Wie sind die gesetzlichen Aufbewarungsfristen für Kundendaten aktuell?

10. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
zzobi
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 13x hilfreich)
Wie sind die gesetzlichen Aufbewarungsfristen für Kundendaten aktuell?

Hallo!

ich versuche gerade meine veralteten und nicht mehr benötigten Profile bei Online-Shops und Internetforen loszuwerden und schreibe die Shop- bzw. Forenbetreiber diesbezüglich an (bei 123recht bleibe ich natürlich :D). Manche von denen löschen meine Profile und Daten, manche sperren die Accounts. Bei anderen wiederum gibt es gewisse Fristen, nach derer Ablauf die Daten gelöscht werden.

Ein Shopbetreiber (bzw. seine Datenschutzabteilung) hat mir folgendes zurückgeschrieben:

Zitat:
wir danken Ihnen für Ihre Mail und bestätigen Ihnen hiermit, dass Ihre Kundendaten gemäß Ihrem Wunsch für jede weitere werbliche und/oder geschäftliche Verwendung unsererseits gesperrt wurden.

Wir sind verpflichtet Ihnen mitzuteilen, dass eine vollständige Löschung NICHT möglich ist, weil wir damit gegen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ( z.B. §147 AO sowie §257 HGB i.V.m. §238 HGB und weiterer gesetzlicher Vorschriften) verstoßen würden.

Wir garantieren Ihnen jedoch alle, nach jetzigem technischen Standard, möglichen Maßnahmen getroffen zu haben, um einen unbefugten Zugriff auf Ihre Daten zu verhindern.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass eine der getroffenen Maßnahmen den Umstand einer evtl. gewünschten Reaktivierung verhindert.


Gibt es da eigentlich Unterschiede was die Profile bei Online-Shops und Internetforen angeht? Bei manchen Foren gibt es auch die Möglichkeit sein Profil per Knopfdruck selbstständig zu löschen.

Bei einem "Rechteforum" (nennt man das so?) wurden mein Account und meine Beiträge (ohne dass ich darum gebeten hatte) gelöscht. Ob alle meinen personenbezogenen Daten dabei vollständig gelöscht wurden, weiß ich allerdings nicht.

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

LG

-- Editiert von zzobi am 10.02.2021 12:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120028 Beiträge, 39820x hilfreich)

Zitat (von zzobi):
Wie sind die gesetzlichen Aufbewarungsfristen für Kundendaten aktuell?

In Deutschland 6-10 Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 30 Jahre.



Zitat (von zzobi):
Gibt es da eigentlich Unterschiede was die Profile bei Online-Shops und Internetforen angeht?

Nö, es gibt nur viele Forenbetreiber die sich nicht darum kümmern das sie gegen gesetzliche Pflichten verstoßen. Und nicht jedes Forenprofil / nicht jeder Forenbeitrag unterfällt der Aufbewahrungspflicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von zzobi):
Bei manchen Foren gibt es auch die Möglichkeit sein Profil per Knopfdruck selbstständig zu löschen.
Das nennt sich zwar "löschen" aber die Daten werden natürlich, für alle unsichtbar, weiterhin gespeichert bleiben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von zzobi):

Gibt es da eigentlich Unterschiede was die Profile bei Online-Shops und Internetforen angeht?

Nein.
Ob Online-Shop oder Laden, Verein oder Internet-Forum - es gibt gesetzliche Dokumentationspflichten, die für alle gewerbs- und geschäftsmäßigen Anbieter gelten. Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht.
Vereinfacht gesagt: alles was die Buchführung betrifft, muss 10 Jahre aufbewahrt werden. Alles, das steuerlich relevant sein kann, 6 Jahre. Dazu zählen auch "Geschäftsbriefe", Angebote, Preislisten, usw.usf.
Im Zweifel bewahrt man 10 Jahre auf.
Zitat:

Bei manchen Foren gibt es auch die Möglichkeit sein Profil per Knopfdruck selbstständig zu löschen.

Das löscht aber nicht die Daten beim Anbieter.

Hinzu kommt aber noch etwas anderes: Personendaten dürfen immer gespeichert werden, solange ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Bei einem WWW-Forum liegt immer ein berechtigtes Interesse vor, Beiträge auch später noch nachvollziehen zu können, denn es kann jederzeit passieren, daß der Betreiber straf- oder zivilrechtlich für Beiträge von Usern haftbar gemacht wird. Und dann muss er nachvollziehen können, wer wann was gepostet hat.
Insofern können solche Informationen zumindest so lange gespeichert werden, wie noch rechtliche Konsequenzen drohen können.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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