Zugriff auf Daten und Datenverarbeitung

23. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Harry 23
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugriff auf Daten und Datenverarbeitung

Hallo,
hier ein Beispiel bezüglich Zugriff und Verarbeitung der persönlichen Daten,die mit einer Frage endet. Innerhalb einer Firma X gibt es einen Fuhrpark. Die Mitarbeiter des Fuhrparks haben seit längerer Zeit ein Tablet bezüglich der Tourplanung /Kunden die sie tgl abarbeiten müssten.
Der fiktive Arbeitgeber käme auf die Idee, dass seine Mitarbeiter über dieses Tab ihre tägliche Arbeitszeit erfassen sollten. Das würde bedeuten der AN müsste seine Arbeitszeit selbstständig eintragen die dann im Nachgang von der Fuhrparkleitung bestätigt wird. Der Betriebsrat hat darüber eine Betriebsvereinbarung unterschrieben. Eigentlich eine feine Sache,wenn es funktionieren würde...tut es aber (noch) nicht !
Parallel zur Software der Zeiterfassung , würde der AG eine zusätzliche Features aufgespielen die nicht in der Vereinbarung vereinbart wurde. Jetzt soll der AN nicht nur die Arbeitszeit erfassen sondern auch u.a.Urlaubsanträge,Abwesenheit durch Au, Freizeit usw selbst eintragen. Abläufe die so nicht in der Betriebsvereinbarung erfasst wurden . Desweiteren wurde das Software -Paket mit weiteren Features vom AG, außerhalb der bestehenden Betriebsvereinbarung erweitert, diese z.b. wären ein Teamkalender. Der Teamkalender ist ein Kalender mit den Namen der Kollegen aus der kompletten Abteilung,wo jeder innerhalb der Abteilung Zugriff hat und schauen könnte wer aktuell oder in Zukunft Abwesend ist. Anfangs stände sogar die Begründung mit Krank oder Urlaub in diesen Kalender. Ein freigestellten Betriebsratsvorsitzenden , der gleichzeitig Datenschutzbeauftragter ist, was laut Bundesarbeitsgericht (BAG) verboten ist, würde dies als Gerüchteküche abtun, jedoch hätten es viele Mitarbeiter gesehen und berichteten unabhängig voneinander ,dass für einen gewissen Zeitraum die Begründung der Fehltage hinterlegt war. Nun wurde es abgeändert und es steht "Abwesenheit" drin was immer noch sehr fragwürdig wäre . Ein Teamkalender ist unnötig, da die Mitarbeiter der Abteilung bezüglich einer Urlaubsplanung nicht untereinander absprechen müssten.
Des Weiteren könnte sich auf dem Tablet, abgesehen der Zeiterfassung, die Lohnabrechnung, der Sozialvsrsicherungschein,meine Adresse, Bankverbindung, Email Postfach,Schulungsvideos und was weiß Gott noch alles befinden. Dies wurde seitens des Arbeitgebers nicht so kommuniziert, vielmehr haben Mitarbeiter dies beim stöbern im Tab herausgefunden. Die Hardware wäre mit einen PIN und zusätzlicher Bildschirmsperre durch eine Tastenkombination geschützt ,jedoch hätte u.a. der stellvertretende Abteilungsleiter die Möglichkeit das Tablett an seinen PC anzuschließen, Schutzmechanismus damit zu umgehen um vollen Zugriff auf alle Daten zu bekommen. Dies wurde seitens des Arbeitgebers so nicht kommuniziert ,kam durch einen Zufall raus , der stellv . Abteilungsleeiter gehört nicht zum engeren Kreis der persönlichen Datenverarbeitung. Wenn dieser in seiner Position Zugriff auf Telefonnummern ,Emails Bankverbindung hat , wer weiß wer noch alles auf die Daten unbefugt zugreifen kann. Die Mitarbeiter stehen jetzt ziemlich alleine da, da Betriebsrat (Interessenskonflikt) Vorgesetzte,die nicht hinter ihre Mitarbeiter stehen und nur Anweisungen von "oben" weitergeben. Stellen wir uns vor, dass einige Mitarbeiter der deutschen Sprache und Schrift nicht, bis weniger gut mächtig sind und sich alles von ihren Kindern zu Hause erklären lassen müssen. Max Muster Ann würde sich über eine Einschätzung freuen und wäre sehr dankbar. Liegt der Arbeitgeber mit seinen Tun im Recht oder sollten wir uns externe Hilfe z.B vom Landesdatenschutzbeaufragten holen,da seitens der Kontrollorgane innerhalb der Firma keine Hilfe zu erwarten ist .
Danke im voraus




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40664 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Harry 23):
Zugriff auf Daten und Datenverarbeitung
Wahrscheinlich ähnelt dein heutiges Beispiel dem vorigen, nur eben ...mit Tablet...+... usw.
Wieder mit Gerüchten, Berichten und Zeugen.

https://www.123recht.de/forum/datenschutzrecht/Datenschutz-beim-AG-__f627401.html

Die Rechtslage und die DSGVO hat sich seit April 2025 nicht geändert.
Die langsam fortschreitende Digitalisierung in Unternehmen bringt Fragen/Probleme mit sich und das lässt sich wahrscheinlich nicht vermeiden.

Zitat (von Harry 23):
Liegt der Arbeitgeber mit seinen Tun im Recht oder sollten wir uns externe Hilfe z.B vom Landesdatenschutzbeaufragten holen
Falls das nun die anfangs angekündigte FRAGE ist---> ???

Meine Antwort: Ja, das könnt ihr tun. Durch externe Hilfe könnte das Tun des AG rechtlich bewertet werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20339 Beiträge, 7363x hilfreich)

... vor allem solltet ihr euren BR auf Vordermann bringen, denn das sind alles Themen für den BR.
Wenn der AG Dinge tut, die über die Vereinbarungen mit dem BR hinausgehen, kann der BR sich querstellen und richtig unangenehm werden. Ihr könnt den BR auf Trab bringen, indem ihr die vorgesehenen Instrumente nutzt: Betriebsversammlung, Fragen zum Tätigkeitsbericht des BR, Antragstellung ..

1x Hilfreiche Antwort

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