Wem gehören Email Daten (bzgl. Datenschutzerklärung)?

4. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Wem gehören Email Daten (bzgl. Datenschutzerklärung)?

Hi,

Bzgl. Datenschutzerklärung: Wenn ich für einen Kunden eine Email Liste aufbaue z.B. über Email Optins auf der Kunden-Webseite und dabei aber die Emails in einer Email Liste sammle, die auf meinem eigenen Autoresponder Account liegt (z.B. Aweber oder Mailchimp), gehören die Daten dann mir oder meinem Kunden?

Falls ersteres der Fall ist, ist es möglich das über eine Zusatz-Vereinbarung zu regeln indem das Eigentum geregelt ist bzw. von mir an meinen Kunden übertragen wird?

Ich möchte es gerne rechtlich sauber machen und hatte meinem Kunden vorgeschlagen, dass er sich einen eigenen Aweber-Account macht und mir Admin-Zugang gibt. Mein Kunde möchte nur gerne, dass ich es über meinen Agentur-Account laufen lasse (primär da er sich den Aufwand sparen möchte einen eigenen Account anzulegen).

Vielen Dank im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin,
das Eigentum an personenbezogenen Daten verbleibt üblicherweise bei der Person. Die Verwendung,Speicherung und Verarbeitung derselbigen bedarf einer -meist auf bestimmte Anwendungsfälle beschränkte- Erlaubnis von der Person selber, oder eines Gesetzes.

Die Erlaubnis wird üblicherweise von der Person an Deinen Kunden gegeben, nicht an Dich als Dienstleister. Du bekommst nur den Auftrag. Dann wäre auch ein Vertrag zur "Auftragsdatenverarbeitung" wichtig. Da wird festgelegt wer wofür verantwortlich ist. Ist es erst einmal unerheblich ob die Daten beim Kundenkonto liegen oder beim Dienstleister. Beides ist möglich. Es müssen technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen werden die den Stand der Technik zum Schutz der Daten mit einem vertretbaren Aufwand darstellen. Ansonsten ergeben sich unnötige Haftungs- und Strafrisiken, falls z.B. der Server geplündert wird. In Deinem Fall wäre auch noch eine zweite ADV mit z.B. dem Hoster fällig, Manche europäischen Hoster bieten das direkt an. Bei US-Unternehmen habe ich bisher nur selten gesehen.

Ab Mai 2018 tritt das neue (europaweite) Datenschutzgesetz in Kraft. Die Methoden bleiben ungefähr die gleichen, aber die Strafen können sehr viel saftiger werden, wenn was schiefläuft.

Es ist eigentlich die Pflicht des gewerbetreibenden Kunden an die Auftragsdatenverarbeitung zu denken.. Ein guter Dienstleister empfiehlt das einem guten Kunden aber. Vielleicht gibt es Musterverträge für ADV im Netz,
Bei Abweichungen vom Standard sollte man aber dann besser einen Juristen, statt ein Laienforum, zu Rate ziehen. Das senkt das Fehlerrisiko und Rechtstipps gibt es hier sowieso nicht.

Eine Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/auftragsdatenverarbeitung-mustervertrag-%C2%A711-bdsg/

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
gehören die Daten dann mir oder meinem Kunden?

Die E-Mail Daten gehören gemäß Deutscher Gesetzgebung dem Inhaber der E-Mail.



Zitat (von absoluter_laie):
Mein Kunde möchte nur gerne, dass ich es über meinen Agentur-Account laufen lasse

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag liegt vor?



Zitat (von absoluter_laie):
primär da er sich den Aufwand sparen möchte einen eigenen Account anzulegen

Denn kannst Do doch anlegen im Namen und Auftrage des Kunden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi und vielen Dank für eure Antworten!

Ok das mit der ADV werde ich auf jeden Fall machen! Mit einem Anwalt werde ich mich zu gegebener Zeit auch noch austauschen, ich möchte nur mal die grundsätzlichen Möglichkeiten verstehen.

D.h. gegeben der ADV, es bieten sich mir folgende 3 Möglichkeiten an?

1. Kunden-Emails in meinem eigenen Account verwalten? Das wäre also aus datenschutzrechtlicher Sicht kein Problem solange ich die ADVs abgeschlossen habe? Wie würde ich dann verfahren wenn die Zusammenarbeit beendet ist? Die Kunden-Emailadressen von meinem Agentur-Account exportieren und an meinen Kunden überreichen?

2. Einen Account für meinen Kunden anlegen? @Hary wie meintest du das? Ich lege den Account unter dem Namen meines Kunden an mit seinem Namen, Anschrift, etc. aber mit meinen eigenen Zahlungsdaten?

3. Der Kunde hat seinen eigenen Account und gibt mir lediglich Zugriff.

Vielen Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
1. Kunden-Emails in meinem eigenen Account verwalten? Das wäre also aus datenschutzrechtlicher Sicht kein Problem solange ich die ADVs abgeschlossen habe?

Korrekt



Zitat (von absoluter_laie):
Wie würde ich dann verfahren wenn die Zusammenarbeit beendet ist? Die Kunden-Emailadressen von meinem Agentur-Account exportieren und an meinen Kunden überreichen?

Entweder das oder mindestens sperren, wenn nicht sogar löschen.



Zitat (von absoluter_laie):
Ich lege den Account unter dem Namen meines Kunden an mit seinem Namen, Anschrift, etc.

Korrekt



Zitat (von absoluter_laie):
aber mit meinen eigenen Zahlungsdaten?

Wennman die Rechnungsadresse anpassen kann, dann ja.
Ansonsten mit den Zahlungsfdaten des Kunden



Zitat (von absoluter_laie):
Der Kunde hat seinen eigenen Account und gibt mir lediglich Zugriff.

So machen wir das meistens



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok nochmal danke!

Ich frag mich gerade was sich komplizierter gestaltet!? Variante 1 (Kunde hat eigenen Account) oder Variante 2 (ich verwalte die Email Daten in meinem Account)? Bei 2 müsste man ja dann auch die Datenschutzerklärung meines Kunden gegenüber seinen Kunden nochmals anpassen oder? Klingt für mich so als sei Variante 1 deutlich unkomplizierter, liege ich damit richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Unsere Firma bevorzugt - wo immer es geht - die Variante 1



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


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