Werbe-E-Mails

6. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Cantabene
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 18x hilfreich)
Werbe-E-Mails

Hallo,

ich habe eine Frage zum Werbespam per Email. Von einem der größten Adresshändler Deutschlands bzw. seinen "Werbepartnern", sprich zahlenden Kunden erhalte ich regelmäßig Werbe-E-Mails, die geschlechts- und altersmäßig angepasst sind. Da ich das lästig finde, habe ich der Firma geschrieben, dass sie meine Daten bitte komplett löschen sollen. Daraufhin bekam ich als Antwort, dass man meine Daten nicht löschen würde, sondern in eine Sperrliste eintragen würde. Da diese Sperrliste auch an alle angeschlossenen Werbepartner bzw. Kunden verteilt wird, wäre sichergestellt, dass ich in Zukunft von Werbe-E-Mails ihrerseits verschont bliebe. Damit bin ich nicht einverstanden, weil E-Mails meiner Meinung nach nur nach ausdrücklich geäußertem Wunsch des Empfängers, bei einer bestehenden Kundenbeziehung und bei der berechtigten Annahme, dass ein Wunsch angenommen werden kann, verschickt werden dürfen.

Deshalb habe ich den Vorgang an den Landesbeauftragten für den Datenschutz gemeldet, in der Hoffnung, er würde dieses Versenden von Werbe-E-Mails unterbinden. Doch von diesem erhalte ich jetzt die Mitteilung, dass es zulässig wäre, Adressen zu speichern und zu verkaufen. Auch das Halten und Verschicken von Sperrlisten wäre zulässig. Wenn ich nicht damit einverstanden wäre, auf einer Sperrliste geführt zu werden, müsste ich jederzeit wieder mit dem Erhalt von Werb-E-Mails rechnen. Wörtlich schreibt er: "Wir weisen darauf hin, dass sich in diesem Fall nicht ausschließen läßt, dass Sie erneut unerwünschte Werbe-E-Mails erhalten".

Meine Frage ist deshalb, ob ich wirklich nichts dagegen unternehmen kann, dass meine E-Mail-Adresse massenhaft für Werbezwecke verkauft werden kann?

Ich möchte betonen, dass es mir ausschließlich um meine E-Mail-Adresse und nicht um meine Postadresse geht. Wünschen würde ich mir, dass auch das Verkaufen von E-Mail-Adressen für Werbezwecke verboten wird bzw. beim legalen Adressverkauf zumindest auch die E-Mail-Adresse, besser auch noch altersgerechte weitere Informationen gelöscht werden müssen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Cantabene):
Wenn ich nicht damit einverstanden wäre, auf einer Sperrliste geführt zu werden, müsste ich jederzeit wieder mit dem Erhalt von Werb-E-Mails rechnen. Wörtlich schreibt er: "Wir weisen darauf hin, dass sich in diesem Fall nicht ausschließen läßt, dass Sie erneut unerwünschte Werbe-E-Mails erhalten".

Ist ja auch logisch, oder?



Zitat:
Meine Frage ist deshalb, ob ich wirklich nichts dagegen unternehmen kann, dass meine E-Mail-Adresse massenhaft für Werbezwecke verkauft werden kann?

A) sie nicht überall angeben
B) Etwas weniger dem Volkssport Mit-der-Maus-ja-ja-weiter-weiter-klicken-ohne-die vertraglichen-Vereinbarungen-zu-lesen frönen
C) die Verwender der Mail auffordern gemäß der Datenschutzgesetze die Herkunft der Adressdaten zu belegen und dann gegen jeden vorgehen (erst Verwendung gerichtsfest untersagen, notfalls klagen)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cantabene
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 18x hilfreich)

Du hast wahrscheinlich meine Frage nicht verstanden oder nicht gelesen. Ich bin auch kein blinder Mausklicker (ja, ja, weiter, weiter). Es geht mir darum, dass meine E-Mail-Adresse massenhaft für Werbezwecke verkauft wird, obwohl Werbe-E-Mails an Unbekannte nicht erlaubt sind, und ich auch nicht auf irgendwelchen Sperrlisten erscheinen möchte. Solche Listen zu führen, ist meiner Meinung nach auch nicht nötig, weil das Verschicken von Werbe-E-Mails ja ohnehin nicht erlaubt ist. Bei dem genannten Adresshändler handelt es sich um den oder zumindest einen der größten Adresshändler Deutschlands, der seine Kunden auch noch damit anwirbt, dass er einer der wenigen ist, der es verstehen würde, in Massen zielgerichtete Werbe-E-Mails verschicken zu können.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Cantabene):
obwohl Werbe-E-Mails an Unbekannte nicht erlaubt sind,

Zitat (von Cantabene):
weil das Verschicken von Werbe-E-Mails ja ohnehin nicht erlaubt ist.

Das ist - entgegen Deiner Auffassung - in Deutschland aber erlaubt.

Das kann man dann einsehen oder auch nicht.

Die Möglichkeit für ersteren Fall steht oben, die Möglichkeit für letzeren Fall besteht darin vor Gericht zu klagen, zu verlieren und Geld zu verbrennen.



Zitat (von Cantabene):
und ich auch nicht auf irgendwelchen Sperrlisten erscheinen möchte.

Die Unternehmen sind verpflichtet solche Listen zu führen, wenn jemand der Nutzung der Daten widerspricht. Schlicht weil man sonst den Anspruch der Sperrung und die gesetzliche Pflicht zur Sperre nicht ausführen könnte.

