Hallo!
Wir als Erbengemeinschaft haben die Aufforderung bekommen, diesen Fragebogen auszufüllen. Das Haus wurde letzten Jahres im November verkauft. Und nun bekommen wir als Erben das Schreiben und sollen die Angaben zu den Neuen Besitzern machen. Dies haben wir auf Grund des Datenschutzes und dem Verbot der Neuen Eigentümer, ihre Daten weiterzugeben, abgelehnt. Trotzdem besteht das Statistische Bundesamt darauf.
Seltsam ist für uns als Erbengemeinschaft, dass das Amt zwar die Anschrift und die vollständigen Namen von uns zu diesem Haus haben, aber angeblich nicht die Namen der Neuen Besitzer. Man weigert sich beharlich, die Daten über das Grundbuchamt abzufragen, wozu die ja durchaus berechtigt sind.
Egal, müssen wir als Erbengemeinschaft nun die Daten über die "Köpfe der Neuen Besitzer hinweg" weitergeben?
Vielen Dank!
Zensus 2022 - Fremde Daten weitergeben?
27. Mai 2022
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2022 | 13:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zensus 2022 - Fremde Daten weitergeben?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2022 | 13:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
ZitatDies haben wir auf Grund des Datenschutzes :
Irrelevant.
Zitatdem Verbot der Neuen Eigentümer, ihre Daten weiterzugeben :
Das Verbot setzt keine gesetzlichen Regelungen außer Kraft.
Und jetzt?
Schon
266.886
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten