Zensus 2022 - Fremde Daten weitergeben?

27. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Maxel55
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zensus 2022 - Fremde Daten weitergeben?

Hallo!
Wir als Erbengemeinschaft haben die Aufforderung bekommen, diesen Fragebogen auszufüllen. Das Haus wurde letzten Jahres im November verkauft. Und nun bekommen wir als Erben das Schreiben und sollen die Angaben zu den Neuen Besitzern machen. Dies haben wir auf Grund des Datenschutzes und dem Verbot der Neuen Eigentümer, ihre Daten weiterzugeben, abgelehnt. Trotzdem besteht das Statistische Bundesamt darauf.
Seltsam ist für uns als Erbengemeinschaft, dass das Amt zwar die Anschrift und die vollständigen Namen von uns zu diesem Haus haben, aber angeblich nicht die Namen der Neuen Besitzer. Man weigert sich beharlich, die Daten über das Grundbuchamt abzufragen, wozu die ja durchaus berechtigt sind.
Egal, müssen wir als Erbengemeinschaft nun die Daten über die "Köpfe der Neuen Besitzer hinweg" weitergeben?
Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Maxel55):
Dies haben wir auf Grund des Datenschutzes

Irrelevant.




Zitat (von Maxel55):
dem Verbot der Neuen Eigentümer, ihre Daten weiterzugeben

Das Verbot setzt keine gesetzlichen Regelungen außer Kraft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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