Verhält sich nun jemand widersprüchlich, in dem er die Löschung der Daten fordert und gleichzeitig auch keine Aufnahme in Sperrlisten will, dann ist das logischerweise sein Problem wenn es wieder Werbung gibt.

Wach mich aber mach mich nicht nass funktioniert hier nicht.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Cantabene
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 18x hilfreich)

ich bin ja nicht nur Privatmann, der unerwünschte E-Mails ablehnt, sondern habe auch ein Geschäft, das effektive Werbung gut gebrauchen kann. Dann darf ich mir also ohne weiteres irgendwo im Internet auf meine Produkte zugeschnittene E-Mail-Adressen kaufen und an potentielle Interessenten Massenmails verschicken?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Wo Du nun die Adressen fürdie Werbung herbekommst ist egal. Ob von der Website des zu Bewerbenden, selbst gesammelt z.B. über Gewinnspiele oder über Adresshändler, da gibt es viele Möglichkeiten.



Das einzige was man beachten muss, das die eingesammelten Adressdaten rechtskonform gesammelt wurden und bei der eigenen Werbung rechtskonform verwendet werden.


Wenn also einer nur normale Post will, dann darf man ihm keine Mail senden. Es sei denn er hat zugestimmt, Mails über Produkte aus dem Bereich X zu erhalten.



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#6
 Von 
Cantabene
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es sei denn er hat zugestimmt, Mails über Produkte aus dem Bereich X zu erhalten.

Genau darum geht es. Wenn ich mir E-Mail-Adressen kaufe, hat wohl kaum einer auf der Adressliste dem Erhalt von Werbe-E-Mails zugestimmt, obwohl er vom Alter, Geschlecht und seiner beruflichen Situation durchaus an meinen Produkten interessiert sein könnte. Darf ich solche Werbe-Mails nun verschicken oder nicht? Ohne Zustimmung des Empfängers?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Cantabene):
Wenn ich mir E-Mail-Adressen kaufe, hat wohl kaum einer auf der Adressliste dem Erhalt von Werbe-E-Mails zugestimmt,

Dann sollte man sich seriöser Quellen bedienen...



Zitat:
Darf ich solche Werbe-Mails nun verschicken oder nicht? Ohne Zustimmung des Empfängers?

Bei Unternehmern ist das durchaus erlaubt (Stichwort vermutetes Interesse), bei Privatpersonen nicht.


Generell würde ich aber empfehlen, auch gegenüber Unternehmen "kalte Werbung" per Telefon/E-Mail als Massenwerbung nicht zu nutzen. Denn erfahrungsgemäß stehen die Nachteile in keinem Verhältnis zum Ertrag.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7100 Beiträge, 1480x hilfreich)

Zur Grundfrage:
Die Aufnahme einer Adresse in eine Sperrliste wird auch von mir empfohlen da sonst die Adresse wieder in eine Newsletterliste geraten kann. Gesperrte Daten dürfen nicht angeschrieben werden.

Ein Werbeeinverständnis ist übrigens nicht übertragbar. Wenn du eine Liste bei einem Adresshändler kaufst, darfst du die Mailadressen nicht für Werbung, Newsletter etc. verwenden.

Ich empfehle bei Fragen zum Thema Mailspam gerne auf das Wiki des Vereins Antispam e.V,
http://www.antispam-ev.de/wiki/Kategorie:Mailspam

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119343 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ein Werbeeinverständnis ist übrigens nicht übertragbar. Wenn du eine Liste bei einem Adresshändler kaufst, darfst du die Mailadressen nicht für Werbung, Newsletter etc. verwenden.

Das ist so pauschal nicht korrekt.

Es kommt darauf an, wie die Einverständniserklärung beim sammeln formuliert war.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Witerver
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,

um nochmal für mein verständnis nachzufragen: habe ich einmal einen newsletter abonniert, dann kann derjenige, von dem ich den newsletter bekommen möchte, meine mail-adresse unendlich oft weitergeben, sodass ich von fremden adressen zugespamt werde? es sei denn, ich lasse meine mail auf die sperrliste setzen? also geht nur alles oder nichts? so richtig leuchtet mir das nicht ein.

grüße

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Cantabene
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Witerver):
so richtig leuchtet mir das nicht ein.

mir auch nicht. Ich möchte, dass meine E-Mail-Adresse gelöscht wird, und zwar komplett und für immer. Und obwohl es nicht erlaubt ist, mir ungefragt, E-Mails zuzusenden, darf meine E-Mail-Adresse mit den entsprechenden Zusatzinformationen über Alter, Geschlecht und sonstige Vorlieben grenzenlos für Werbezwecke verkauft werden? Das ist zumindest vollkommen unlogisch und widerspricht auf jeden Fall dem Sinn des Datenschutzes.

Was die mit meiner Postadresse machen, ist mir ziemlich egal. Briefporto ist zumindest in meinem Fall völlig unrentabel. Deshalb habe ich auch nur ganz wenig Werbebriefe im Briefkasten, aber diese tausend Spam-E-Mails nerven.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ist doch ganz einfach.
Es gibt einen Vorgang zur Datenspeicherung und Schriftverkehr (=Geschäftsvorgang). Dieser unterliegt gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (=Speicherpflicht). Kommt jetzt jemand und will Löschung, dann kollidiert das mit anderen gesetzlichen Pflichten. Lösung: die Daten werden gesperrt und nicht weiter verbreitet, können aber zu Belegzwecken wieder hervorgeholt werden. Es gibt keine andere Lösung.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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