Kundendaten verliert das zu kaufende Unternehmen beträchtlich an Wert.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Weiternutzung von Kundendaten bei Firmenkauf
12. September 2022
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Frage vom 12. September 2022 | 13:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiternutzung von Kundendaten bei Firmenkauf
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#1
Antwort vom 12. September 2022 | 19:56
Von
Status: Lehrling (1450 Beiträge, 232x hilfreich)
Wer sind denn die Kunden überwiegend: Privatpersonen oder andere gewerblich handelnde? Oder gar Kinder?
Handelt es sich um normale "Adressdaten" oder auch besondere Daten, also Gesundheit/ Religion oder dergleichen?
#2
Antwort vom 12. September 2022 | 20:07
Von
Status: Unbeschreiblich (116286 Beiträge, 39237x hilfreich)
ZitatNun möchten wir den Kauf gerne so gestalten, das wir ohne erneute Zustimmung der Kunden, die Kundendaten weiter zu werblichen Zwecken nutzen können. :
Dann muss man den Kauf so gestalten, das man der vollständige Rechtsnachfolger des gekauften Unternehmens wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. September 2022 | 08:56
Von
Status: Praktikant (698 Beiträge, 112x hilfreich)
Die Kundendaten sind doch oft eins der wesentlichen assets beim Kauf.. natürlich kann man die nutzen. Vielleicht mal mit dem Profi drüber reden..
#4
Antwort vom 13. September 2022 | 09:39
Von
Status: Senior-Partner (6434 Beiträge, 1376x hilfreich)
ZitatNun möchten wir den Kauf gerne so gestalten, das wir ohne erneute Zustimmung der Kunden, die Kundendaten weiter zu werblichen Zwecken nutzen können. :
Welche Zwecke sind denn gemeint? Newsletter per Mail oder Schreiben per Post?
Post ist unkritisch - für den Newsletter benötigt man meines Wissens eine neue Erlaubnis , weil ein Werbeeinverständnis nicht übertragbar ist.
Man kann das ganze charmant mit einem Brief machen, indem man sich vorstellt, für die Newsletteranmeldung wirbt und noch eine Rabattaktion als Motivation macht, dass man sich zum neuen Newsletter anmeldet. Diese Anmeldung gestaltet man dann natürlich mit Double Opt-in.
#5
Antwort vom 13. September 2022 | 10:31
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 918x hilfreich)
Sollte das kaufende Unternehmen "Rechtsnachfolgerin" des Einzelunternehmens sein, bedarf es keiner neuen Einwilligung. Nur bei einem "Asset Deal" wäre dies notwendig.ZitatPost ist unkritisch - für den Newsletter benötigt man meines Wissens eine neue Erlaubnis , weil ein Werbeeinverständnis nicht übertragbar ist. :
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