Wie lange darf ein Unternehmen meine Personalakte aufheben?

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Wie lange darf ein Unternehmen meine Personalakte aufheben?

Hallo zusammen,

wie lange darf ein Unternehmen, Daten, wie Lebensläufe, Arbeitszeugnisse etc. NACH AUSTRITT behalten?
Die Personalabteilung meinte, dass die nach Austritt meine Unterlagen 10 Jahre behalten muss.
Ich bin mir das nicht sicher.

-- Editiert von Zahra123 am 03.01.2018 19:12

-- Editiert von Zahra123 am 03.01.2018 19:43

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Das ist niocht so leicht zu beantworten.

Die Spanne liegt zwischen 3 (z.B: Arbeitszeugnis) und 30 Jahren (Dokumente die Versorgungsansprüche betreffen).
Sind in der Akte z.B: Dokumente enthalten, die steuerrechtlich relevant sind muss sie 6 Jahre aufbewahrt werden.

Die 10 Jahr gelten für alle Dokumente, die mit der Lohnabrechnung zu tun haben

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#2
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Info.
Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Info.
Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Info.
Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chloe123
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die Info.
Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Zahra123):
Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?

Auffordern kann man immer. Nur müssen die dieser Aufforderung (derzeit) nicht folgen.


Die Frage ist ja auch, hat die Löschfrist überhaupt schon begonnen?
Wenn das Unternehmen z.B. beschließt "mit diesem wollen wir nie wieder ein Beschäftigungsverhältnis eingehen", dann dürfen die Daten auch gerne mal über Jahrzehnte hinweg gespeichert werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Fodern darf man natürlich. Nur ob und wann der Betreib dem nachkommen muss :???:

Lebenslauf frühstens 3 Jahre nach dem Jahr des Ausscheidens. Allerdings wäre ich überfragt, ob der Betrieb überhaupt einzelene Teile der Personalakte vernichten muss oder warte ndarf bis die längste Aufbewahrungsfrist eines enthaltenen Dokuments erreicht ist

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
ob der Betrieb überhaupt einzelene Teile der Personalakte vernichten muss oder warte ndarf bis die längste Aufbewahrungsfrist eines enthaltenen Dokuments erreicht ist

Er darf auch Teile entfernen, wenn diese für die Akte nicht mehr relevant wären.
Ansonsten gilt auch da die Aufbewahrungsfrist des / der "übergeordneten" Dokumente.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Dürfen ja, aber müssen?

Wahrscheninlich nur auf Auffoderung. Ich glaube kaum, dass ein größerer Betrieb jährlich alle Akten raussucht und das jeweils mögliche in den Reißwolf wirft

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1498x hilfreich)

http://aufbewahrungsfristen.org/personalakte/

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

Das Problem ist doch eigentlich ein anderes. Wie lang ein Betrieb was auch immer aufheben muss, das ist eine Angelegenheit des Betriebes, die muss er gesetzeskonform lösen. Nur, selbst wenn die Fristen eingehalten werden, begründet das noch keinen Anspruch des Ex-Arbeitnehmers, dass die Akten automatisch vernichtet werden. Hierüber hat allein der Arbeitgeber die Entscheidungsbefugnis, denn es sind seine Akten. Und nicht die des Mitarbeiters. Noch ein Hinweis: teilweise wenden sich gerade die Berufsgenossenschaften oder auch die Rentenversicherung nach Jahrzehnten an den Ex-Arbeitgeber, um Infos zu bekommen, die eben nur erteilt werden können bei einer funktionierenden Archivierung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das Problem ist doch eigentlich ein anderes. Wie lang ein Betrieb was auch immer aufheben muss, das ist eine Angelegenheit des Betriebes, die muss er gesetzeskonform lösen.

Wie lange er Personendaten aufheben/speichern muss, ist durch das Gesetz geregelt.
Alles, was darüber hinausgeht, bedarf der Einwilligung des Betroffenen, dessen Daten gespeichert werden.
Zitat:

Nur, selbst wenn die Fristen eingehalten werden, begründet das noch keinen Anspruch des Ex-Arbeitnehmers, dass die Akten automatisch vernichtet werden.

Doch, das tut es. Weil die Speicherung von Personendaten nur mit Zustimmung des Betroffenen erlaubt ist - es sei denn, es gäbe eine gesetzliche Grundlage, die die Speicherung erlaubt oder vorschreibt.
Zitat:
Hierüber hat allein der Arbeitgeber die Entscheidungsbefugnis, denn es sind seine Akten. Und nicht die des Mitarbeiters. Noch ein Hinweis: teilweise wenden sich gerade die Berufsgenossenschaften oder auch die Rentenversicherung nach Jahrzehnten an den Ex-Arbeitgeber, um Infos zu bekommen, die eben nur erteilt werden können bei einer funktionierenden Archivierung.

Deshalb gibt es ja diverse Aufbewahrungsvorschriften mit Fristen. Der Lebenslauf eines Bewerbers ist dafür aber nicht relevant. Dessen Löschung/Vernichtung könnte der damalige Bewerber durchaus verlangen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Fodern darf man natürlich. Nur ob und wann der Betreib dem nachkommen muss :???:

Lebenslauf frühstens 3 Jahre nach dem Jahr des Ausscheidens. Allerdings wäre ich überfragt, ob der Betrieb überhaupt einzelene Teile der Personalakte vernichten muss oder warte ndarf bis die längste Aufbewahrungsfrist eines enthaltenen Dokuments erreicht ist

Er muss Teile, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften noch aufbewahrt werden müssen, vernichten, wenn sie Personendaten enthalten, wenn der Betreffende, um dessen Daten es geht, das verlangt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

Und wo steht das genau, auf den Punkt?

wirdwerden

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