Hallo zusammen,
wie lange darf ein Unternehmen, Daten, wie Lebensläufe, Arbeitszeugnisse etc. NACH AUSTRITT behalten?
Die Personalabteilung meinte, dass die nach Austritt meine Unterlagen 10 Jahre behalten muss.
Ich bin mir das nicht sicher.
-- Editiert von Zahra123 am 03.01.2018 19:12
-- Editiert von Zahra123 am 03.01.2018 19:43
Wie lange darf ein Unternehmen meine Personalakte aufheben?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Das ist niocht so leicht zu beantworten.
Die Spanne liegt zwischen 3 (z.B: Arbeitszeugnis) und 30 Jahren (Dokumente die Versorgungsansprüche betreffen).
Sind in der Akte z.B: Dokumente enthalten, die steuerrechtlich relevant sind muss sie 6 Jahre aufbewahrt werden.
Die 10 Jahr gelten für alle Dokumente, die mit der Lohnabrechnung zu tun haben
Hallo,
danke für die Info.
Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?
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Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?
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Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?
Hallo,
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Was ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen?
ZitatWas ist mit meinem Lebenslauf? Kann ich sie auffordern Sie zu Löschen? :
Auffordern kann man immer. Nur müssen die dieser Aufforderung (derzeit) nicht folgen.
Die Frage ist ja auch, hat die Löschfrist überhaupt schon begonnen?
Wenn das Unternehmen z.B. beschließt "mit diesem wollen wir nie wieder ein Beschäftigungsverhältnis eingehen", dann dürfen die Daten auch gerne mal über Jahrzehnte hinweg gespeichert werden.
Fodern darf man natürlich. Nur ob und wann der Betreib dem nachkommen muss
Lebenslauf frühstens 3 Jahre nach dem Jahr des Ausscheidens. Allerdings wäre ich überfragt, ob der Betrieb überhaupt einzelene Teile der Personalakte vernichten muss oder warte ndarf bis die längste Aufbewahrungsfrist eines enthaltenen Dokuments erreicht ist
Zitatob der Betrieb überhaupt einzelene Teile der Personalakte vernichten muss oder warte ndarf bis die längste Aufbewahrungsfrist eines enthaltenen Dokuments erreicht ist :
Er darf auch Teile entfernen, wenn diese für die Akte nicht mehr relevant wären.
Ansonsten gilt auch da die Aufbewahrungsfrist des / der "übergeordneten" Dokumente.
Dürfen ja, aber müssen?
Wahrscheninlich nur auf Auffoderung. Ich glaube kaum, dass ein größerer Betrieb jährlich alle Akten raussucht und das jeweils mögliche in den Reißwolf wirft
http://aufbewahrungsfristen.org/personalakte/
Das Problem ist doch eigentlich ein anderes. Wie lang ein Betrieb was auch immer aufheben muss, das ist eine Angelegenheit des Betriebes, die muss er gesetzeskonform lösen. Nur, selbst wenn die Fristen eingehalten werden, begründet das noch keinen Anspruch des Ex-Arbeitnehmers, dass die Akten automatisch vernichtet werden. Hierüber hat allein der Arbeitgeber die Entscheidungsbefugnis, denn es sind seine Akten. Und nicht die des Mitarbeiters. Noch ein Hinweis: teilweise wenden sich gerade die Berufsgenossenschaften oder auch die Rentenversicherung nach Jahrzehnten an den Ex-Arbeitgeber, um Infos zu bekommen, die eben nur erteilt werden können bei einer funktionierenden Archivierung.
wirdwerden
ZitatDas Problem ist doch eigentlich ein anderes. Wie lang ein Betrieb was auch immer aufheben muss, das ist eine Angelegenheit des Betriebes, die muss er gesetzeskonform lösen. :
Wie lange er Personendaten aufheben/speichern muss, ist durch das Gesetz geregelt.
Alles, was darüber hinausgeht, bedarf der Einwilligung des Betroffenen, dessen Daten gespeichert werden.
Zitat:
Nur, selbst wenn die Fristen eingehalten werden, begründet das noch keinen Anspruch des Ex-Arbeitnehmers, dass die Akten automatisch vernichtet werden.
Doch, das tut es. Weil die Speicherung von Personendaten nur mit Zustimmung des Betroffenen erlaubt ist - es sei denn, es gäbe eine gesetzliche Grundlage, die die Speicherung erlaubt oder vorschreibt.
Zitat:Hierüber hat allein der Arbeitgeber die Entscheidungsbefugnis, denn es sind seine Akten. Und nicht die des Mitarbeiters. Noch ein Hinweis: teilweise wenden sich gerade die Berufsgenossenschaften oder auch die Rentenversicherung nach Jahrzehnten an den Ex-Arbeitgeber, um Infos zu bekommen, die eben nur erteilt werden können bei einer funktionierenden Archivierung.
Deshalb gibt es ja diverse Aufbewahrungsvorschriften mit Fristen. Der Lebenslauf eines Bewerbers ist dafür aber nicht relevant. Dessen Löschung/Vernichtung könnte der damalige Bewerber durchaus verlangen.
ZitatFodern darf man natürlich. Nur ob und wann der Betreib dem nachkommen muss :
Lebenslauf frühstens 3 Jahre nach dem Jahr des Ausscheidens. Allerdings wäre ich überfragt, ob der Betrieb überhaupt einzelene Teile der Personalakte vernichten muss oder warte ndarf bis die längste Aufbewahrungsfrist eines enthaltenen Dokuments erreicht ist
Er muss Teile, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften noch aufbewahrt werden müssen, vernichten, wenn sie Personendaten enthalten, wenn der Betreffende, um dessen Daten es geht, das verlangt.
Und wo steht das genau, auf den Punkt?
wirdwerden
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